Leute ich muss euch nochmal mit meinen Leiden nerven, da sich mein Wissensstand bezüglich Urlaub, Prüfungen, Formblatt 5 und Bafög in Verbindung mit dem neuen HSG geändert hat.
Folgendes, hab jetzt das 4.Semester "fertig", jedoch kein Vordiplom, weil eben noch Leistungen offen sind. Da ich Tm B/C noch kein einziges mal geschrieben habe, und ich bisher dachte, wenn man prüfungen "neu" schreiben will, dann muss man in nem neuen Fachsemester eingeschrieben sein. Wie ich gehört habe ist es jetz aber laut neuem HSG so, dass man während eines Urlaubssemesetr auch Püfungen erstmalig versuchen kann und nicht nur wie bisher nur Wiederholungen schreiben darf.
Nun ist das so, dass es mir eigtl hauptsächlich ums Bafög geht, denn nur da ist die Zahl die das Fachsemester aufweist wirklich entscheidend.
Es ist ja so, dass man ab dem 4. Semester Formblatt 5 beim Bafög-amt einrechen muss. Auf meinem Bescheid stand, das ich es bis Ende Januar einreichen muss. Nun gehe ich davon aus, dass ich nach Abgabe des Formblattes 5 mit den fehlenden Leistungen zum Vordiplom, kein Bafög mehr erhalten werde, da Formblatt 5 ja negativ wäre. Nun habe ich aber gelesen, das man ja eine spätere Abgabe von Formblatt 5 beantragen kann, also quasi es erst nach sienem 5.Hochschulsemester abgibt.
Ich bin ja nun auf dem Papier im 5. FS. Nun ist es aber aber möglich Urlaubsanträge bis 2 Monate nach Semesterbeginn einzureichen.
Meine Frage nun an euch:
Wenn ich jetz noch einen Antrag auf Urlaubssemester stelle und dieser bewilligt wird, dann bin ich ja doch immernoch 4.FS. wenn ich nun dieses Semester alles nachhole, was offen ist und alles bestehe, wovon ich auch ausgehe. So dass ich quasi mein Vordiplom nach Ablauf des Semesters in der Hand halten kann. Und wenn ich zu meinem Urlaubsantrag ein späteres Einreichen von Formblatt 5 bantrage, dann müsste ich ja weiterhin Bafög bekommen, oder?
Ich würde dann nach diesem Semester (Fachsemester 4) abschließen, weil ich ein Urlaubssemester gemacht habe, würde Formblatt 5 sofern alles bestanden ist positiv einreichen können und würde regulär weiter Bafög beziehen ohne zwischendurch 2 Semester kein Bafög zu erhlaten? Ist das korrekt so und durchführbar? Wenn ja, werde ich das sofort tun!