Author Topic: [Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.  (Read 79725 times)

AGAnout

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #30 on: May 31, 2008, 07:27:42 pm »
Um mal wieder auf die Frage zu kommen:

1. Ich habe nach dem 3. Semester den positiven Stempel vom P-Amt bekommen. Scheint also bei Maschinenbau anders zu sein als bei sandmann.

2. Mit 2 offenen Leistungen bekommst du natürlich trotzdem keinen Stempel. Das Ganze würde ja sonst auch keinen Sinn machen. Ich glaub selbst bei einer offenen Leistung nach'm 3. Sem wirds den Stempel nicht geben. Da muss schon alles passen.

ronmen

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #31 on: June 01, 2008, 01:25:00 pm »
Quote from: AGAnout
Um mal wieder auf die Frage zu kommen:

1. Ich habe nach dem 3. Semester den positiven Stempel vom P-Amt bekommen. Scheint also bei Maschinenbau anders zu sein als bei sandmann.

2. Mit 2 offenen Leistungen bekommst du natürlich trotzdem keinen Stempel. Das Ganze würde ja sonst auch keinen Sinn machen. Ich glaub selbst bei einer offenen Leistung nach'm 3. Sem wirds den Stempel nicht geben. Da muss schon alles passen.

[...] was trotzdem keine garantie ist, dass du in der Prüfungsperiode des 4. FS nicht alle 5 prüfungen versemmelst.. :huh:

AGAnout

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #32 on: June 07, 2008, 02:29:40 am »
Das ist dem BAFÖG-Amt dann aber egal. Wenn man einmal dieses Formblatt 5 abgegeben hat, und wenns nur für die Leistungen bis zum 3. Semester war, braucht man nie wieder einen Nachweis über Leistungen dem BAFÖG-Amt geben. Dann könntest du also auch im 4. Semester alles versemmeln und bekommst trotzdem Geld bis zum 10. Semester.

hans_krafft

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« Reply #33 on: June 12, 2009, 01:09:53 pm »
und geht das dann quasi auch wenn ich nachm 4. sem das formblatt 5 abgebe, ich meine dass sich dann keiner mehr für meine fehlleistungen im 5. etc interessiert?
bei mir siehts nämlich richtig finster aus.
ich hab noch anorg. ausm ersten offen + den schein fürs praktikum; tm2 geschoben und info 2 nich beim ersten mal geschafft, aso und grundpraktikum hab ich och noch nich eingereicht.
hab mir aber vorgenommen alles bis auf das laborpraktikum in anorg zu schaffen bis das nächste semester anfängt.
so und nu is meine fragen kann ich dann damit rechnen ( falls ich utopischer weise alles schaffe, was ich mir vorgenommen habe ) , dass ich dann n positives formblatt 5 bekomme und nur später mein bafög?  und wann sollte ich da n antrag stellen?

Schmali

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« Reply #34 on: June 13, 2009, 07:30:29 pm »
das problem am formblatt 5 ist, dass du alle leistungen nachweisen musst bis zu dem semester, in dem du bist! will heißen: wenn du jetzt im 6 semester bist, musst du auch deine leistungen bis zum 6. semester nachweisen. also musst die prüfungen im 5. semester bestanden haben!

Körperklaus

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #35 on: October 13, 2009, 01:36:39 pm »
Leute ich muss euch nochmal mit meinen Leiden nerven, da sich mein Wissensstand bezüglich Urlaub, Prüfungen, Formblatt 5 und Bafög in Verbindung mit dem neuen HSG geändert hat.
Folgendes, hab jetzt das 4.Semester "fertig", jedoch kein Vordiplom, weil eben noch Leistungen offen sind. Da ich Tm B/C noch kein einziges mal geschrieben habe, und ich bisher dachte, wenn man prüfungen "neu" schreiben will, dann muss man in nem neuen Fachsemester eingeschrieben sein. Wie ich gehört habe ist es jetz aber laut neuem HSG so, dass man während eines Urlaubssemesetr auch Püfungen erstmalig versuchen kann und nicht nur wie bisher nur Wiederholungen schreiben darf.
Nun ist das so, dass es mir eigtl hauptsächlich ums Bafög geht, denn nur da ist die Zahl die das Fachsemester aufweist wirklich entscheidend.
Es ist ja so, dass man ab dem 4. Semester Formblatt 5 beim Bafög-amt einrechen muss. Auf meinem Bescheid stand, das ich es bis Ende Januar einreichen muss. Nun gehe ich davon aus, dass ich nach Abgabe des Formblattes 5 mit den fehlenden Leistungen zum Vordiplom, kein Bafög mehr erhalten werde, da Formblatt 5 ja negativ wäre. Nun habe ich aber gelesen, das man ja eine spätere Abgabe von Formblatt 5 beantragen kann, also quasi es erst nach sienem 5.Hochschulsemester abgibt.
Ich bin ja nun auf dem Papier im 5. FS. Nun ist es aber aber möglich Urlaubsanträge bis 2 Monate nach Semesterbeginn einzureichen.

Meine Frage nun an euch:
Wenn ich jetz noch einen Antrag auf Urlaubssemester stelle und dieser bewilligt wird, dann bin ich ja doch immernoch 4.FS. wenn ich nun dieses Semester alles nachhole, was offen ist und alles bestehe, wovon ich auch ausgehe. So dass ich quasi mein Vordiplom nach Ablauf des Semesters in der Hand halten kann. Und wenn ich zu meinem Urlaubsantrag ein späteres Einreichen von Formblatt 5 bantrage, dann müsste ich ja weiterhin Bafög bekommen, oder?
Ich würde dann nach diesem Semester (Fachsemester 4) abschließen, weil ich ein Urlaubssemester gemacht habe, würde Formblatt 5 sofern alles bestanden ist positiv einreichen können und würde regulär weiter Bafög beziehen ohne zwischendurch 2 Semester kein Bafög zu erhlaten? Ist das korrekt so und durchführbar? Wenn ja, werde ich das sofort tun!

sanileo

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« Reply #36 on: October 13, 2009, 02:23:51 pm »
erstens: während des Urlaubsemester bekommst du kein Bafög.
zweitens: ein Urlaubssemester wird (soviel ich weiß) nur bewilligt, wenn du einen wichtigen grund hast
den antrag auf spätere abgabe bzw. nachreichung des formblatts 5 (da du erstmal den negativbescheid abgeben musst) bekommst du von deiner zuständigen bearbeiterin - da stehen dann auch die bedingugnen drauf, die du erfüllen musst, damit der antrag (eventuell) stattgegeben wird
ehemaliges FSR-Mitglied

AGAnout

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« Reply #37 on: October 14, 2009, 03:58:41 pm »
Hallo, ich habe vorgestern zufällig einen Zettel im BAföG-Amt bei den ausliegenden Antragsformularen (4. Stock) gelesen. Darin ging es um die Handhabung des Formblattes 5 in Kombination mit dem neuen HSG und der Sache mit den Urlaubssemestern. Würde ich dringend empfehlen zu lesen. Ich hab mir den Inhalt jetzt nur sporadig gemerkt, weil es mich nicht wirklich betrifft. Dort war jedoch die Formulierung entscheidend, dass die erbrachten Leistungen nach dem letzten Fachsemester vor Antragsstellung entscheidend sind, und nicht die Leistungen vor dem Fachsemester, dem der Antrag gilt. Quasi nützen dir die nachgeholten Leistungen im Urlaubssemester dazwischen erstmal nix.

Körperklaus

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #38 on: October 30, 2009, 01:42:04 pm »
Eine Frage bezüglich des Leistungsnachweises. Ist es möglich, dass ich das schriftlich beim P-Amt beantrage und denen Porto reinstecke, dass die das gleich samt Formblatt 5 ans Bafög-Amt reichen???

XFire

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« Reply #39 on: October 30, 2009, 03:00:34 pm »
ich glaube die schauen dich dann nur extrem entnervt an. Laut BAfÖG-Amt- Frau könnten die das per Hauspost kostenlos ans StuWe schicken. Aber laut Prüfungsamt geht das  aber irgendwie doch nicht. Sprich du musst wohl wirklich da hin den wisch abholen und peersönlich die schritte zum StuWe machen.

Körperklaus

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« Reply #40 on: October 31, 2009, 01:41:05 am »
Man man man, das heißt, ich muss erst dahin...dann warten bis sie es ausgedruckt und untercshrieben haben und dann zumstudentenwerk? kann doch nicht so schwer sein, dass per hauspost zumachen?
aber ok

Klempos_Kleiner

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« Reply #41 on: November 05, 2009, 11:18:41 am »
Quote from: ronmen
auf den lippen deiner bafög beraterin.
welcher "unabhängige" student mit eigener wohnung kann bitte mal rund 1500€ für 3 monate bafög "nicht fluss" oktober bis evt dezember (aufgrund langwieriger vordiplomsaushaendigung und bearbeitungszeiten) vorfinanzierung. da ist die hohe rückzahlung auch kein trost, wenn 3 monate der hahn zu ist.

das steht auf den lippen deiner bafög bearbeiterin und hier im forum irgendwo

gibt es noch weiteres konstruktives zu meiner frage beizutragen :D (dickes danke @sandmann für die info)

vg

ronmen

Nein es steht, wenn man sich § 48 (1) BAFöG mal genau durchließt eindeutig drin:

Quote from: § 48 (1) BAFöG
... eine nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat.

"Nach Beginn des vierten" heißt man kann den Nachweis erst im fünften oder schon im vierten Semester bringen kann. das "erreichte Fachsemester" ist, wenn man den Nachweis im 5. Semester bringt das 4., wenn man den Nachweis im 4. Semester bringt das 3. Wie von Sandmann bereits gesagt, ist das bei CIWlern sowieso eher ne theoretische Möglichkeit, bei MBlern kann das anders sein.

Die Frist ist die gleiche, wie bei regulärer Abgabe, nämlich innerhalb der ersten 4 Monate des Semesters, der angegebene 31. Juli ist also korrekt.
Körpergröße: 1,97 m:)

mArKuZZZ

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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.
« Reply #42 on: October 30, 2010, 01:01:42 pm »
Hallo zuammen,

Situation: Und zwar habe ich dieses Semester "nur" noch ein Modul offen, darf demnach im 5. Semester nun Prüfungen regulär mit schreiben. Bei dem einen offenen Modul handelt es sich um Mathe II, speziell um eine 2.W.

Frage: Welche organisatorischen Schritte muss ich jetzt ergreifen?
Mir ist bekannt dass ich die Einschreibung zur 2.W beantragen muss, aber wann ist das zu tun? Sofort oder erst wenn die Anmeldefrist für die Prüfungen beginnt?
Auch habe ich von Kommilitonen die recht diffuse Information erhalten dass ich ein sog. "vorläufiges Vordiplom" beantragen muss damit ich mich für die Prüfungen des 5. Sem anmelden kann. Ist das soweit korrekt? Wann muss ich das tun.

Würde mich über ein paar Gedanken freuen.
MfG
Fear the beard!

Kessel

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« Reply #43 on: October 31, 2010, 01:43:32 am »
Mh ... von voläufigen Diplom hab ich noch nichts gehört.

Eine 2. W kannst du schriftlich beantragen sobald du weißt, dass du sie brauchst. Aber auch erst zur Anmeldung in der Prüfungsperiode.

Für Prüfungen im HS trotzt einer Fehlleistung im Grundstudium müsstest du glaube ich einfach einen Formellen Antrag stellen, damit die im Prüfungsamt das freischalten (oder falls das nicht geht schreibst du dich dann halt mit Zettel ein) Aber diese Geschichte ist bei mir schon ein wenig her. Da sollte lieber jemand mit aktuelleren Informationen noch mal etwas dazu sagen.
schöne Grüße,
Martin Keßler

Klick dich nicht weg!

moeringer

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« Reply #44 on: October 31, 2010, 10:21:56 am »
Moin,

also bei nur noch einem offenen Modul musst du nen Antrag zur Prüfungszulassung für Prüfungen im Hauptstudium stellen. Also einfach n Dreizeiler und die Sache ist klar. Ich hatte ihn damals persönlich abgegeben und es wurde sofort freigeschaltet.
Falls du Bafög beziehen kannst, kannst du gleich das Formblatt 5 mitnehmen, das wird trotz 1 Fehlleistung unterschrieben.