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allgemeine Fragen
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Topic: allgemeine Fragen (Read 102333 times)
Lichkoenig
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Reply #90 on:
April 04, 2008, 10:29:21 am »
moin,
hab beim Bund über den BFD (berufsförderungsdienst) eine Schweißerausbildung machen können.
Das ganze war in einer Schweißtechnischen Lehranstalt und ging 2 Wochen lang. Hab dort 2-3 Schweißpositionen gelernt und am Ende meinen Schweißerpass bekommen. Damals sagte man mir das es auch als Praktikum anerkannt wird. Nun wollte ich aber auch erst einmal euch fragen ob ihr wißt ob das immer noch so ist oder hier an der TU nicht oder wie auch immer.
mfg - Lich
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Maschinen-Wesen
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Reply #91 on:
April 04, 2008, 12:28:58 pm »
Na da bist du ja ganz vorn dabei...
Also in deinem Falle würde ich mir sicher nicht unberechtigte Hoffnungen machen, dass das mit der Anerkennung klappen könnte. Aus der Praktikumsordnung, die du ja sicher schon bezüglich dieses Themas durchgelesen hast, würdest du das auch so erfahren.
Insofern du noch einen NAchweis hast, würde ich das auf jeden Fall probieren. Mehr wie ablehnen tut es die Frau sowieso nicht!
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Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dümmere das Sagen!
zuckerrohr
Jr. Member
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Reply #92 on:
June 06, 2008, 12:39:55 pm »
weiß jemand, wann das Praktikumsamt offen hat und wo es ist? können die mir sagen, ob ich bei einem bestimmten Betrieb machen kann? weil habe keinen Bock den Pfeffer umsonst zu machen...
Danke....
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nyphis
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Reply #93 on:
June 06, 2008, 02:18:34 pm »
Suchen war nicht drin, oder?
Google
ist Dein Freund!
Öffnungszeiten Praktikantenamt
ansonsten kannst Du das Praktikum in jedem metallverarbeitenden Betrieb machen ... wichtig is nur, dass Dir am Ende jemand die Bestätigung (und den Praktikumsbericht später) unterschreibt ...
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schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]
Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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[/INDENT]
Maschinen-Wesen
Sr. Member
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Reply #94 on:
June 06, 2008, 02:58:45 pm »
So schlimm ist das Praktikum ja auch wieder nicht. Gerade Leuten mit deiner Einstellung können ein paar Erfahrungen wahrscheinlich ganz gut tun...
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Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dümmere das Sagen!
mermaid
Guest
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Reply #95 on:
June 24, 2008, 02:08:50 pm »
aktuelle Information aus dem Praktikantenamt (Grundstudium):
1. Feiertage während des Grundpraktikums:
Feiertage sind grundsätzlich nachzuarbeiten
, allerdings kann es in Ausnahmefällen zu
Sonderregelungen kommen. Dies sind aber in jedem Fall Einzelfallentscheidungen.
2. Studenten im 4. Semester: können sich auch dann für
alle
Prüfungen anmelden, wenn dass Grundpraktikum noch nicht anerkannt wurde: die Regelung wurde für dieses Semester aufgehoben, da sonst ca. 3/4 aller Studenten einen Antrag hätten stellen müssen
aber:
die fehlenden Leistungen sind bis zum
30.09.2008
nachzuweisen (also Ende 4.Semester)
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Muelli299
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Reply #96 on:
August 13, 2008, 04:22:12 pm »
In der Praktikumsordnung steht doch nur "Durch Krankheit oder sonstige Behinderung ausgefallene Arbeitszeit" ?
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jleu
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Reply #97 on:
August 13, 2008, 04:38:12 pm »
Beziehst du das jetzt auf das Nachholen oder wie?
Gib mal n Zusammenhang mit an und formulier ne Frage mit der man auch was anfangen kann! :huh:
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Muelli299
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Reply #98 on:
August 13, 2008, 05:12:32 pm »
Ja genau ich beziehe das auf Nachholen
. Ob man Feiertage wirklich nachholen muss. Das würde mich nämlich verwundern.
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jleu
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Reply #99 on:
August 13, 2008, 05:22:18 pm »
Wenn jemand aus dem FSR das so schreibt, wirds schon hinhauen.
Ist doch aber auch logisch, da du bei 6 Wochen Praktikum ja 30 Tage "Arbeit" nachweisen sollst...egal warum du zwischendurch mal ein paar Tage nicht da bist.
Aber die meisten Betriebe lassen doch bestimmt mit sich reden....:whistling:
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Muelli299
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Reply #100 on:
August 13, 2008, 05:41:29 pm »
:huh: Ach herr je, hoffentlich muss ich nächstes Jahr nicht nochmal Praktikum machen.. Ich will auch mal n Ferienjob machen, brauch Geld
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sandmann
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Reply #101 on:
August 13, 2008, 05:46:14 pm »
wenn der 03.10. dazwischen is, sagt keiner was (meine erfahrung). man muss es den leuten ja auch nich auf die nase binden
i.d.S. frohes schaffen :w00t:
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Körperklaus
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Reply #102 on:
August 15, 2008, 05:11:41 pm »
Hab mal ne Frage. Und zwar geht es um den Zeitpunkt, wann man spätestens den fertigen Praktikumsbericht abgegeben haben muss.
ich wurde nämlich letztens von einem Kommilitonen darauf hingewiesen, dass ende des 3. Semester der Bericht im Prüfungsamt vorliegen müsse. Er hätte das aus dem P-amt!
Nur leider steht davon überhaupt nix in der Praktikumsordnung und wenn doch, dann hab ichs nicht gefunden.
Frage is wichtig, weil ich noch Teile meines Grundpraktikums machen muss (ja ich weis, das praktikum wird vor dem studienbeginn empfohlen:P).
Was könnt ihr dazu berichten???
schonmal danke im vorraus
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pruefi
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Reply #103 on:
August 16, 2008, 11:30:59 am »
Das Grundpraktikum ist eine zum Vordiplom zu erbringende Leistung.
Die Bearbeitung des Praktikumsberichtes seitens des Amtes dauert seine Zeit. Wenn du mit dem letzten eingehenden Prüfungsergebnis nach dem vierten Semester das Vordiplom haben willst, dann solltest du den Bericht rechtzeitig abgeben. Spätestens vor Beginn der Prüfungsperiode im 5.Semester müsstest du dann das Vordiplom haben. Wenn nicht, kann es für den Fall, dass du neben ausstehendem Praktikum noch eine weitere Fehlleistung hast zu Problemchen bei der Zulassung zu den Prüfungen im Hauptstudium kommen (siehe PO).
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Körperklaus
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Reply #104 on:
August 16, 2008, 03:25:32 pm »
Ja das is mir so schon klar. ich meinte nur, das es eben doch aber auch reicht, wenn ich den Rest meines Grundpraktikums in den Semesterferienb nach dem 3. Semester mache und Anfang des 4. den Bericht einreiche! nur darauf wollte ich hinaus.
Ging nur darum, das mir erzählt wurde man Müsse spätestens im 3. abgegeben haben. Wenn ich Anfang des 4. abgeben ham die n halbes jahr Zeit!
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