Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 662660 times)

Slavaeg3

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #825 on: July 03, 2013, 01:55:26 pm »
Schreib einfach einen Lehrstuhl an, der sich mit deinem Thema  beschäftigt. Frag, ob sich ein Betreuer für deine IPA finden lässt bzw. an wen du dich wenden kannst. Es wird dir dann jemand zugewiesen, solange das Thema passt und die Aufgabenstellung ergiebig ist.

Race4Fun

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #826 on: July 10, 2013, 12:59:13 pm »
Kann mir jemand sagen, ob Praktikumsnoten (Physik, oder E-Technik) eine begrenzte Gültigkeit haben, normal nicht oder?

DraonArukas

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #827 on: July 10, 2013, 01:51:58 pm »
Im Prinzip laufen die Noten nicht aus, immerhin hast du die Leistung erbracht.
Es kann aber im Einzelfall andere Vorgehensweisen geben.
Bei Physik und ET ist dem aber nicht so, sollte demnach kein Problem sein.
mafg

Florian Brückmann

ehemaliger Ehemaliger
11. Semester Maschinenbau AKM
Fachschaftsrat Maschinenwesen

Race4Fun

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #828 on: July 10, 2013, 04:09:40 pm »
Quote from: DraonArukas
Im Prinzip laufen die Noten nicht aus, immerhin hast du die Leistung erbracht.
Es kann aber im Einzelfall andere Vorgehensweisen geben.
Bei Physik und ET ist dem aber nicht so, sollte demnach kein Problem sein.

danke, dann ist anscheinend nur bei Info-Beleg diese Begrenzung

Quickley

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #829 on: July 12, 2013, 11:18:29 am »
Moin,
ich befinde mich gerade zwar noch nicht in Zeitnot, aber wie sieht die Gesetzeslage in Bezug auf einer Verlängerung des Diplomverfahrens aus? Gibt es da Möglichkeiten oder Schlupflöcher? Bei den Belegen war es größtenteils kein Problem, wobei meine Betreuer damals meinten, dass das bei der Diplomarbeit nicht mehr möglich ist.
 
Grüße
 
Quickley

Maschinist

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #830 on: July 12, 2013, 12:26:03 pm »
Hallo,
schau doch einfach mal in deine DPO rein...
Du kannst die Bearbeitungszeit verlängern, wenn du einen vom Studienrichtungsleiter unterstützten Verlängerungsantrag mindestens 3 Wochen vor dem eigentlichen Abgabetermin beim Prüfungsausschuss-Vorsitzenden einreichst und dieser ihn bewilligt.

Der Abgabetermin bei DA ist nicht so weich wie bei den anderen Studienarbeiten...

Edbeere

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #831 on: July 16, 2013, 01:35:02 pm »
Hallo liebe Mitstudierende,

Hat jemand Erfahrungen damit was passiert, wenn das Diplomthema vom Studienrichtungsleiter abgelehnt worden ist und ein Antrag an den Pruefungsausschuss gestellt werden muss?
Manchmal ist das echt zum Verzweifeln.

Gruesse.

Quickley

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« Reply #832 on: July 16, 2013, 02:24:34 pm »
Wie kann das Diplomthema denn vom Studienrichtungsleiter abgelehnt werden? Mein Thema hat mein Studienrichtungsleiter wahrscheinlich noch gar nicht zu Gesicht bekommen. Das läuft bis jetzt alles über meinen Betreuer in der entsprechenden Professur. Der Studienrichtungsleiter hat nur meinen Antrag für das Diplomverfahren bekommen.

DraonArukas

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #833 on: July 17, 2013, 09:12:57 am »
Erfahrungen habe ich leider keine.
Aber das klingt auch wieder nach einem formlosen Antrag an den P- Ausschuss.
Einfach in kurzen und präzisen Worten dein Problem beschreiben und beantragen, dass deine Thema zugelassen wird.
Du solltest dich aber vorher mit den studentischen Vertretern des P- Ausschusses treffen und die Sache erklären, macht sich dann in der Sitzung des P- Ausschusses einfacher.
Die Frage meines Vorredners bleibt aber: Wie und vorallem Warum ist das abgelehnt worden?
mafg

Florian Brückmann

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Strombert

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #834 on: August 04, 2013, 03:58:12 pm »
Hallo lieber FSR,

ich habe ein großes Problem. Aufgrund persönlicher und gesundheitlicher Probleme habe ich jetzt im 6. Semester immer noch ca. die Hälfte meines Grundstudiums offen. Werde es wohl vor dem 8. auch nicht abschließen können. Nur habe ich ja dann schon meine 4 Überziehungssemester ausgereizt. Und ich kann ja nicht garantieren, dass im Hauptstudium dann alles wie geschmiert verläuft, auch aufgrund chronischer Krankheit. Und so habe ich natürlich Angst, irgendwann zwangsexmatrikuliert zu werden. Wisst ihr, ob es Möglichkeiten gibt, entweder die Frist von 14 Semestern zu verlängern oder sich nochmal neu immatrikulieren zu lassen und bereits erbrachte Leistungen zu übernehmen?

Danke für eure Hilfe!

USER

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #835 on: August 04, 2013, 04:26:50 pm »
zum einen kannst du ohne begründung max 2 urlaubssemester nehmen.

zum anderen solltest du abklären inwiefern du dich infolge der krankheiten im laufenden semester beurlauben lassen kannst, um den "semsesterzähler" anzuhalten. evtl ist dies sogar rückwirkend möglich, sofern du es nachweisen kannst - da üwrd ich mal beim immaamt anklopfen...

viel erfolg
Wirklich unabhängige Berichterstattung:

http://www.heise.de/tp/

http://www.nachdenkseiten.de/

Strombert

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« Reply #836 on: August 04, 2013, 04:34:10 pm »
Dankeschön schonmal. Und wie ist das mit Klausuren schreiben, Leistungen erbringen in Urlaubssemestern? Kann man da jede beliebige Klausur schreiben oder nur die, die man schonmal versucht hat?

Black Dragon

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« Reply #837 on: August 04, 2013, 04:38:57 pm »
Mittlerweile kannst du jede Klausur im Urlaubssemester schreiben.
It’s not that I’m not a “morning person”. I love mornings.
I’m just not a “waking up person”.

Strombert

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« Reply #838 on: August 04, 2013, 04:43:13 pm »
Und wie läuft das jetzt mit den verschiedenen Prüfungsordnungen? Ich bin ja noch mit DPO 2006 immatrikuliert. Wenn ich jetzt bspw. noch das 7. und 8. Semester fürs Grundstudium bräuchte, dann werden in meinem 9. Semester ja die, laut DPO 2006, vorgesehenen Hauptstudiumsvorlesungen nicht mehr angeboten, sondern nur noch die neuen für die Studenten am IJ 2012.

Skuller

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #839 on: August 04, 2013, 08:41:24 pm »
...du bist in der DPO 2006 immatrikuliert und dort bleibst du auch - es sei denn, du möchtest freiwillig wechseln. Die in deiner DPO vorgeschrieben Prüfungen müssen dir angeboten werden. (Ähnlich verhält es sich ja zur Zeit mit Mathe 1 - der neue IJ schreibt sie als Klausur, die "alten Hasen", die diese noch schreiben müssen, schreiben die gleiche Arbeit mit, diese wird für sie aber als Testat gewertet...)


Zu deiner ursprünglichen Frage: Wie USER schon sagte: du kannst 2 Urlaubssemester nehmen. Ansonsten kannst du, wenn es später zum Diplom hin knapp wird, einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen. Der sollte gut begründet sein und nicht nur "Ich beantrage ein weiteres Semester..." enthalten. Denn auch obwohl im Prüfungsausschuss keine Unmenschen sitzen, wird generell - aus verschiedenen Gründen heraus - eine harte Linie gefahren. Härtefälle haben jedoch bessere Chancen...

Bei allem gilt aber: Du solltest dich jetzt ran halten und deutlich machen, dass du das Studium zügig abschließen willst. Du tust sonst weder dir, noch dem Prüfungsausschuss einen Gefallen.

Viel Erfolg noch...!
[align=center]\"Groß ist derjenige, der jedem Menschen auf Augenhöhe begegnen kann.\"  [/align]
Michael Keschka
11. Semester (Lebensmittel-)Verfahrenstechnik
Fachschaftsrat Maschinenwesen Imma. \'10 - SoSe13
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