Bombentrichter
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:Das Modul wird durch zwei Klausurarbeiten (150 Minuten Dauer für „Computeranwendungim Maschinenwesen“ und 90 Minuten Dauer für „Software- und Programmiertechnikim Maschinenwesen“) abgeschlossen.Im Lehrgebiet „Software- und Programmiertechnik im Maschinenwesen“ ist einPraktikum zu absolvieren.
Leistungspunkte und Noten:Für das Modul können 8 Leistungspunkte erworben werden. Die Modulnote Fberechnet sich aus der Klausurnote des 1. Semesters K1, der Klausurnote aus dem2. Semester K2 und der Note Pr für das Praktikum im 2. Semester zuF = 0,5 (K1 + 2/3 K2 + 1/3 Pr).
Zu allem Elend wurde auf unseren Beleg keine Note gegeben, sondern die Punkte wurden zur Klausur dazuaddiert. Entspricht genausowenig der Modulbeschreibung.
Ich glaube (Hisqis ist grad down), dass dort für Beleg und Prüfung die selbe Note steht.
so nach dem Prinzip, ich mach den Beleg mit 1 (ja ich weiß, klingt unwahrscheinlich ^^) und kann dann durch die Prüfung rasseln ;-)
Deshalb meine Aussage vorhin. Es heißt ja auch: "Die Mindestleistung kann also (theoretisch!) auch ohne Punkte aus dem Praktikum erbracht werden. Ohne Klausurpunkte ist ein Bestehen nicht möglich."
Das geht schon allein daher nicht, dass du 50% zum bestehen brauchst und wie ober aufgeschlüsselt nur 33% durch den Beleg möglich sind.
Free-cutting, the only way to do it.
Wenn die Welt erst ehrlich genug sein wird, um Kinder vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird von ihr was zu hoffen sein.
Dort steht ja nun ausdrücklich, dass Noten für die Klausur und das Praktikum erteilt werden müssen. Oder darf das so frei ausgelegt werden?