Author Topic: Antrag auf Urlaubssemster  (Read 36850 times)

troublegum

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Antrag auf Urlaubssemster
« on: March 14, 2012, 09:40:25 am »
ich habe mal eine weitere frage.
und zwar habe ich grad mit der kindergeldstelle telefoniert. mir wurde gesagt, dass man im urlaubssemester kein kindergeld mehr bekommt, außer man erbringt einen nachweiß dass man klausuren nachholt. den hätte ich dann bei der kindergeldstelle einzureichen.

hat jemand damit schon erfahrungen was die genau sehen wollen? reicht eine kopie des antrags der uni mti eben diesem besagten kreuz "zur prüfungsvorbereitung" oder muss ich da am ende des Semesters einen nachweis erbringen dass ich klausuren mitgeschrieben haben und das geld nachträgliclh einfordern?
weiß jemand wie das läuft?

Achim91

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #1 on: February 25, 2012, 05:37:22 am »
Hallo,

Ich wollte für das kommende Semester den Urlaubsantrag abgeben. Als Begründung werde ich Vorbereitung auf eine Prüfung angeben. Allerding steht in Klammern dahinter, ich solle dafür einen Nachweis beifügen.

Aber was soll ich nachweisen wenn ich die Prüfung(en) noch nicht geschreiben habe? Wird der Antrag dann überhaupt bewilligt, oder abgelehent?
Bekommt man ein Urlaubssemster einfach so?

MfG

Caipiranha

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #2 on: February 25, 2012, 08:09:58 am »
Es reicht wenn du kurz deine Situation beschreibst, ein Nachweis ist dafür nicht erforderlich. Beim ersten Antrag gibt's eigentlich nie Probleme, du solltest es also genehmigt bekommen.
Toni Steinke

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Tankstellensteffen

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #3 on: February 26, 2012, 12:18:53 pm »
Ich hab für nächstes Semester auch Urlaub beantragt und hab einfach "Vorbereitung auf eine Prüfung" angekreuzt. Hab gar nichts weiter dazu geschrieben, keine Begründung oder so. Ist schon alles genehmigt worden.

XFire

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #4 on: February 26, 2012, 02:30:26 pm »
Habe das gleiche gemacht. War auch extra im Imma-Amt um wegen der Begründung zu fragen. Solltest du noch keine U-Sem gemacht haben, reicht das Kreuz bei "Vorbereiten auf Prüfung" auf dem Antrag vollkommen aus. Eine extra Begründung ist nicht notwendig.

Achim91

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #5 on: February 26, 2012, 05:06:40 pm »
Habe meinen Antrag heute in diesen Fristenbriefkasten geworfen. Der war total überfüllt. Naja ich hoffe es kommt im Imma Amt an. Das hatte heute zu...

tiefenbass

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #6 on: March 14, 2012, 11:05:55 am »
Kümmere dich vorher darum! Du bist nämlich rechtlich während des Urlaubssemesters in einer Ausbildungsunterbrechung (unabhängig vom Grund). Und du solltest eine weitere Quelle bezüglich Kindergeld im Urlaubssemester heranziehen (z.B. Gewerkschaften, Anwalt, etc.), da Mitarbeiterrinnen von Ämtern leider bei pauschalen Anfragen zu pauschal positiven Antworten neigen, es jedoch dann der konkreten Antrag dann "leider" nicht zur pauschalen Aussage passt und somit in die Röhre schaut bzw mit Widerständen seitens des Amtes zu rechnen ist.

Versuch es erst einmal mit den Antragsunterlagen und dem Bescheid vom Imma-Amt Das Prüfungsamt wird dir wohl kaum etwas bestätigen, was sie selbst nicht auf Papier haben (Anmeldung ist ja erst im Juni).

LG, Matthias
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apde

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« Reply #7 on: October 14, 2012, 08:56:19 pm »
Ich möchte das aktuelle Semester nachträglich als Urlaubssemester beantragen, habe das aber selbst zu verantworten (und nicht wie eigentlich gefordert Krankheit oder ähnliches), da ich erst jetzt gemerkt habe, dass ich mich auch "auf Prüfungen vorbereiten" muss. Ich will wirklich welche schreiben, kann aber wirklich nur diesen Grund angeben. Geht das noch? Wird da ein Auge zugedrückt, wenn es das erste Urlaubssemester ist?

Thom

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #8 on: October 16, 2012, 11:01:21 am »
Da müsstest Du mal beim Imma-Amt nachfragen, ob die ein Auge zudrücken. Ich habe damit leider keine Erfahrung. Ich hoffe für dich, dass die das machen!

3DX

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #9 on: November 10, 2012, 11:51:28 am »
Hallo, ich suche nach der Immatrikulationsordnung 01.04.1991, kann diese jedoch nirgends im Internet finden. In den amtlichen Bekanntmachungen der TUD ist nur die neue vom 01.06.2012 zu finden.
Hat zufällig jemand die alte Immatrikulationsordnung und kann diese hochladen oder weiß wo man sie finden kann? Ansonsten muss ich eben demnächst mal im Imma-Amt nachfragen.
Danke

tiefenbass

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #10 on: November 10, 2012, 04:02:58 pm »
Im StuRa gibt es eine Papier-Version. Am Montag bitte mal zum Service-Büro tippeln und mit Frau Lippmann sprechen.

LG, Matthias

PS: Im Gegensatz zu den Prüfungs- und Studienordnungen gilt eine neue Imma-Ordnung stets für alle immatrikulierten Studenten, da der Student sich jeweils nur für ein Semester immatrikuliert (also entweder durch Neuimmatrikulation oder Immatrikulation durch Rückmeldung)
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tiefenbass

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #11 on: March 14, 2013, 07:44:52 am »
Quote from: Raaf
Er ging persönlich zu einer Mitarbeiterin und die sagte direkt: "Ohne einen Vertrag (sprich Praktikumsvertrag o.ä.) brauche er erst gar nicht seinen Antrag abgeben. Das Praktikum darf zudem nicht im Zusammenhang mit einer Uni-Studienleistung stehen (z.B. Fachpraktikum).

Wenn er einen Antrag stellen möchte, dann sollte er ihn auch abgeben, unabhängig was jemand meint. Wenn der Antrag nicht gestellt wird, dann heisst es später "hätten sie den Antrag gestellt, dann könnten sie sich darauf berufen, aber so leider nicht".
Wenn ein Antrag abgelehnt wird, dann ist auch ein Widerspruch möglich. Und wenn kein Antrag existiert.... Genaues siehe unten.

Quote from: Raaf
Gibt es denn keine Ausnahmeregelung für welche, die seit IJ 2007 an der Uni sind??? Ist doch eine Frechheit das einfach abzuschaffen und es so manchen Studenten nun extra schwierig zu machen, da er unter Zeitdruck steht. :cry:

Grundsätzlich zählt die im Rückmeldezeitraum gültige Immatrikulationsordnung (rechtlich immatrikuliert man sich ja immer nur für ein Semester), ist also unabhängig vom Jahr- und Studiengang. Die Imma-Ordnung findest du hier.
Ich zitiere mal aus dem § 12:
Quote
(2) Als wichtiger Grund im Sinne des Absatzes 1 gelten Umstände, die das Studium zeitweilig erheblich beeinträchtigen und vom Studierenden nicht zu vertreten sind oder die einer Förderung des Studiums dienen. Dies sind insbesondere:
1. eigene Krankheit des Studierenden, durch die er an der ordnungsgemäßen Durchführung seines Studiums während eines gesamten Semesters oder jedenfalls in einem Umfang gehindert ist, der einem vollständigen Ausfall des Studiums während des betroffenen Semesters gleich kommt; ausgeschlossen sind Erkankungen, die dauerhaft bestehen,
2. gesetzlicher Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit,
3. Betreuung eines eigenen Kindes bis zu dessen 14. Lebensjahr, sofern nicht bereits eine Beurlaubung nach Nr. 2 vorliegt,
4. ein dem Studium dienendes Praktikum,
5. Studienaufenthalt im Ausland.

(4) Der förmliche Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen; eine rückwirkende Beurlaubung ist in der Regel ausgeschlossen. Der Beurlaubungsgrund ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Die Ablehnung der Beurlaubung erfolgt durch rechtsmittelfähigen Bescheid.
Was haben wir hier also jetzt:
  • Die reguläre Frist für SoSe 2013 lief am 05.03. ab
  • Steht nix drin mit Prüfungen nachholen.
  • Praktikum wäre wohl ok gewesen.
Ich persönlich würde mich nicht abschrecken lassen von und den Antrag grundsätzlich stellen, vor allem, da das übergeordnete Gesetz (hier sächsHSFG) lediglich festlegt, dass Studenten sich aus wichtigen Grund beurlauben lassen können und explizit keine "Liste" der Gründe aufführt. ich empfehle dir, mal den Herrn Groschek hierzu zu konsultieren (Rechtsberatung des StuRa)

Und noch ein Tipp: Wenn ein Amtsmitarbeiter (egal ob Imma-Amt, StuWe, AA uswusf.) einen Antrag nicht annehmen will, dann reicht diesen entweder gegen Quittierung an der Rezeption ein oder schickt ihn mit der Post. In der Regel sind die annahmeunwilligen Mitarbeiter nicht die Entscheidungsträger bei nicht glasklaren Sachverhalten, sondern deren Vorgesetzte ;)  

LG, Matthias
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Fuchse

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #12 on: February 24, 2013, 07:07:19 pm »
Ich habe vor für das kommende SS einen Antrag auf Beurlaubung wegen Prüfungsvorbereitung zu stellen. Allerdings steht dies nicht mehr als Graund auf dem offiziellen Antragsformular mit dabei (falls er da mal stand). Kann es sein dass diese Begründung neuerdings nicht mehr anerkannt wird?

Bzw steht dafür aber als letzte Ankreuzmöglichkeit: "sonstige das Studium fördernde Gründe (Erklärung und geeignete Nachweise)"

Ich hoffe dort kann ich meinen Prüfungsvorbereitungsgrund mitunterbringen?!  Wenn ja, reicht dann ein beigelegter Zettel mit der Begründung Prüfungsvorbereitung aus oder müssen noch weitere Nachweise erbracht werden..sind ja auch  noch allerhand Prüfungen offen... :pinch:

Danke

Raaf

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #13 on: March 12, 2013, 01:46:59 pm »
Quote from: Fuchse
Ich habe vor für das kommende SS einen Antrag auf Beurlaubung wegen Prüfungsvorbereitung zu stellen. Allerdings steht dies nicht mehr als Graund auf dem offiziellen Antragsformular mit dabei (falls er da mal stand). Kann es sein dass diese Begründung neuerdings nicht mehr anerkannt wird?

Bzw steht dafür aber als letzte Ankreuzmöglichkeit: "sonstige das Studium fördernde Gründe (Erklärung und geeignete Nachweise)"

Ich hoffe dort kann ich meinen Prüfungsvorbereitungsgrund mitunterbringen?!  Wenn ja, reicht dann ein beigelegter Zettel mit der Begründung Prüfungsvorbereitung aus oder müssen noch weitere Nachweise erbracht werden..sind ja auch  noch allerhand Prüfungen offen... :pinch:

Danke

Hallo, ich hatte auch schon mal eine ähnliche Anfrage und hab leider keine Antwort erhalten:
Quote from: Raaf
Kann es sein, dass man aus Gründen wie  Studienleistungen aufholen/nachholen kein Urlaubsemester mehr anerkannt  bekommt?
Hab was davon gehört, dass man nur noch ein Betriebspraktikum mit  Vertrag und nicht in Verbindung mit Fachpraktikum als anerkannter Grund  zählt??? Das wäre schlecht für mich im 11. Semester, der noch 2 Belege  schreiben muss.
http://www.bombentrichter.de/showthread.php?p=177841#post177841



Also ein Studienkommilitone hatte folgendes Erlebnis:
Er ist mit dem neuen Formular zum Imma-Amt. Er hat als Begründung "Prüfungsleistung nachholen/aufholen" und "Arbeit um Lebensunterhalt zu sichern" angegeben.
Er ging persönlich zu einer Mitarbeiterin und die sagte direkt: "Ohne einen Vertrag (sprich Praktikumsvertrag o.ä.) brauche er erst gar nicht seinen Antrag abgeben. Das Praktikum darf zudem nicht im Zusammenhang mit einer Uni-Studienleistung stehen (z.B. Fachpraktikum).


Gibt es denn keine Ausnahmeregelung für welche, die seit IJ 2007 an der Uni sind??? Ist doch eine Frechheit das einfach abzuschaffen und es so manchen Studenten nun extra schwierig zu machen, da er unter Zeitdruck steht. :cry:

Markus S.

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Antrag auf Urlaubssemster
« Reply #14 on: March 13, 2013, 02:21:14 pm »
Also Fachpraktikum zählt definitiv als Grund und meine DA schreibe ich jetzt auch in einem Urlaubssemester und habe keinen Vertrag eingereicht...