Author Topic: Anwesenheitspflicht Englisch  (Read 4566 times)

Xilef

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Anwesenheitspflicht Englisch
« on: December 15, 2010, 08:57:06 pm »
Hallo,
 
ich wollte euch einmal fragen, ob ihr wisst, in wie fern es noch eine Anwesheitspflicht im Englisch-Kurs des Studium Generale gibt.
 
Mein Übungsleiter "weiß" es nicht. Auf den offiziellen Seiten findet nichts darüber.
Eine Übungsleiterin meinte wohl zu einem Komilitonen einer anderen Gruppe, dass es wohl nicht nötig sei, da man ja die Abschlussprüfung schreibt in dem Fach.
 
 
Stimmt es, dass die Anweseneheitspflicht abgeschafft wurde für den Maschinenbau?
 
Beste Grüße,
der Felix

XFire

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« Reply #1 on: December 15, 2010, 09:19:22 pm »
Wenn es so war wie im letzten Jahr, wo es bei dem ein oder anderem zu einer kleinen bösen Überraschung gekommen ist (Wie ist das eigentlich nun ausgegangen?), sieht es so aus. EBW1 --> keine Prüfung = "Sitzschein" Ergo Anwesenheitspflicht, EBW 2 --> Prüfung = Leistungsschein, eigentlich keine Anwesenheitspflicht.

Man sollte aber auch sinnvoller weise versuchen hin zugehen und etwas Englisch sprechen. Denn nur durch üben kann man eine Sprache auch anwenden. ^^

Ansonsten wurde im grunde die Anwesenheitspflicht nicht wirklich abgeschafft, da sie bis auf Englisch in keinem MB Fach je vorhanden war. Interessant also nur bei Studium Generale-Fächern, anderer Fakultäten.

Xilef

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Anwesenheitspflicht Englisch
« Reply #2 on: December 15, 2010, 09:25:22 pm »
Also laut LSK online bin ich EBW1 - aber mein Tutor Herr Müller lässt immer die Liste herum gehen und meinte, dass wir in der letzten Stunde vor Semesterende die Prüfung schreiben würden.
 
Wie passt das?

Mr.Zed

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Anwesenheitspflicht Englisch
« Reply #3 on: December 15, 2010, 09:29:51 pm »
die listen gabs bei ebw1 und ebw2 und auch bei ebw3 gibts die noch

und wir haben am ende vom ersten semester auch ne prüfung geschrieben...


..eine übungsklausur
[align=center] [/align]

Xilef

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Anwesenheitspflicht Englisch
« Reply #4 on: December 15, 2010, 09:34:00 pm »
Das heißt also, dass ihr Anwesenheitspflicht hattet und die "Prüfung" keine war?

XFire

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« Reply #5 on: December 15, 2010, 09:42:52 pm »
Verwirrung komplett :P vorallem wenn der, der es eigentlich wissen müsste auch nichts weiß.  Denn es kann durch aus sein, das es wieder geändert wurde. Einfache Lösung: Einfach hin gehen ... die 90 minuten pro Woche überlebt man es schon. Und wenn man aktiv mit macht alles kein Problem. Dann ist man zumindest auf der sicheren Seite und hat nicht den Schock am Ende.

Xilef

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« Reply #6 on: December 15, 2010, 09:51:33 pm »
So mach ich das auch bereits, aber ich würd nur sehr ungern nächste woche nur für diese eine Übung nach Dresden von Rostock fahren, wenn ich nicht unbedingt muss.
 
Hab bereits einmal gefehlt weil ich nen Praktikum vorher hatte und will ja auch nicht riskieren mir das noch mal allen anhören zu müssen^^
 
Hab jetzt mal direkt an die Sprachausbildung geschrieben. Wenn da was sinnvolles bei heraus kommt, poste ich das natürlich.

XFire

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« Reply #7 on: December 15, 2010, 11:19:27 pm »
Dann schreib ihm eine Email. Ich glaueb wenn man einen guten Grund hat dann ist auch öfteres Fehlen vielleicht noch erlaubt. Liegt dann am  Ermessen des Verantwortlichen ob er es mit macht oder nicht. Aber ein Versuch ist es Wert. Beziehungsweise wenn er sagt das man eine Prüfung am Ende schreibt dann ist es ja auch in Ordnung.

Steven

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Anwesenheitspflicht Englisch
« Reply #8 on: December 16, 2010, 10:28:08 am »
Hatte auch in EBW 1 meine schriftliche Prüfung, jetzt in EBW 2 noch den Vortrag. In EBW 2 "durfte" man aber nur 2x fehlen. Ob das nun rechtens ist oder nicht - gute Frage. Jetzt in EBW 2 kümmert es die Tutorin herzlich wenig, ob man da ist oder nicht.

Black Dragon

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Anwesenheitspflicht Englisch
« Reply #9 on: December 16, 2010, 05:33:42 pm »
Stellungnahme zur Anwesenheitspflicht

Kurz: ToDo für
  • Sitzschein --> physische Präsenz nötig
  • Leistungsschein --> Prüfung bestehen
It’s not that I’m not a “morning person”. I love mornings.
I’m just not a “waking up person”.