Author Topic: Twf / Ntwf  (Read 86637 times)

Jesse

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Twf / Ntwf
« Reply #30 on: April 09, 2010, 02:49:42 pm »
wir dürfen definitiv nichts aus einer anderen vertiefung (aber ich glaube nur unseres studienganges) wählen!
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent:


Eric2006

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« Reply #31 on: April 11, 2010, 04:43:45 pm »
ja was stimmt denn nun? Darf ich nun oder darf ich nicht?

ciw-olé

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« Reply #32 on: April 11, 2010, 04:53:08 pm »
Quote from: badewannenchemiker86
Also ich habe von meiner Sachbearbeiterin im Prüfungsamt erfahren, dass man keine Vorlesung als TWF aus einem anderen Modul seiner Vertiefungsrichtung machen darf. Man darf zwar aus einer anderen Vertiefungsrichtung eine Vorlesung machen, aber für uns CIW'ler ist das ja wieder mal ein Beinschuss. Also was stimmt nun? Die Antwort von meiner zuständigen Sachbearbeiterin oder deine Meinung Kessel? Oder gar wieder mal beide, weil die eine für MB, VT und WW gedacht ist und die andere für CIW?

also das ist immer so ne sache mit den verschiedenen auskünften. auch für uns ciw'ler gilt laut professor klöden, dass man ein wahlpflichtfach aus anderen vertiefungen des studienganges ciw nehmen kann, es ist nur nicht gern gesehen, wie kessel es auch sagt. so gilt es scheinbar für mb und ciw.
allerdings hat man halt immer noch das risiko, was das p-amt am ende sagt.




Quote from: juergen
kann man auch Vorlesungen der exist! initative als  NTWF anerkennen lassen (zB BWL für unternehmensgründer)

ja, das kannst du machen. ist ja ne ganz normale vorlesung.

badewannenchemiker86

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Twf / Ntwf
« Reply #33 on: April 12, 2010, 12:48:36 am »
Quote from: ciw-olé
allerdings hat man halt immer noch das risiko, was das p-amt am ende sagt

Und leider ist ja nicht mehr Prof. Klöden Prüfungsvorsitzender, der eventuell im Schlichtungsfall auf unserer Seite stehen könnte. Aber naja. Da nehm ich einfach ne andere Vorlesung, die nix mit meinem weiteren Studium zu tun hat und lern dafür. Den Grund dafür versteh ich eh nicht. Die 4 SWS im Grundstudium waren ja eigentlich schon genug, um über der Tellerrand rausgucken zu können...:pinch:



Kessel

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Twf / Ntwf
« Reply #34 on: April 15, 2010, 03:56:10 pm »
Wenn ihr eine richtige Auskunft haben wollt, schreibt einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss und gibt den bei Frau Friedrich ab. Die Antwort ist dann definitiv bindend.
schöne Grüße,
Martin Keßler

Klick dich nicht weg!

Eric2006

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« Reply #35 on: April 21, 2010, 02:13:23 pm »
ich habe nun direkt im Prüfungsamt nachgefragt:

Meine Mail:

Guten Tag Frau Lucas,
 
Ich studiere Maschinenbau (IJ06), mit der Vertiefung Allgemeiner Konstruktiver Maschinenbau. Das Ertse Modul ist Technisches Design und das kleine Modul ist Produktentwicklung bei Prof. Stelzer. Darf ich aus meiner Vertiefungsrichtung AKM jedoch aus einem anderen Modul (z.B. Arbeitsmaschinen) ein Fach als Technisches Wahlpflichtfach belegen?
 
viele liebe Grüße,
Eric Seidlitz



Antwort vom  Prüfungsamt:

Sehr geehrter Herr Seidlitz,
Sie sollten kein TW aus Ihrer Studienrichtung belegen.
MfG  Chr. Schubert


Die Antwort ist doch im Konjunktiv geschrieben...ist es also nicht verboten, jedoch nicht gern gesehen?!

Leticron

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« Reply #36 on: April 22, 2010, 05:52:34 pm »
Dann hier auch nochmal die Frage:

kann ich mir die Vorlesung Magnetofluiddynamik als TWF anrechnen lassen? Steht in meinem Raumfahrttechnik-Stundenplan als fakultative Veranstaltung drin. Ich weiß nicht wieso, aber zeitlich und inhaltlich für mich sehr interessant als TWF.
War vielleicht jemand in der ersten VL? Wurde dazu etwas gesagt?

teh-ir

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« Reply #37 on: April 22, 2010, 10:35:47 pm »
ich habe mein TWF aus meiner Studienrichtung anerkannt bekommen. Ist jedoch nciht in meinem Modul!

Kelwitt

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« Reply #38 on: April 23, 2010, 10:44:08 am »
also mein TWF ist auch aus meiner fachrichtung und ich habe es letztes semester anerkannt bekommen.
Wenn man den Geruechten glaubt ist es nicht gern gesehen bzw. nicht erlaubt. Allerdings sind die Damen im Pruefungsamt extrem ueberbelastet, gerade vor und nach der pruefungszeit. Vielleicht wollen sie sich auch selber nur etwas arbeit ersparen, indem sie es mit der auslegung der regelung nicht so genau nehmen.

Gruss


Darthwader

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« Reply #39 on: October 13, 2010, 09:57:17 pm »
heute war die 1. VL von Einführung in die Astronomie von Prof Soffel HSZ 03 von 18:30-20Uhr. Das Fach war wohl vorn Jahr sehr beliebt, zwecks NTW. Ist das auch jetzt noch zugelassen als NTW?

Jule

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« Reply #40 on: October 13, 2010, 11:07:54 pm »
Ja, das ist hier mit "Astronomie" gemeint, gibt I und II.
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Darthwader

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« Reply #41 on: October 19, 2010, 07:56:22 am »
hat jm. schon die Ringvorlesung Naturwissenschaften-aktuell besucht?
schreibt man da auch irgendwie ne Prüfung da drin?
Auf der Seite von denen steht, dasses nur nen Teilnahmeschein gibt...oder reicht der schon, wenn man das als TW macht?

budspencer

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« Reply #42 on: October 22, 2010, 02:18:42 pm »
Nein die Veranstaltung Naturwissenschaften Aktuell wird definitiv nicht als TWF zugelassen, obwohl es als solches im Aushang steht. Hatte mich diesbezüglich schon mit Prüfungsamt und Prüfungsausschuss auseinandergesetzt...Vorlesung umsonst besucht! Sitzschein genügt definitiv nicht!!!
:nudelholz:

Jule

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Twf / Ntwf
« Reply #43 on: October 22, 2010, 03:03:42 pm »
Sowas unbedingt vorher klären!

Wobei die Sitzscheinproblematik eigentlich auch selbstsprechend ist... Klar, ist natürlich scheiße, wenn man eine Vorlesung "umsonst" (hoffentlich war es wenigstens interessant für dich) besucht hat, aber der Fakultät ist da kein Vorwurf zu machen - Anfeindungen diesbezüglich sind unberechtigt.
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budspencer

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Twf / Ntwf
« Reply #44 on: October 25, 2010, 12:23:41 pm »
Wie du meinem Post eine Anfeindung ggü. der Fakultät entnimmst kann ich nicht nachvollziehen. Kritik ist allerdings schon angebracht, da für Naturwissenschaften Aktuell tatsächlich keine Prüfung angeboten wird und es somit nicht möglich ist die Vorlesung als TWF zu belegen. Der Aushang bzw. die Liste für bestätigte TWF müsste mal aktuallisiert werden und ist nach derzeitigem Stand irreführend.