Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702930 times)

Vertigo

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #615 on: July 05, 2012, 09:37:47 pm »
Die Liste des Prüfungsamtes erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie ist nur eine Liste mit Beispielen von Fächern, welche auf jeden Fall anerkannt werden oder eben nicht. Taucht dein Fach nicht in dieser Liste auf, musst du also einen entsprechenden Antrag stellen, dann wird entschieden, ob das Fach zugelassen wird, oder nicht.
Adrian Ehrenhofer

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Rak

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #616 on: July 05, 2012, 09:44:03 pm »
Hey,

danke für die Antwort. Ich habe einen Antrag gestellt; inklusive kurzem Abriss des Vorlesungsinhaltes. Er wurde abgelehnt - ohne Begründung. Nun ist meine Frage tatsächlich, wieso das Fach nicht anerkannt werden sollte.

Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #617 on: July 05, 2012, 10:55:54 pm »
Schon merkwürdig, dass die keine Begründung dazu schreiben. Spekulationen werden da nicht viel weiterhelfen - Da bleibt dir wohl nur anzurufen oder direkt hin zu gehen.
Toni Steinke

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Rak

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #618 on: July 05, 2012, 11:22:33 pm »
Hey,

das Problem an der Sache ist eigentlich, dass ich schon bei allen "Verantwortlichen" war. Effektiv wird ja nur gesagt, "ja - der oder die hat es abgelehnt, ist halt so... steht nicht in der Liste" (naja, deswegen ja der Antrag ;) ).

Vor der Prüfung bin ich eben davon ausgegangen, dass es schon funktionieren müsste. Ja, immer vorher informieren, aber das Fach als NTWF zu nehmen, ist nun auch nicht all zu weit hergeholt.

Achja, natürlich frage ich auch aus Eigennutz, da ich keine richtige Lust habe, nun noch eine Prüfung zu schreiben.

Quickley

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #619 on: July 06, 2012, 08:53:42 am »
Quote
es sind 20 normale wochen. also 100 arbeitstage. musst also feiertage/urlaub nacharbeiten.

Das stimmt so nicht bzw. bei mir war es nicht so. Ich hatte einige Urlaubstage sowieso einige Krankheitsbedingte Ausfälle und ich musste nichts nacharbeiten. Ich bin auf weniger als 100 Arbeitstage gekommen, wenn auch nur geringfügig. Mein Praktikumsbericht wurde anerkannt. Vielleicht hatte ich Glück...das will ich nicht bestreiten. ;)

Steven

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #620 on: July 06, 2012, 04:01:25 pm »
Quote from: Quickley
Ich hatte einige Urlaubstage...
Urlaub darf laut Praktikumsordnung nicht gegeben werden.

Quickley

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #621 on: July 13, 2012, 08:21:08 am »
Das ist interessant...dann bin ich da wohl unter dem Schirm durchgerutscht. Es war auch so, dass die Urlaubstage bereits im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Im Praktikum selbst war dann Gleitzeit angesagt.

Polrimbacar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #622 on: July 13, 2012, 10:04:55 am »
Die Frage ist: War dein Vertrag nach nach unserer Praktikantenordnung abgeschlossen, in der nur Urlaubstage als Ausnahme erlaubt sind, oder war es ein regulärer Arbeitsvertrag, in dem gesetzlich Urlaubstage angerechnet werden?
[align=left]Arne Pospiech


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
[/align]

Quickley

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #623 on: July 14, 2012, 12:25:57 am »
Ich tippe auf das zweite. Die Praktikumsordnung kam erst ins Spiel, als ich schon im Praktikum war. Vielleicht darf man das mit der Praktikumsordnung auch nicht so eng sehen. Die Uni wird wohl kaum sagen, dass man die paar Tage Urlaub nach dem Praktikum dann noch in einem anderen Betrieb nachholen muss, weil man es nicht wusste. In der Regel sitzen da ja auch nur Menschen, die sich das durchlesen, wenn überhaupt. Wenn der Bericht stimmt und ggf. die IPA komplett und fristgerecht abgegeben wurde, wird das schon passen.

Allan Sche Sar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #624 on: July 17, 2012, 10:07:46 am »
Ich habe da einmal ein Anliegen. Und zwar wollte ich vor meinen Prüfungen noch einmal die Klausuren einsehen, in denen ich daneben gegriffen habe. Bei ET war dieses überhaupt kein Problem. Jedoch wurde mir die erneute Einsicht von Team der Strömungsmechanik nicht gestattet. Mit der Begründung, dass ich bereits eine Einsicht hatte und das reichen muss. Wenn Ich Fragen habe, könnte ich zur Konsultation kommen.

Die Klausur wollte ich eigentlich nur noch einmal sehen, damit ich mir ins Gedächtnis rufen kann, was ich falsch gemacht hatte.
Ist denn das korrekt, dass ich diese nur einmal sehen darf. Ich dachte, man kann diese ein Jahr lang einsehen?!

Vertigo

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #625 on: July 17, 2012, 11:28:02 am »
Hallo,

dazu ist in der Diplomprüfungsordnung folgendes zu finden: DPO § 22: Einsicht in die Prüfungsakten

Quote
Innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird dem Kandidaten auf Antrag in angemessener Frist Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt.

Ich lese daraus, dass du sogar noch ein Jahr nach Abschluss deiner Diplomprüfung Einsicht in alle relevanten schriftlichen Prüfungen nehmen darfst.

Seitens der Strömungsmechanik wurde dir diese Einsicht bereits gewährt. Ob man nun hieraus lesen kann, dass eine weitere Einsicht erlaubt ist, kann ich leider nicht wirklich einschätzen.

Du musst aber auch bedenken, dass deine Prüfungen jetzt in einem riesigen Stapel irgendwo in einem Raum voller abgelegter Prüfungen steckt und dass das Raussuchen ein enormer Aufwand ist, den jeder gerne vermeidet. Reichen die Konsultationen wirklich nicht?
Adrian Ehrenhofer

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Allan Sche Sar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #626 on: July 17, 2012, 11:51:38 am »
Klar muss sich schon. Es wäre nur die schönere Variante gewesen. So wie in ET. Konnte mir noch mal alle Fehler mit nun dem nötigen Wissen ansehen.

Aber naja. Danke für die Information. Das nächste Mal schreibe ich einfach einen Brief mit einem Vorlauf von 14 Wochen. Das sollte doch ausreichen.

sieben

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #627 on: July 23, 2012, 08:14:44 am »
Müssen in dem Modul: "16800                                                                                 Produktionssysteme - Automatisierung und Messtechnik"
alle Teile bestanden werden oder ist eine Modulnote von <4 ausreichend?

celesta

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #628 on: July 23, 2012, 10:31:53 am »
Laut Prüfungsordnung musst du nach meinem Wissen nur jedes Modul bestehen.
Mandy Schulz

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Popokopp

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #629 on: July 23, 2012, 11:27:47 pm »
Hi,
ich hätte da auch mal eine Frage.
Muss ich zu Prüfungen anwesend sein und mich dort in die Listen eintragen?
oder reicht es zum erreichen einer 5 nicht anwesend zu sein??
Ich frage, da i ein Modul bereits bestanden habe und mich nciht mehr auf eine weitere Prf. in diesem Modul vorbereiten werde.

Mfg Popokopp