Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 702252 times)

cadman

  • Newbie
  • *
  • Posts: 18
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #600 on: April 20, 2012, 12:01:01 am »
Laut Auskunft vom Prüfungsamt muss man nicht immatrikuliert sein um sein Diplom zu verteidigen!

Sonst wäre man ja abhängig von dem Terminkalender der Profs & co!

Lukas999

  • Newbie
  • *
  • Posts: 12
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #601 on: April 20, 2012, 02:46:24 pm »
Hallo,
kann der kleine Beleg auch von einem Professor einer anderen Fakultät bzw. einer anderen Fachrichtung wie Physik oder Chemie betreut und bewertet werden?
Ich finde dazu nichts in den Studienordnungen.

dovav

  • Newbie
  • *
  • Posts: 31
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #602 on: April 22, 2012, 03:51:10 pm »
Habe folgendes Problem und hoffe sehr dass ihr mir weiterhelfen könnt :

Habe im 2. Semester den Beleg Informatik gemacht und die Prüfung Info 2 mitgeschrieben.beleg wurde anerkannt,allerdings steht eine 5,0 ,da bei der endabgabe was schiefgelaufen ist.im hisquis steht zweimal diese Note als Gesamtnote für Info II.

Nun meine frage,da ich info 1 nachgeschrieben hab und weiss ,ich bekomm keine 3,um das INFO-Modul auszugleichen.Muss ich jetzt in diesem semester den bleg nochmal anfertigen bzw. die info 2 nochmal schreiben?oder wie jetzt ,ich bin ratlos...

vielen dank schonmal für eure hilfe.

Jimmy

  • Newbie
  • *
  • Posts: 18
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #603 on: April 23, 2012, 11:53:01 am »
Hallo,

ich hätte mal eine Frage zur Beantragung der Diplomarbeit. In der Prüfungsordnung steht folgendes:

"Der Prüfungsausschuss kann einen Kandidaten auch dann zur Diplomarbeit zulassen, wenn noch nicht alle Modulprüfungen bestanden bzw. nicht alle Leistungen erbracht sind. Dieses setzt voraus, dass eine Nachholung der fehlenden Leistungen ohne Beeinträchtigung der Anfertigung der Diplomarbeit innerhalb eines Semesters erwartet werden kann. Die Verteidigung der Diplomarbeit kann in diesem Fall erst nach Erbringung der fehlenden Leistungen erfolgen."

Bedeutet das, dass ich trotz zweier offener Leistungen (die ich innerhalb des Semesters noch abschließen werde) meine Diplomarbeit schon anmelden kann oder gibt es da noch irgend einen Haken? Ich hatte nämlich in Erinnerung, dass man maximal eine offene Leistung haben darf.

Vielen Dank für die Hilfe.

geilo

  • Full Member
  • ***
  • Posts: 107
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #604 on: April 24, 2012, 11:59:27 am »
das, was du meinst, handelt sich um das "umiehen" ins hauptstudium. wenn du vom grundstudium mehr als 1 offene leistung offen hast, dann darf man ne das hauptstudium beginnen bzw. man darf dort eigentlich keine prüfungen schreiben.

wenn in der prüfungsordnung steht "offene leistungen", dann kannst du das sicher auch mit 2 offen prüfungen beantragen.

angaben ohne gewähr !!!

Vertigo

  • Sr. Member
  • ****
  • Posts: 333
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #605 on: May 05, 2012, 01:26:29 pm »
@Dovav: Mit der fehlenden 3 hast du das Informatik-Modul nicht bestanden. Damit gilt, dass du beide Prüfungen nachholen darfst/musst. Das gilt an sich auch für die jeweiligen Teilleistungen, also das Praktikum. Möglicherweise kannst du jedoch mit Verantwortlichen der Informatiker aushandeln, dass deine Belegnote ein weiteres Mal an das Prüfungsamt gemeldet wird.

@Jimmy: Ja, da steht "der Prüfungsausschuss kann...", d.h. du musst dementsprechend einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, dieser entscheidet dann, ob du zugelassen wirst. Die Entscheidung wird mit der Schwierigkeit der noch ausstehenden Prüfungen zusammenhängen, also ob davon ausgegangen werden kann, dass du diese Prüfungen auch wirklich bestehst. Ich werde mal an entsprechender Stelle nachhorchen, wie das gehandhabt wird. Ich schreibe dir dann eine PN, wenn ich mehr weiß.
Adrian Ehrenhofer

Ehemaliges FSR-Mitglied
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
-----------------------
Zeuner-Bau Zi. 344
George-Bähr-Straße 3c
Tel. 0351/463-39171
-----------------------

USER

  • Sr. Member
  • ****
  • Posts: 491
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #606 on: May 06, 2012, 12:11:57 pm »
schreib doch das ergebis vom horchen hier her, dann haben alle etwas davon ;)
Wirklich unabhängige Berichterstattung:

http://www.heise.de/tp/

http://www.nachdenkseiten.de/

Lukas999

  • Newbie
  • *
  • Posts: 12
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #607 on: June 15, 2012, 11:46:13 pm »
Hallo,
darf man während des Fachpraktikums normal an Prüfungen teilnehmen, wenn man frei kriegt?
Danke

Caipiranha

  • Hero Member
  • *****
  • Posts: 2081
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
    • http://
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #608 on: June 16, 2012, 01:56:05 am »
Ja das geht. Du kannst sogar im Urlaubssemester an Prüfungen teilnehmen.
Toni Steinke

Save the Earth, it\'s the only planet with chocolate

dovav

  • Newbie
  • *
  • Posts: 31
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #609 on: June 21, 2012, 12:47:51 am »
Quote from: Vertigo
@Dovav: Mit der fehlenden 3 hast du das Informatik-Modul nicht bestanden. Damit gilt, dass du beide Prüfungen nachholen darfst/musst. Das gilt an sich auch für die jeweiligen Teilleistungen, also das Praktikum. Möglicherweise kannst du jedoch mit Verantwortlichen der Informatiker aushandeln, dass deine Belegnote ein weiteres Mal an das Prüfungsamt gemeldet wird.


@Vertigo                                                                        Ich darf beide prüfungen nachholen?Ich versuch gerade mich für INFO I anzumelden aber HISQIS verweigert sich ,weisst du vlt WARUM?

Vertigo

  • Sr. Member
  • ****
  • Posts: 333
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #610 on: June 21, 2012, 07:01:02 am »
@dovav: Du hast das Modul nicht bestanden, also darfst du es komplett nachholen. Geh in diesem Fall mal zum Prüfungsamt und schildere dein Problem, wahrscheinlich liegt es am HISQIS, dass es nicht geht.
Adrian Ehrenhofer

Ehemaliges FSR-Mitglied
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
-----------------------
Zeuner-Bau Zi. 344
George-Bähr-Straße 3c
Tel. 0351/463-39171
-----------------------

sanileo

  • Sr. Member
  • ****
  • Posts: 308
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #611 on: June 21, 2012, 08:08:16 am »
Achtung: hast du in einem der fächer ne 4 darfst du nur die nachholen, wo du ne 5 hast, und auch nur dann, wenn dass gesamte Modul schlechter als 4 ist
ehemaliges FSR-Mitglied

Lukas999

  • Newbie
  • *
  • Posts: 12
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #612 on: July 04, 2012, 08:02:18 pm »
Muss man im Fachpraktikum Feiertage nacharbeiten um auf volle 20 Woche zukommen? Oder reichen einfach nur 20 Kalenderwochen inklusive der Feiertage für das Fachpraktikum?
Vielen Dank

celesta

  • Sr. Member
  • ****
  • Posts: 414
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #613 on: July 04, 2012, 08:36:40 pm »
es sind 20 normale wochen. also 100 arbeitstage. musst also feiertage/urlaub nacharbeiten.
Mandy Schulz

ehemaliges FSR-Mitglied

Rak

  • Newbie
  • *
  • Posts: 3
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #614 on: July 05, 2012, 09:24:12 pm »
Hey,

wieso wird das Fach "Grundlagen der Meteorologie" nicht als NTWF anerkannt? Anzumerken ist, dass "Grundlagen der Hydrologie" als NTWF angeboten wird.