Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 704460 times)

Neh

  • Newbie
  • *
  • Posts: 6
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #975 on: December 16, 2014, 10:57:59 am »
Quote from: celesta
Wieso denkst du, dass es vor den Prüfungsausschuss geht?

 [align=left][align=left]Weil die gute Frau meinte, als ich sie anrief, dass ich noch einen Sitzschein noch nachliefern soll und sie mich zur Eile ermahnte, weil es am Tag des Telefonats genau zwei Tage vor der letzten Sitzung des Prüfungsausschuss war.[/align]
[align=left]
[/align][/align]
  [align=left][align=left]Eine genauere Erklärung wieso weshalb und warum wurde mir natürlich nicht gegen. Wieso auch – dachte das wäre normal so.[/align][/align]
  [align=left][align=left] [/align][/align]
  [align=left][align=left]Danke für deine Ausführungen ;)[/align][/align]
  [align=left][align=left]Frohes Fest dann bald.[/align][/align]

giGGer

  • Full Member
  • ***
  • Posts: 135
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #976 on: February 01, 2015, 04:36:40 pm »
Hallo, weiß jemand wie sich das bei einer nicht bestandenen Prüfung (5,0) im Hauptstudium verhält? Wäre es möglich diese zu Wiederholen oder, gilt das gleiche wie im Grundstudium, dass man diese erst wiederholen könnte, wenn das komplette Modul als nicht bestanden gilt?

Polrimbacar

  • Hero Member
  • *****
  • Posts: 697
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #977 on: February 01, 2015, 04:57:39 pm »
Es gilt das gleiche wie im Grundstudium
[align=left]Arne Pospiech


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
[/align]

Hans Peter

  • Newbie
  • *
  • Posts: 1
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #978 on: May 29, 2015, 03:48:16 pm »
Hallo,
 
wie der Titel ja schon sagt, würde ich gern wissen, ob es irgendwelche Beschränkungen gibt, inwieweit die Diplomarbeit auf die IPA/ den kleinen Beleg aufbauen darf? Habe gerade am Fraunhofer mit einem Praktikum angefangen und kann hier danach gleich meine Diplomarbeit schreiben. So richtig habe ich dazu nichts in den Ordnungen gefunden.
 
Danke schon einmal!
 
Gruß, Hans
Maschinenbau; Allg. konstr. MB

Jamesgunert

  • Sr. Member
  • ****
  • Posts: 428
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #979 on: May 30, 2015, 06:03:05 pm »
Hallo Hans,

ich kann mich auch nicht erinnern, dass dazu in den Ordnungen etwas geregelt ist.
Prinzipiell spricht da meiner Meinung nach nichts dagegen. Du solltest das allerdings noch einmal mit deinem Betreuer von der Uni absprechen. Kann sein, dass du von der Seite etwas Gegenwind bekommst. Aber solange es nicht irgendwo verboten ist, sollte das machbar sein.
Lisa Riese

ehemaliges FSR-Mitglied
10. Semester Maschinenbau (AKM)

lulz

  • Guest
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #980 on: June 15, 2015, 05:46:28 pm »
Ich bin jetzt im 10. Semester werde aber für meine Diplomarbeit noch ein paar Monate in das 11. benötigen. Gibt es da irgendwas was ich beachten muss, außer die Standardmäßige Überweisung der Semestergebühren als Rückmeldung?

Tankstellensteffen

  • Jr. Member
  • **
  • Posts: 68
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #981 on: June 15, 2015, 05:47:36 pm »
nö.

Kessel

  • Hero Member
  • *****
  • Posts: 2084
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
    • http://fsr.mw.tu-dresden.de
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #982 on: June 16, 2015, 01:25:29 am »
Richtig. Bafög könnte es keines mehr geben (da müssten schauen ob sie einem die letzten paar Monate noch geben), aber irgendwie hab ich das Gefühl das das nicht wichtig ist.
schöne Grüße,
Martin Keßler

Klick dich nicht weg!

goshina

  • Newbie
  • *
  • Posts: 26
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #983 on: July 14, 2015, 02:34:10 pm »
Hallo, in der Modulbeschreibung "Maschinenkonstruktion" finde ich, dass sich die Note aus dem Arithmetischen Mittel der Leistungen KEP, Konstruktionsbeleg und Creo zusammensetzt. Leider finde ich nirgends wie sich die Kep note aus Beleg und Prüfung zusammensetzt. Ist es 2/3 und 1/3 oder 1/2 und 1/2?

Danke!

Alex Busch

  • Jr. Member
  • **
  • Posts: 83
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #984 on: July 26, 2015, 03:58:29 pm »
Hey, eigentlich sollten solche Informationen in der Modulbeschreibung stehen, jedoch ist das oftmals nicht der Fall, sodass dir leider wahrscheinlich nichts anderes übrig bleibt, als den verantwortlichen Dozenten anzuschreiben oder bei deinen Kommillitonen nachzufragen. Da dein Fall leider nicht der einzige ist, wird bei zukünftigen Studiendokumenten mehr auf die Vollständigkeit der Angaben in der Modulbeschreibung geachtet werden.

ronny1991

  • Newbie
  • *
  • Posts: 2
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #985 on: July 30, 2015, 10:52:01 am »
Nur mal eine prinzipielle Frage:
Ich habe bereits meine Diplomarbeit angemeldet und gebe diese im Oktober ab. Angenommen ich falle bei meiner letzten Prüfung in wenigen Tagen durch, muss also den Zweitversuch in ca. 6 Monaten in Anspruch nehmen, muss ich dann bis zum Bestehen dieser Prüfung warten, bis ich die DA verteidigen kann?

Vielen Dank schonmal im Vorraus für die Antwort!

Unox

  • Guest
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #986 on: January 15, 2016, 11:50:32 am »
Moin,

ich habe in meinen Vertiefungsmodulen mehrere Veranstaltungen zur Auswahl mit denen ich insgesamt 6 SWS füllen muss. Meist reichen 2/4 Vorlesungen die zur Auswahl stehen.

Nun habe ich mich im letzten Wintersemester zu einer Prüfung angemeldet, mich jedoch rechtzeitig (mehr als 3 Werktage vorher) wieder abgemeldet. Die Prüfung habe ich also nicht geschrieben.
Ich möchte diese Prüfung jedoch gar nicht mehr schreiben und ein anderes Fach belegen.

Habe ich mir das durch mein An- und wieder Abmelden im letzten Wintersemester versaut und muss ich dieses Fach jetzt schreiben?

Die Abmeldung hat wie bereits gesagt ohne Probleme funktioniert und ich finde im Hisqis auch keine Überbleibsel (Angemeldete Prüfungen sind leer und in der Notenliste ist auch nichts vorhanden).

Vielen Dank für die Hilfe!

GLIWICE

  • Full Member
  • ***
  • Posts: 181
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #987 on: January 19, 2016, 02:58:50 pm »
moin,
 
ich gehe Aufgrund deines angegeben Imma-Jahres und deiner Aussage davon aus, dass du nach der PO 2006 studierst!?
 
Um es kurz zu machen, nein es stellt kein Problem da!
 
Denn erstens könntest du ja eh alle Prüfungen aus dem Modul schreiben wenn du willst. [Theoretisch darfst du ja sowieso alle Prüfungen schreiben die du möchtest, ob die irgendwo anerkannt oder es dir anderweitig irgendwas was bringt mal dahin gestellt :D ]
 
Und zweitens wäre das his sowieso zu doof sowas zu merken :wallbash:
 
Was natürlich er passieren kann ist, dass das hisqis dir Probleme bereitet weil es die Ordnungen nicht kennt und Dinge behauptet die nicht stimmen.
 
Mach dir also keine Sorgen, läuft.
Viel Spaß bei den Prüfungen :cool:
Raphael Meßner
ehemalig FSR MW   :P
Prüfungsausschuss MB VT WW

dr.no88

  • Newbie
  • *
  • Posts: 24
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #988 on: April 02, 2016, 08:42:00 pm »
Hallo Leute,

folgende Information, passend zu meiner Frage/Situation unten, hab ich weiter vorn auf Seite 23 in diesem Thread gefunden:

Quote from: amiboenni
Hallo,
ich konnte es leider im bisherigen Thread nicht finden... wie sieht das nun aus mit der Überziehung der Regelstudienzeit (Hauptstudium). Was ich bisher rausgefunden habe:

Man kann erstmal nicht wegen Überziehung alleine exmatrikuliert werden!! Folgendes geht aber:
 
(SächsHSG) § 21 Abs. 2 Punkt 7 gilt:

wird exmatrikuliert wenn: ...er die Abschlussprüfung oder einen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis, der für das Bestehen der Abschlussprüfung erforderlich ist, endgültig nicht bestanden hat und nicht in einem anderen Studiengang immatrikuliert
ist...

damit zu sehen ist folgender Punkt:

(SächsHSG) § 35 Abs. 4 gilt:
Eine Abschlussprüfung, die nicht innerhalb von 4 Semestern nach  Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als nicht  bestanden. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann innerhalb eines  Jahres einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als  nicht bestanden; die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist  nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Eine weitere  Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig. Kurz: (10 Semester + 4 Semester + 2 Semester)

Jetzt die Frage: Ich hab das Problem, dass ich bisse gebummelt habe. Ich bin gerade im aktuellen 15. Semester und bin nächsten Monat mit dem großen Beleg fertig und hab sonst auch alles geschafft! Im Prüfungsamt wurde mir gesagt, ich müsse unbedingt Antrag auf Verlängerung stellen. Das werde ich auch machen. Es könnte aber passieren, dass ich erst im Juli/August mit der Dipl.-Arbeit beginnen kann. Somit würde ich evtl. erst im November (also schon in meinem 17. Semester) fertig.
Bis heute habe ich aber noch kein Hinweis auf Nichtbestehen meiner Abschlussprüfung bekommen... und wenn ich es das gesetz richtig interpretiere, muss das ich erstmal einen Hinweis auf eine Diplomsnote 5 bekommen und hätte dann noch 1 Jahr, um diese zu wiederholen bzw. nochmal auf Antrag eine Chance auf Wdh. der Prüfung. Also die Frage ist, muss ich mir irgendwelche Sorgen machen, nicht plötzlich zwangsexmatrikuliert zu werden oder wie seht ihr die Sache. Ich stelle jetzt erstmal Antrag für die Verlängerung um 1. Semester. Hoffe halt, dass es kein Problem wird, sofern die Arbeit eben nicht nächstes Semester fertig wird...

Vielen Dank schon im voraus für eure Antworten!

Quote from: Schmali
stell einfach einen antrag an den prüfungsauschuss. würde mich sehr wundern, wenn der abgelehnt würde, da du ja sonst alle leistung hast. eine gute begründung zum antrag kann natürlich aber nie schaden

Ganz ähnlich sieht es bei mir auch aus. Für mich hat gerade das 14. Fachsemester begonnen und ich hab schon beide Urlaubssemester verbraucht. Meine Leistungen habe ich so weit alle zusammen und muss nur noch den achtseitigen Praktikumsbericht abgeben und 2 Exkursionen machen. Beides regel ich gerade, was auch alles funktioniert und in kurzer Zeit machbar ist.

Allerdings frage ich mich, was passiert, wenn ich nicht sofort mit meiner Diplomarbeit anfangen kann. Mit der Frage bin ich schon ins Prüfungsamt marschiert und da hieß es, dass ich die DA auf jeden Fall bis zum 30.09.2016 abgegeben haben muss, sonst gilt der erste Versuch DA als nicht bestanden und ich bekomme noch einen Versuch + 1 Jahr.

Um das ganze für den Notfall zu entkrampfen hakte ich nach, ob man nicht zur Not noch einen Antrag beim Prüfungssauschuss stellen könnte, für ein zusätzliches Semester. Ich könnte die längere Studiendauer auch begründen und eine Strafgebühr ist auch kein Problem. Die Frauen im Prüfungsamt meinten auf die Frage, dass es so eine Möglichkeit nicht gibt. Jetzt bin ich ehrlich gesagt etwas verwirrt, da das ganze in den Zitaten von Seite 23 dieses Threads nicht zusammenpasst. Momentan bleibt mir nichts anderes übrig soll schnell wie möglich mit meiner DA anzufangen, sodass ich noch knapp 6 Monate Bearbeitungszeit zusammenbekomme.

Weiß da jemand mehr?

Vielen Dank schonmal.

karohemd

  • Newbie
  • *
  • Posts: 9
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #989 on: March 29, 2016, 11:20:24 pm »
Hallo zusammen.

Weiß jemand ob es möglich ist eine Lehrveranstaltung auf ein Vertiefungsmodul anrechnen zu lassen, obwohl diese laut Modulbeschreibung eigentlich nicht Teil dieses Modul ist.

Konkret brauch ich für das Modul "Entwicklung und Analyse von Antrieben" (PO 2006) noch eine LV mit einer SWS.

Falls das möglich ist, gehe ich davon aus, dass dies beantragt werden muss. Hat damit jemand Erfahrung?

Vielen Dank und Grüße.