Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 705250 times)

P€AT

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #690 on: November 13, 2012, 09:49:12 am »
danke für diese beruhigende Antwort. Aber gibt es das irgendwo offiziell nachzulesen? Die gute Frau Damm im Prüfungsamt wusste davon nämlich nix, als ich sie genau danach gefragt habe.

celesta

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #691 on: November 13, 2012, 04:42:59 pm »
dann erinner sie am besten an bestandsschutz und planungssicherheit. vll fällt es ihr dann wieder ein.
ich selber habe es von FSRlern, die in der Sitzung saßen.
Mandy Schulz

ehemaliges FSR-Mitglied

tiefenbass

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #692 on: November 13, 2012, 05:36:31 pm »
Mandys Aussage ist korrekt und im Übrigen auch durch eine juristische Meinung untermauert worden.
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

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Matthias Zagermann
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m1ra

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« Reply #693 on: November 17, 2012, 06:09:18 pm »
Ich habe im Juli die BWL-Klausur im Grundfachstudium AKM geschrieben. Hier gab es zumindest in dem Teil der AWI-Professur eine Multiple Choice Aufgabe, zwar von kleinem Umfang, aber dies ist doch in der DPO explizit ausgeschlossen. Wieso kann der Lehrstuhl dann trotzdem solche Aufgaben stellen?
Außerdem wundere ich mich darüber, dass es Minuspunkte gab, wenn man eine falsche Antwort gegeben hat. Dieses Vorgehen ist doch schon seit 2008 von verschiedenen Gerichten als rechtswidrig eingestuft worden.

Gibt es zu diesen beiden Problemen bereits eine Stellungnahme vom Prüfungsausschuss oder FSR? Ich konnte leider über die Suche nichts finden.

TopGun

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« Reply #694 on: November 19, 2012, 12:31:45 pm »
Im Theorieteil von Energielehre kam das 2010 immer noch so vor.
DPO ist auch nicht gleich DPO. Es zählt immer diejenige, mit der man immatrikuliert wurde. Wenn es Abweichungen dazu gibt, sind diese auch irgendwo festgehalten.

m1ra

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« Reply #695 on: November 19, 2012, 03:15:41 pm »
Ich habe natürlich in der DPO nachgeschaut, die in meinem Immajahr gültig war (2006). Vermutlich wird der Satz "Schriftliche Prüfungen nach dem Multiple-Choice-Verfahren sind in der Regel ausgeschlossen." dahingehend ausgelegt, dass eine komplette Prüfung nicht nur aus MC-Fragen bestehen darf (und nicht, wie ich es auslegen würde, dass MC-Fragen grundsätzlich ausgeschlossen sind).
Es geht mir allerdings vorrangig um die Maluspunkte-Regelung, nach der Punkte aus korrekt beantworteten Fragen hinfällig sind, sobald man bei einer anderen Frage falsch antwortet.

Steven

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« Reply #696 on: November 19, 2012, 08:35:40 pm »
Quote from: TopGun
Im Theorieteil von Energielehre kam das 2010 immer noch so vor
und in der vergangenen prüfung wurden die minuspunkte expliziti NICHT mehr verteilt. als grund wurden jene gerichtsentscheidungen genannt. hatte auf der bwl klausur auch 'nen kurzen dreizeiler bezüglich des punktabzuges hinterlassen.

tiefenbass

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« Reply #697 on: November 20, 2012, 07:27:28 am »
Wenn ein Dozent Maluspunkte bei einem Multiple Choice Test vergeben sollte:
  • sprecht ihn darauf an dass es rechtswidrig ist und - wenn er sich bei einer Neubewertung ziert - droht ihm ein bisschen mit Beschwerde und Mehraufwand durch Wiederholung des Tests
  • Wenn er nicht einlenkt, dann schriftliche Beschwerde unter Benennnung Dozent, Prüfung und Prüfungstag beim Prüfungsausschuss und der Bitte um Würdigung des benannten Vorganges.
Wenn in den Ordnungen MC-Test in den DPOs (alt) nicht erlaubt sind, dann sind sie eigentlich auch keine zulässigen Prüfungsmethoden. Und da sich keiner beschwert, mache die Dozenten auch fleissig weiter damit...

LG, Matthias
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

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m1ra

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« Reply #698 on: November 20, 2012, 12:17:34 pm »
@Steven: Weißt du noch, ob bei dem anderen Teil der Prüfung auch MC Aufgaben enthalten waren?

@Tiefenbass: Soll das heißen, man soll den Dozenten auffordern, die eigene Prüfung zu korrigieren und falls er sich weigert, dann damit drohen, dass alle korrigiert werden müssen? Sollten nicht lieber gleich alle Klausuren korrigiert werden? Das wäre doch nur fair. Beschäftigt sich ja nicht jeder mit Prüfungsrecht. Ich denke mal, die meisten wissen gar nicht bescheid über sowas.

ciw-maus88

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« Reply #699 on: November 20, 2012, 01:36:28 pm »
Seit einer ganzen Weile hängt neben dem P-Amt ein Zettel, dass Multiple-Choice-Fragen ausdrücklich erlaubt sind.

Polrimbacar

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« Reply #700 on: November 20, 2012, 03:46:31 pm »
MC- Test sind mittelerweile erlaubt, es gibt sogar mittlerweile eine eigene Ordnung dafür. Es geht hier, um es nochmal klarzustellen, nicht um MC-Test im Allgemeinen, sonder um MC-Tests in denen Minuspunkte für falsche Antworten verteilt werden. Daraus resultiert eine doppelte Bestrafung und dies ist rechtswidrig.

Sollte soetwas vorkommen:

Quote
Wenn ein Dozent Maluspunkte bei einem Multiple Choice Test vergeben sollte:
  • sprecht  ihn darauf an dass es rechtswidrig ist und - wenn er sich bei einer  Neubewertung ziert - droht ihm ein bisschen mit Beschwerde und  Mehraufwand durch Wiederholung des Tests
  • Wenn er nicht einlenkt,  dann schriftliche Beschwerde unter Benennnung Dozent, Prüfung und  Prüfungstag beim Prüfungsausschuss und der Bitte um Würdigung des  benannten Vorganges.
quote: tiefenbass


@m1ra: So wie ich tiefenbass verstanden habe, muss hier die komplette Klausr neu bewertet werden, nicht nur die persönliche. Aber es ist immer noch weniger Aufwand, als wenn er diese Klausur komplett neu schreiben lassen müsste.
[align=left]Arne Pospiech


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
[/align]

m1ra

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« Reply #701 on: November 20, 2012, 04:27:34 pm »
Danke für die Klarstellung. MC-Fragen sind in der neuen DPO (2012) erlaubt. Ich studiere aber nach der von 2006. Da ist es doch egal, was für ein Zettel neben dem P-Amt hängt...? Bin dort sowieso noch nie gewesen da ich fernstudiere!

Also müssen alle Klausuren neu bewertet werden. Ich glaube kaum, dass Prof. Schmauder das veranlassen wird, wenn ihm ein unbekannter Fernstudent das per Email mitteilt. Könnte sich da bitte der FSR für einsetzen, oder einen Antrag an den Prüfungsausschuss schreiben?

martin b.

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« Reply #702 on: November 27, 2012, 09:05:11 pm »
Hallo zusammen,

es geht nochmal um die neue Handhabung von TWF und NTWF.
Ihr schreibt hier immer was von Bestandsschutz und Planungssicherheit für schon eröffnete Module. Auf Nachfrage beim Prüfungsamt könnte mir das jedoch nicht bestätigt werden. Die Damen sind dort der Meinung, dass es nur für unbenotete Leistungen Bestandsschutz gibt.

Es scheint da also verschiedene Auslegungen der Gesetzeslage zu geben. Wäre es nicht sinnvoll, mit dem Prüfungsamt eine allgemein gültige Regelung zu finden? Hinterher ist das Geschrei dann groß, wenn sich Leute auf das hier geschriebene verlassen und unbenotete Leistungen nicht anerkannt werden.
Auf welches Gesetz beruft ihr euch eigentlich genau, wenn es um Planungssicherheit geht?

Grüße

P€AT

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« Reply #703 on: November 29, 2012, 10:36:52 am »
Ich war bezüglich TWF/NTWF grad mal bei Frau Friedrich. Sie möchte das auf dem kurzen Dienstweg klären und nächste Woche Bescheid geben.

dovav

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« Reply #704 on: November 29, 2012, 08:52:07 pm »
ich wollte fragen,da bis morgen die fristen zur einschreibung fürs hauptstudium sind.ist das überhaupt ein muss.wenn man nur belege und praktika in diesem Semester machen möchte?