Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 703435 times)

Steven

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #660 on: September 10, 2012, 12:46:35 pm »
Quote from: Steven
... Da das HSG als Landesgesetz über der DPO steht, wird es in unsere DPO eingepflegt.

...

Polrimbacar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #661 on: March 13, 2015, 02:22:53 pm »
nein es muss möglich sein!!!!
so sehr sich die Mathematiker auch streuben.

Du hast das Recht und die Uni die Pflicht Prüfungen abzulegen, die der PO, in die du immatrikuliert wurdest, entsprechen. Bedeutet, dass selbst wenn du der letzte Mensch auf Erden bist, der diese Prüfung noch braucht, musst du sie ablegen können. Im Zweifel als Sondertermin.

Die Übergangsregelung sollte sicherstellen, dass die große Masse der Studenten einheitlich ihre Prüfung ablegen kann.

Worauf du kein Recht hast, ist dass sie eine extra Vorlesung oder Übung halten.

Mein Tipp:
Wenn du schreiben willst, mit dem in diesem Semester vortragenden Mathematiker frühzeitig Kontakt aufzunehmen und nach einer Möglichkeit die Prüfung abzulegen zu fragen
[align=left]Arne Pospiech


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
[/align]

annoP3

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #662 on: September 28, 2012, 12:18:47 pm »
Liebe Studentinnen und Studenten,

wir informieren Sie hiermit, dass  entsprechend dem geltenden
Saechs. HSG ab dem WS 2012/2013 nachfolgende  Regelungen gelten:

1. fuer alle immatrikulierten Studenten (außer CIW IJ  2010 und 2011)
    ohne abgeschlossenes Vordiplom gilt:
Pruefungen im  Hauptstudium koennen abgelegt werden, auch wenn die Diplom-Vorpruefung noch  nicht vollstaendig abgeschlossen
ist.

Zur organisatorischen Abwicklung  im Pruefungsamt ist es erforderlich
bis zum 30.11.2012, schriftlich dazu  einen Antrag zu stellen,
der Auskunft darueber gibt, welche Studienrichtung  im Hauptstudium
Sie waehlen wollen
(http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/pa_formulare_informationen/AntragTNHS.pdf)  .

Es sind keine Online-Antraege moeglich.

Wir machen Sie aber auf  folgendes aufmerksam:

- Die Regelung zur Ausstellung der BafoeG-Bescheide  bleibt davon
  unberuehrt, d.h. die Bescheide werden nach dem 3. oder 4.  Semester
  nur positiv beschieden, wenn laut geltenden Studienplan alle
   Module erbracht worden sind oder max. ein Modul offen ist.

- Mit der  Umsetzung dieser Regelungen wird es moeglich sein,
  Pruefungen im  Hauptstudium anzutreten, auch wenn noch mehr als
  eine Pruefungsleistung im  Grundstudium offen ist.
  Bitte bedenken Sie aber, dass der im Studienplan  vorgegebene
  Ablauf aufeinander abgestimmt ist und die Fristen fuer  eventuelle
  Wiederholungspruefungen zwingend eingehalten werden  muessen,
  die Teilnahme an 2. Wiederholungspruefungen ist weiterhin nur  auf
  schriftlichen Antrag moeglich.


2. Fuer alle immatrikulierten  Studenten muessen ab dem
    WS 2012/2013 im Rahmen des Technischen und des  Nichttechnischen
   Wahlpflichtmoduls, sofern das Modul noch nicht  geschlossen ist, alle
   Pruefungsleistungen benotet werden.  Leistungsnachweise,
  Sitzscheine, Teilnahmescheine u.ä. sind nicht mehr  moeglich. Damit
   kann auch fuer diese Module eine  Online-Pruefungseinschreibung
   im HISQIS erfolgen.
   Die Kataloge für  die zu belegenden Faecher wird die Studienkommission
   in ihrer Sitzung Ende  Oktober beschließen.
   Eine erste Vorinformation mit Empfehlungen wird  Ihnen mit
   Lehrveranstaltungsbeginn im Internet unter den Informationen des  
   Pruefungsamtes zur Verfuegung gestellt. Bis zum 19.10.2012 haben
    alle betreffenden Studenten die Moeglichkeit, die Aufnahme
   weiterer  Faecher fuer diesen Katalog zu beantragen. Die Antraege
   sind schriftlich  mit Angabe des Titels der Lehrveranstaltung,
   des Namens des  Verantwortlichen, einer kurzen Inhaltsangabe
   mit SWS oder LP im  Pruefungsamt einzureichen. Danach besteht
  keine Moeglichkeit mehr,  Ausnahmeregelungen ueber Antraege
  an den Pruefungsausschuss zu erwirken.  Die bisherigen Faecherkataloge
  haben keine Gueltigkeit mehr.


3.  Informationen zur Durchfuehrung des Praktikums MAT fuer die
   Studenten des  IJ 2010 VT und CIW und ggf. für IJ 2009 CIW und VT
   Das Praktikum Mess- und  Automatisierungstechnik, welches lt.
   Ihrem Studienplan im SS (6. FS)  vorgesehen ist, wird beginnend
   ab dem WS 2012/2013, im 5. FS von Herrn  Prof. Odenbach
   durchgefuehrt. Ab dem SS 2013 ist im SS kein Praktikum MAT  
   mehr moeglich.
   Die Pruefung MAT wird sowohl im WS als auch im SS  angeboten.
   Studenten aus dem IJ 2009, die im SS 2012 nicht an dem  Praktikum
   teilgenommen haben, koennen ebenfalls nur noch im WS das  Praktikum
   absolvieren.

Mit freundlichen Gruessen
Die  Studiendekane der Fakultaet Maschinenwesen

annoP3

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #663 on: September 28, 2012, 12:21:37 pm »
jetzt meine Frage zu Punkt 2:

bedeutet das, dass die bisher anerkannten unbenoteten NTW/TW nicht mehr berücksichtigt werden, wenn ich das Modul nicht abgeschlossen habe? oder zählt das nur für die künftigen unbenoteten?
weil dann wäre alles im arsch und anstelle von einem benoteten NTW, muss ich dann zwei benotete dieses Semester machen. das unbenotete war dann also fürn arsch!?!? :nudelholz:

Quickley

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #664 on: September 28, 2012, 12:33:16 pm »
Wow...Punkt 2 interessiert mich auch. Ich brauche noch ein TWF und wollte das eigentlich aus einer Prüfungsleistung anerkennnen lassen, die ich vor vielen Jahren schon mal an einer anderen Fakultät eingebracht habe (anderer Studiengang). Dieses Fach wurde auch schon auf den "älteren" Listen als anerkannt deklariert. Das Problem ist nur, dass ich damals keine Note auf dieses Fach bekommen habe.

Jetzt plötzlich darf ich das nicht mehr einbringen? Ich wollte das eigentlich im neuen Semester gemütlich zum Prüfungsamt bringen und dann endlich mal mein Diplom anmelden. Muss ich jetzt etwa extra noch ein TWF benotet neu machen?

annoP3

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #665 on: September 28, 2012, 12:46:23 pm »
Ich habe das PA kontaktiert. Sie haben mir mitgeteilt, dass bereits eingetragene Fächer gezählt werden. (Bestandsschutz) :laugh:

Hoffen wir, dass das am Ende auch wirklich mitgezählt wird, wenn ich mein Modul abschließe...

Quickley

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #666 on: September 28, 2012, 03:37:04 pm »
Ich konnte auch noch jemanden erreichen. Schon abgelegte Leistungen können wohl noch eingebracht werden. Wie annoP3 schon geschrieben hat. Ich habe zur Sicherheit heute noch einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen in den Briefkasten geworfen.

cursor

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #667 on: September 28, 2012, 11:45:17 pm »
Weiß jemand etwas über die Gründe, warum man es nun für nötig gesehen hat da etwas zu verändern?
Auf den ersten Blick sehe ich weder Vorteile fürs Prüfungsamt noch für uns in der Neuregelung.

Steven

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #668 on: September 28, 2012, 11:49:59 pm »
Laut Prüfungsamt ist das keine Neuregelung. Die vorherige Handhabung war nur zwischenzeitlich eingeführt wurden. Warum auch immer.

Kernspalter

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #669 on: September 29, 2012, 11:13:26 am »
An sich wär das mit den zwei benoteten Fächern ja auch kein Problem solange auch mal interessante Sachen dabei wären. Aber wenn ich mir die Grütze mal anschaue, die bspw. im generale-Heftchen so steht, könnt ich kotzen (entschuldigt den Ausdruck). Und dann gehts ja weiter, dass da einiges übers OPAL angemeldet werden muss. Ich hab jetzt noch nicht explizit nachgeprüft, wie da die Fristen gelegt sind aber unser PA bequemt sich ja eh erst Anfang Oktober dazu, die Liste mit den genehmigte Vorlesungen zu veröffentlichen.

Hofft man mal, dass für bereits eingereichte Sachen wirklich der Bestandsschutz gilt, denn ich hab auch nur noch ein Semester und würde ungern im März/April erfahren, dass ich mein Diplomverfahren wegen nem NTW nicht eröffnen kann. Ich vermute mal, dass ich da ein wenig ungehalten reagieren würde :mad:

mädchen5

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #670 on: September 29, 2012, 11:05:24 pm »
Quote from: annoP3

Zur organisatorischen Abwicklung  im Pruefungsamt ist es erforderlich
bis zum 30.11.2012, schriftlich dazu  einen Antrag zu stellen,
der Auskunft darueber gibt, welche Studienrichtung  im Hauptstudium
Sie waehlen wollen


Gilt das auch für WW da diese ja erst im 8. Sem sich vertiefen?

mädchen5

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #671 on: September 29, 2012, 11:08:35 pm »
Kann ich Module die ich zusätzlich geschrieben habe auch aufs Diplom einbringen oder gilt dies nur für Zusatzprüfungen? Wenn ja wo ist der Unterschied zwischen beiden?

Wenn man eine ganze Vertiefungsrichtung kommplett zusätzlich absolviert absolviert kann man dann wählen welche man nimmt?

Kernspalter

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #672 on: October 01, 2012, 11:41:49 am »
Quote
Gilt das auch für WW da diese ja erst im 8. Sem sich vertiefen?
Ist so nicht ganz richtig. Theoretisch vertieft man auch schon ab dem 5. Semester aber man hat trotzdem noch alle Vorlesungen zusammen, weil die Sachen aus dem 5. und 6. eben jeder machen muss. Vom PA wird das in der Zeit aber so gehandhabt, dass prinzipiell erstmal jeder in die Konstruktionswerkstoffe geschoben wird, weil im Hisqis schlichtweg irgendeine Vertiefung stehen muss. Nach dem 6. oder spätestens 7. Semester muss man dann nochmal bescheid geben, was man ab dem 8. weitermacht. (Hab die Info direkt aus dem PA, weil ich da auch mal nachgefragt hatte, wann man das melden muss usw.)

LennyT

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #673 on: October 02, 2012, 11:31:31 pm »
Moin,
woher weiß ich denn überhaupt, welche Fächer vorzuschlagen Sinn hat, wenn ich nicht weiß, wann diese angeboten werden/in die Stundenpläne passen? - Oder wird die LV nach unseren Stundenplänen ausgerichtet?
 
Gibt es also keine VL in den gewöhnlichen AQUA/ STD Generale Fächern in den ersten Wochen bis der Katalog raus ist?
 
Checke nicht, weshalb der Katalog nach Beginn des Semesters veröffentlicht wird...
 
LG
Do enjoy!

Jenny146

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #674 on: October 15, 2012, 06:19:36 pm »
Hallo,
ich würde gern mein Vordiplom beantragen. Jetzt lese ich auf dem Antrags-Zettel unten den Vermerk: "Antrag mit allen Unterlagen eingereicht". Was genau sind das für Unterlagen die dazu gehören? Muss man diese Leistungsübersicht beilegen?

Jenny