Bombentrichter
macht euch da keinen stress, info dauert IMMER ewig weil das prüfungsvolumen groß und das personal knapp ist. klar dass man dann mit der zeit ungeduldig wird, es hilft aber nichts. hier gilt die devise: abwarten und tee trinken :happy:
Auch hier noch mal die Frage, hat jemand eine verlässliche Quelle, wo steht, ob man Java bestehen muss bzw. nicht bestehen muss, wenn man in dieser Prüfung besser als 3 war?Danke
§ 11Bestehen und Nichtbestehen(1) Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn die Modulnote mindestens „ausreichend“ (4,0) ist und alle Prüfungsleistungen abgelegt worden sind. In diesem Fall werden Leistungspunkte auf der Grundlage des an der Fakultät Maschinenwesen zur Anwendung kommenden Leistungspunktesystems erworben. Näheres ist in der Studienordnung geregelt.(2) In Abweichung zur Festlegung in Absatz 1, Satz 1 gilt für das Modul „Konstruktion und Fertigung“, dass dieses Modul nur dann erfolgreich bestanden ist, wenn die beiden Prüfungsleistungen „Technische Darstellung“ und „Gestaltungslehre“ (Klausur) jeweils mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet wurden. Auf diese Weise sollen die wichtigsten konstruktiven Grundlagenkenntnisse eines Maschinenbauers abgesichert werden. Ebenso gilt für das Modul „Ar-beitswissenschaft/Betriebswirtschaftslehre“ bzw. „Arbeitswissenschaft/BWL/Energiewirtschaft“, dass dieses Modul nur dann erfolgreich bestanden ist, wenn die Prüfungsleistung in „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre“ bzw. „Betriebswirtschaftslehre/Energiewirtschaft“ mindestens „ausreichend“ (4,0) ist. Damit soll ein Mindestwissen in dem einzigen betriebswirtschaftlichen Fach des Studienganges abgesichert werden.
Für das Modul können 8 Leistungspunkte erworben werden. Die Modulnote Fberechnet sich aus der Klausurnote des 1. Semesters K1, der Klausurnote aus dem2. Semester K2 und der Note Pr für das Praktikum im 2. Semester zuF = 0,5 (K1 + 2/3 K2 + 1/3 Pr).