Bombentrichter
DPO § 12 Freiversuch(1) Modulprüfungen der Diplomprüfung können bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen auchvor den in dieser Ordnung festgelegten Fristen abgelegt werden. In diesem Fall gilt eine nicht bestandeneModulprüfung als nicht durchgeführt (Freiversuch). Prüfungsleistungen, die mindestens mit„ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wurden, können in einem neuen Prüfungsverfahren angerechnetwerden.
und dann nochmal einen antrag auf eine 2. widerholung stellen, dem wird in der regel auch statt gegeben. sagt man
Jetzt gibt es da diesen Passus mit dem Freiversuch.Bezieht sich das wirklich nur auf das Hauptstudium?
ich glaube kaum das du zur Klausur zugelassen wirst da dies eigentlich für 3. Semester ist und wenn du die schaffst bist du sehr gut
also naja, ka wieviel ahnung du von mathe hast, aber du musst wirklich gut sein um die mathe 1 klausur ohne übung usw zu schaffen, es kommt sogut wie nur 2. semester dran. wenn du die machst, und versaust, kannst du aufjeden fall einmal nachholen und dann nochmal einen antrag auf eine 2. widerholung stellen, dem wird in der regel auch statt gegeben. sagt man
Ahoi,Nachdem ich mir ein paar Altklausuren von Mathe 1 angeschaut habe, überlege ich direkt nach dem Testat jetzt Mathe 1 zu schreiben um den Prüfungszeitraum im zweiten Semester etwas zu entspannen.Jetzt gibt es da diesen Passus mit dem Freiversuch.Bezieht sich das wirklich nur auf das Hauptstudium? Denn ansonsten könnte ich auf Mathe 1 einen Freiversuch wagen, da das Testat ja keine Modulprüfung war und es somit nur eine Modulprüfung gibt, die ich vorziehen würde.Wenn es nicht als Freiversuch zählen würde und schiefgeht, dann habe ich noch zwei weitere Versuche oder?Es würde mich freuen, wenn mir jemand dazu ein paar Infos geben könnte.