Author Topic: Informatik- Software- und Programmiertechnik  (Read 33130 times)

Zero

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Informatik- Software- und Programmiertechnik
« on: January 09, 2009, 03:42:31 pm »
Gibts schon was neues?
im Hisquiz ist das alles seht verwirrend...! :nudelholz:
innerhalb unserer Gruppe unterscheiden sich die Belegnoten :blink: ???!!!

Antworten wie Abwarten und Tee trinken bitte ich zu vermeiden!

lg Zero
:D  keep cool!

Felix09

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« Reply #1 on: January 06, 2009, 11:34:18 am »
Die Ergebnisse sind online.
Ihr müsst aber wieder bei Prüfungsan- und abmeldung schauen
viel spaß damit

Kelwitt

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« Reply #2 on: January 06, 2009, 12:13:29 pm »
aber leider noch keine praktikumsnoten :x


ASW28-18

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« Reply #3 on: January 06, 2009, 12:23:04 pm »
weiß jemand wann einsicht ist?

wie soll ich denn bitteschön in den noch verbleibenen 30 tagen mir info beibringen??? hat jemand einen TIP?

D5351

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« Reply #4 on: January 06, 2009, 01:42:00 pm »
darf man info II jetzt schieben und nächstes schreiben? das wird sonst glaub ich nix...:w00t:
Der beliebteste Fehler unter den Leuten, die etwas absolut idiotensicheres konstruieren wollen, ist der, dass sie den Erfindungsreichtum von absoluten Idioten unterschätzen.
Douglas Adams

sandmann

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Informatik- Software- und Programmiertechnik
« Reply #5 on: January 06, 2009, 01:54:20 pm »
innerhalb eines jahres musst du eine wiederholungsprüfung absolvieren, ausgeschlossen ist die 2.W.
die muss zum nächsten termin geschrieben werden.


sollte auch alles in der dpo stehen :happy:

€: http://www.tu-dresden.de/mw/dokumente/ordnung_2006/DPO_MB_Text.pdf

Quote
§ 13
Wiederholung der Modulprüfungen
(1) Nicht bestandene Modulprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als endgültig nicht bestanden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur in besonders begründeten Aus-nahmefällen zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Die zweite Wiederho-lungsprüfung ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der ersten Wiederholungsprüfung beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Die Wiederholung einer
Fak. MW / Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Maschinenbau Textteil
9
bestandenen Modulprüfung ist, abgesehen von dem in § 12, Abs. 2 geregelten Fall, nicht zuläs-sig. Fehlversuche an anderen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in der Bundesre-publik Deutschland sind anzurechnen.
(2) Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, so sind nur die nicht mit min-destens „ausreichend“ (4,0) bewerteten Prüfungsleistungen zu wiederholen.
[align=center]
[/align]

Jacob87

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« Reply #6 on: January 06, 2009, 02:11:51 pm »
weiss denn jemand wann die noten für den beleg rauskommen, eine note alein hilft mir ja nich viel weiter....

ASW28-18

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« Reply #7 on: January 06, 2009, 02:28:14 pm »
was meint ihr, ist es besser sich die Wiederholungsprüfung fürs nächste Semester zu lassen oder sollte man versuchen sie jetzt mitzuschreiben?

und weiß jemand wie der Beleg in die Bewertung mit eingeht?? (so wies in der Modulbeschreibung steht??? weil gab es auch verschiedene Gerüchte)

D5351

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« Reply #8 on: January 06, 2009, 02:34:25 pm »
also wenn ich sandmann richtig interpretiert habe heisst "nächster termin" in 4 maximal 8 wochen...weiss nicht ob es da was zu rütteln gibt....
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Coco

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« Reply #9 on: January 06, 2009, 02:35:53 pm »
Kann es sein, dass die Praktikumsnote schon in der Prüfungsnote selbst hereingerechnet wurde??
Bei mir steht zwar auch keine Note bei "Praktikum" aber die haten doch mal sowas änhliches erwähnt, dass Klausur und Praktikum als Prozentsatz notiert werden und erst am Ende die Note berechnet wird!

ASW28-18

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« Reply #10 on: January 06, 2009, 02:45:12 pm »
naja nach der Modulbeschreibung dürften die es nicht...

kann mich aber auch erinnern, dass sowas ähnliches mal gesagt wurde.

kln

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« Reply #11 on: January 06, 2009, 02:58:29 pm »
wenn man dann beide teilmodule nb hat,müsste man dann den beleg auch nochmal anfertigen oder nur klausur

D5351

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« Reply #12 on: January 06, 2009, 03:40:35 pm »
hhmm..obwohl....1 jahr! das heisst das kann auch im 4. geschrieben werden. bleibt nur offen ob der fantastische beleg dann nochmal angefertigt werden muss.
jetzt auf biegen und brechen die 1.w zu verschwenden wäre nicht sinvoll!
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Douglas Adams

ASW28-18

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« Reply #13 on: January 06, 2009, 04:00:54 pm »
ja ich glaub hast recht... gerade da im nächsten Semester es eine Übung wieder gibt...

naja mal schauen wann einsicht ist und dann kann man all seine Fragen los werden...

Luise

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« Reply #14 on: January 06, 2009, 04:01:10 pm »
"(2) Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, so sind nur die nicht mit min-destens „ausreichend“ (4,0) bewerteten Prüfungsleistungen zu wiederholen. "
 
Angenommen, das mit dem Beleg war nichts inkl. die Prüfung 4,0 = Modulnote 5,0: Heißt das jetzt, dass ich "nur nochmal" den Beleg schreiben müsste? :cry: