Author Topic: MB: Wiederholungprüfung  (Read 41354 times)

schlossi

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MB: Wiederholungprüfung
« Reply #30 on: June 10, 2009, 03:05:35 pm »
Hallo,

wollt mal nachhaken, ob die Regelung für die Wiederholungsprüfung in ET dieses Semester auch gilt. Also muss ich auch ne Bescheinigung von Herrn Dr. Hildebrand holen, um nachzuweisen, dass ich mit meiner Praktika Note nicht meine Prüfungsnote ausgleichen kann. Sonst müsst ich ja auch warten bis das Modul als nicht bestanden gewertet wird und könnte dann erst im 5. Semester schreiben.
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Thx schonma.

schlossi

uetzenknueff

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MB: Wiederholungprüfung
« Reply #31 on: June 10, 2009, 05:21:58 pm »
von mir auch eine Frage:

Es heißt ja mit Praktikumsnote 2.0 kann man eine 5 ausgleichen.
Nur wie rechnen sie das zusammen? Nehmen sie die Durchschnittspunkte und dann davon die Note ? Könnte man dann auch 14.5 pkt haben , aufgerundet 15 = 2.0 ??



mfg
grüße

Felix09

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MB: Wiederholungprüfung
« Reply #32 on: June 13, 2009, 10:58:41 am »
nein kannst du nicht. alles was ne 14, ist ist 14 punkte und damit eine 2,3 und das würde nicht reichen
du musst also meines Wissens nach mindestens eine 15,0 als Schnitt haben um deine 2,0 zu bekommen und damit auf ne 4,0 ausgleichen zu können

cl150

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MB: Wiederholungprüfung
« Reply #33 on: June 18, 2009, 04:55:53 pm »
ich hab vorgerstern herrn prof. klöden gefragt, wie die regelung wegen der wdh-prüfung dieses jahr abläuft. hier seine antwort:
Quote

[...] nach Rücksprache mit Herrn Dr. Hildebrand und nach Vorklärung im Prüfungsamt
habe ich festgelegt, dass bezüglich des von Ihnen angesprochenen Problems so
verfahren wird wie im vergangenen Jahr. Die in dem von Ihnen angeführten
Link beschriebenen Regelungen sind damit auch in diesem Jahr gültig. Ich
bitte Sie, danach zu verfahren und im gegebenen Fall auch Ihre Kommilitonen
zu informieren. Vor allem bitte ich darum, so schnell wie möglich zu handeln
und möglichst bis zum Beginn der Prüfungszeit den notwendigen Antrag zu
stellen.

Mit freundlichen Grüßen

W. Klöden

na denn, schönen tag noch.
Wissenschaft ist nichts weiter als eine Abfolge korrigierter Fehler.

TKK-Club

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MB: Wiederholungprüfung
« Reply #34 on: June 22, 2009, 11:36:21 am »
hallo alle zusammen,

ab heute ist ja prüfungseinschreibung. ich habe auch das erste mal die klausur in et nicht bestanden und hab mir das hier durchgelesen. ich weiß jetzt nicht richtig, ob ich mich zu der et prüfung über das hisquis einfach anmelden muss oder ob man das wirklich schriftlich jetzt machen muss. vielleicht kann mir das ja einer sagen.
ich habe vorsichtshalber herrn hildebrand eine email geschrieben, wo ich ihn fragte, ob ich nächste woche vorbei kommen kann um die praktikumsnote mir bescheinigen zu lassen.
er schrieb folgendes zurück:

"die Gesamtnote kann erst nach Vorlesungsschluss gebildet werden. Deshalb  ist
eine solche Bescheinigung erst Ende Juli ausstellbar.
Bitte  informieren Sie darüber auch Ihre Kommilitonen.

Freundliche  Grüße

E. N. Hildebrand "

vielleicht hilft euch das ja weiter.

punk24887

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MB: Wiederholungprüfung
« Reply #35 on: June 22, 2009, 12:03:57 pm »
hab gerade versucht mich für et anzu melden funktioniert aber nicht. mh.. was nun?

TKK-Club

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MB: Wiederholungprüfung
« Reply #36 on: June 22, 2009, 07:34:59 pm »
also... du musst jetzt die praktikas in e-technik abschließen und dann ende juli musst zu herrn dr. hildebrand gehen und dir deine praktikumsnote bescheinigen lassen. kommt ne 2,0 oder besser raus, dann hat sich das ja eh erledigt und wenn nicht, dann musst du danach einen schriftlichen antrag stellen und dann wirst du für dieses semester für die prüfung angemeldet. so wird das jetzt gehandhabt.
ich hoffe ich konnte dir helfen.

punk24887

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MB: Wiederholungprüfung
« Reply #37 on: June 22, 2009, 10:36:19 pm »
Quote from: TKK-Club
also... du musst jetzt die praktikas in e-technik abschließen und dann ende juli musst zu herrn dr. hildebrand gehen und dir deine praktikumsnote bescheinigen lassen. kommt ne 2,0 oder besser raus, dann hat sich das ja eh erledigt und wenn nicht, dann musst du danach einen schriftlichen antrag stellen und dann wirst du für dieses semester für die prüfung angemeldet. so wird das jetzt gehandhabt.
ich hoffe ich konnte dir helfen.

erstmal danke
also gehe ich dann ohne anmeldung zur prüfung oder wie?

TKK-Club

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MB: Wiederholungprüfung
« Reply #38 on: June 22, 2009, 10:49:34 pm »
nee...na das geht ja auch nicht. also folgender maßen. (zumindest habe ich das jetzt so verstanden)
regulär wird erstmal keine et klausur dieses semester angeboten. du musst jetzt deine praktikas fertig machen und dann gehst du einfach zu den sprechzeiten von herrn hildebrand. der unterschreibt dir dann deine praktikumsdurchschnittsnote, damit du was in der hand hast. also damit dann herr klöden sieht, ob du das modul entweder schon bestanden hast oder ob du nochmal antreten musst. und dann reichst du das einfach mit dem antrag auf wiederholungsklausur (mit begründung) bei herrn klöden oder beim prüfungsamt (das weiß ich jetzt nicht so genau, wird dir aber spätestens dann herr hildebrand sagen) ein und dann wirst du notfalls noch nachträglich eingeschrieben und dann urteilen die, ob die es machen oder nicht. und im besten oder auch schlimmsten falle wird dann halt dieses semester eine wdhlklausur angeboten, sodass du doch noch dein wissen zu papier bringen darfst.
so ... ich hoffe das war verständlich. :)

Kami-Katze

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MB: Wiederholungprüfung
« Reply #39 on: June 23, 2009, 10:48:12 am »
die Klausur wird auf jeden fall angeboten. da es ja auch welche gibt, die im winter nicht mitgeschrieben haben oder die sie noch anderweitig offen haben. aber wie du schon richtig gesagt hast musst man sich beim herr hildebrand seine note bestätigen lassen.
wie das mit der einschreibung war weiß ich nicht mehr genau, aber wenn du rechtzeitig deine note weißt, müsste es reichen wenn du mit dem wisch zum prüfungsamt gehst. und selbst wenn du die note nicht rechtzeitig vor ende der prüfungseinschreibung kennst, frag erstmal bei den netten frauen nach.
\"Zucker ist ein weißer Stoff, der dem Kaffee einen scheußlichen Geschmack gibt, wenn man vergisst ihn hinein zu schütten:blink:\"(unbekannt)

Luise

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MB: Wiederholungprüfung
« Reply #40 on: June 24, 2009, 04:30:45 pm »
Hat jemand von euch die Mindestpunktzahl im Schnitt parat für eine 2,0? Stimmen die 15 aus dem Beitrag von weiter oben? Wenn ich selber mitrechne und feststelle, dass ich bspw. 17 Pkt. im Schnitt habe, muss ich ja den armen Dr. Hildebrand nicht belästigen.

uetzenknueff

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MB: Wiederholungprüfung
« Reply #41 on: June 24, 2009, 04:52:53 pm »
15 Punkte = 2.0  wenn sie die Endpunkte genauso bewerten wie die Einzelpraktikas.
grüße

AudiFred

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MB: Wiederholungprüfung
« Reply #42 on: June 25, 2009, 06:49:02 pm »
hey, mal ne andere frage. momentan hab ich in den praktika (offizielles deutsches plural für praktikum... ;) ) ne 2,0, aber in der prüfung ne 5. Kann ich trotz bestehen durch die praktika die prüfung nachschreiben oder geht das dann nicht?
\"Der beste Weg die Zukunft vorherzusehen ist,
sie zu erschaffen.\" Alan Kay

Luise

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MB: Wiederholungprüfung
« Reply #43 on: June 25, 2009, 07:55:24 pm »
Ich reg mich ja auch jedes mal drüber auf: Nicht die Praktikas, das Praktika, die Praktikums.
Das Praktikum, die Praktika. So einfach ists :)
 
Abgesehen davon: 2,0 = 2,0. Sieht so aus als wäre damit die 5,0 insgesamt eine 4,0. Dann geht Nachschreiben natürlich nicht.

Muß

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MB: Wiederholungprüfung
« Reply #44 on: July 01, 2009, 12:06:05 am »
Ich versuch mal alles zusammenzufassen, in der Hoffnung, dass es alle verstehen und man schnell herausfindet, was man im jeweiligen Fall tun soll/kann:

Es gibt vier Fälle:

1.) Klausur bereits bestanden (egal welche Note, auch im Praktikum)
     -> KEIN Nachschreiben möglich. Wenn es am Praktikum scheitert (2x Null oder 3x unter 6 Punkten): Praktika wiederholen

2.) Klausur im 3. Semester nicht mitgeschrieben
     -> Klausur im 4. Semester auf jeden Fall möglich/Pflicht

3.) Klausur nicht bestanden (5,0), aber im Praktikum eine 2,0 oder besser
     -> KEIN Nachschreiben möglich - Fach ET mit 4,0 (oder besser) bestanden

4.) Klausur nicht bestanden (5,0), und im Praktikum NICHT die 2,0 Grenze erreicht
     -> Nachschreiben der Klausur im 4. Semester möglich. Hierfür rechtzeitig nach allen Praktika die Bescheinigungen schnappen und zu Dr. Hildebrand gehen. Er stellt euch ne Bescheinigung aus, dass ihr die 2,0 NICHT habt. Diesen Nachweis bringt ihr mit einem formlosen Antrag auf Wiederholung der ET-Klausur ins Prüfungsamt (noch während der Vorlesungszeit) und dann schreibt ihr auf jeden Fall auch die Klausur im 4. Semester nochmal.

Sollte was unklar sein, dann lest erstmal die Beiträge durch! Hier gibt es 100 mal die gleichen Fragen :nudelholz: ... und auf jeden Fall die passende Antwort!
You\'ll Never Walk Alone!