Author Topic: drohende exmatrikulation  (Read 29088 times)

ronmen

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drohende exmatrikulation
« Reply #30 on: June 26, 2008, 02:43:38 pm »
sry - dein feedback interessiert mich herzlich wenig :laugh:;)
vielmehr, was aus dem fredersteller geworden ist.

kann mir nun jemand den unterschied zwischen eigen und zwangsexmatrikulation erlaeutern - v.a. eventuelle resultierende vorteile?

vg

Jule

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drohende exmatrikulation
« Reply #31 on: June 26, 2008, 03:41:13 pm »
Also soweit ich das verstanden habe ist es für den Prüfungsanspruch egal, ob man zwangsexmatrikuliert wurde oder dem selbst zuvorgekommen ist - er ist bei entsprechend viel Fehlversuchen halt weg. Da braucht bzw. kann man auch nicht weiter studieren, weil man ja sein Studium nicht komplett abschließen kann. Weder sofort, noch später - ist der Prüfungsanspruch weg, bleibt er das und das bundesweit für das entsprechende Fach, wodurch man quasi auch für den Studiengang bundesweit "gesperrt" ist.

Es könnte aber sein, dass man aufgrund seiner alten Diplom-Prüfungsordnung und der neuen Bachelor-Prüfungsordnung irgendwie doch wieder reinkommt. Je nach Formulierung. Wobei dem aber mittlerweile wahrscheinlich einheitlich vorgebeugt wurde.

Aber ohne Gewähr! Am Besten fragst du mal an der Quelle (Studienberatung) nach, dort kriegst du beste Auskunft.
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Maschinen-Wesen

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drohende exmatrikulation
« Reply #32 on: June 26, 2008, 08:27:44 pm »
ronmen, ich würde dir raten deinen Zahnrädern ein bißchen Flankenspiel zu verpassen. Auf jeden Fall solltest du den Achsabstand vergrößern, da es bei dir zu Fußeingriffen kommt...
Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dümmere das Sagen!

ronmen

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drohende exmatrikulation
« Reply #33 on: June 26, 2008, 09:06:15 pm »
Quote from: Jule
Also soweit ich das verstanden habe ist es für den Prüfungsanspruch egal, ob man zwangsexmatrikuliert wurde oder dem selbst zuvorgekommen ist - er ist bei entsprechend viel Fehlversuchen halt weg. Da braucht bzw. kann man auch nicht weiter studieren, weil man ja sein Studium nicht komplett abschließen kann. Weder sofort, noch später - ist der Prüfungsanspruch weg, bleibt er das und das bundesweit für das entsprechende Fach, wodurch man quasi auch für den Studiengang bundesweit "gesperrt" ist.

Es könnte aber sein, dass man aufgrund seiner alten Diplom-Prüfungsordnung und der neuen Bachelor-Prüfungsordnung irgendwie doch wieder reinkommt. Je nach Formulierung. Wobei dem aber mittlerweile wahrscheinlich einheitlich vorgebeugt wurde.

Aber ohne Gewähr! Am Besten fragst du mal an der Quelle (Studienberatung) nach, dort kriegst du beste Auskunft.

tausend dank jule :flower:


Quote from: Maschinen-Wesen
ronmen, ich würde dir raten deinen Zahnrädern ein bißchen Flankenspiel zu verpassen. Auf jeden Fall solltest du den Achsabstand vergrößern, da es bei dir zu Fußeingriffen kommt...

joa - profilverschiebung und Unterschnitt sind die zauberwörter:laugh:
(beschwerden bitte an wiki)

Hat vlt jemand aus dem fachschaftsrat hier direkt noch ewas zum thema " was macht eine eigenexma für einen unterschied zu einer zwangsexmatrikulation?" beizutragen :)

Jesse

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drohende exmatrikulation
« Reply #34 on: June 27, 2008, 10:01:56 am »
na nur das du bei einer Eigenexma deinen Studiengang weiter studieren kannst an einer anderen Universität, bei einer Zwangsexma darfst du das nicht (ich glaube dann nur an einer FH)
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent:


ronmen

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« Reply #35 on: June 27, 2008, 12:37:06 pm »
Quote from: Jesse
na nur das du bei einer Eigenexma deinen Studiengang weiter studieren kannst an einer anderen Universität, bei einer Zwangsexma darfst du das nicht (ich glaube dann nur an einer FH)

kanns das jemand vestaetigen?
darf man da nie wieder in MB rein - also man koennte ja woanders sein grundstudium beenden etc. und zum hauptstudium moeglicherweise sich an der tud wieder immatrikulieren lassen ?

foo

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drohende exmatrikulation
« Reply #36 on: June 27, 2008, 12:52:03 pm »
Wenn du irgendwann alle Versuche verschossen hast, darfst du Deutschlandweit nicht mehr das inhaltlich gleiche studieren. Was inhaltlich das gleiche ist, weiß nicht nicht.
eof.

Jesse

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« Reply #37 on: June 27, 2008, 03:06:17 pm »
Du darfst Deutschlandweit kein Studiengang studieren der das Fach beinhaltet (mit gleichen Inhalten natürlich nur) wo du geext wurdest (wenn das Mathe ist,dann demzufolge nirgendwo mehr MB;VT;WW;CIW, da diese Studiengänge alle das gleiche Mathe beinhalten).
Also wirst du Zwangsexmatrikuliert wars das für MB an einer Universität für dich, du kannst dann halt nur noch an ne FH gehen,da dort z.B Mathe leichter ist und andere Inhalte behandelt.
Bei einer Eigenexma hast du ja bei Mathe noch nicht alle Versuche verbraucht und kannst dich an einer anderen Uni neu Immatrikulieren
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent:


Jule

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drohende exmatrikulation
« Reply #38 on: June 27, 2008, 03:23:24 pm »
Quote from: Jesse
Bei einer Eigenexma hast du ja bei Mathe noch nicht alle Versuche verbraucht und kannst dich an einer anderen Uni neu Immatrikulieren
Ich glaube ronmen will wissen ob es einen Unterschied macht, wenn man sich sofort nach Bekanntgabe des evtl. 3. Fehlversuches selbst exmatrikuliert (nicht davor) oder auf die Unterlagen der Zwangsexmatrikulation wartet. Ich denke mal, das macht praktisch keinen Unterschied. Knackpunkt ist ja der Prüfungsanspruch.

Aber bei solch überaus wichtigen Angelegenheiten solltest du Fach-Hilfe aufsuchen. Ist sehr viel effektiver und sicherer.
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mermaid

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drohende exmatrikulation
« Reply #39 on: June 28, 2008, 01:35:48 pm »
Quote from: Jesse
Bei einer Eigenexma hast du ja bei Mathe noch nicht alle Versuche verbraucht und kannst dich an einer anderen Uni neu Immatrikulieren

Bei einer Eigenexma muss man die Voraussetzungen beachten!

-> Machst du eine Eigenexma, z.B. weil du zu dem Zeitpunkt kein Geld zum Studieren hast und erst mal genügend Geld verdienen willst, hast du kein Problem dich an der gleichen oder einer anderen Uni später wieder zu immatrikulieren, wenn du zum Zeitpunkt der Eigenexma nicht mit einer/ mehreren nicht bestandenen Prüfungen dastehst.

-> Eine Eigenexma verschiebt nicht den Termin um eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen. Wenn du also z.B. Mathe nicht bestehst und dich exmatrikulierst hast du sie ein Jahr später endgültig nicht bestanden. Dann kannst du dich nicht mehr für den selben Studiengang an einer Uni immatrikulieren. (Man kann sich aber sehr wohl in einen anderen Studiengang einschreiben, der Mathe-Prüfungen vorsieht, wenn sie nicht genau die gleiche Prüfung darstellt - bei uns könnten sich die CIW-ler nicht mehr bei MB einschreiben, weil sie das gleiche Mathe haben, zu Elektrotechnik könnte man aber sehr wohl wechseln)

-> Hat man sich selbst geext, hat man keinen Prüfungsanspruch, d.h. du kannst keine 1./2. W antreten.

Beed

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« Reply #40 on: July 06, 2008, 03:14:28 pm »
Ich wurde wegen Mathe bei MB geext. Aber nicht weil i die Prüfung nicht bestanden habe, sondern weil i den verdammten Termin verpennt habe.:cry: Euren Angaben entnehme ich jetzt, dass ich mich an der TU-Dresden nicht für Verfahrenstechnik einschreiben kann. Habe ich das Richtig verstanden?

foo

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drohende exmatrikulation
« Reply #41 on: July 06, 2008, 03:32:33 pm »
Quote from: Beed
Ich wurde wegen Mathe bei MB geext. Aber nicht weil i die Prüfung nicht bestanden habe, sondern weil i den verdammten Termin verpennt habe.:cry:
Wie geht das? Ihr habt doch noch gar keine Klausur geschrieben und Testate kann man so oft machen wie man will.
eof.

Beed

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drohende exmatrikulation
« Reply #42 on: July 06, 2008, 03:43:33 pm »
Mathe I nach dem 2. Sem. ist eine Prüfung und kein Testat.

foo

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drohende exmatrikulation
« Reply #43 on: July 06, 2008, 05:56:04 pm »
Ich weißaber du bist doch Imma07, sprich du schreibst es jetzt erst?
eof.

ronmen

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« Reply #44 on: July 06, 2008, 10:30:17 pm »
Quote from: Beed
Ich wurde wegen Mathe bei MB geext. Aber nicht weil i die Prüfung nicht bestanden habe, sondern weil i den verdammten Termin verpennt habe.:cry: Euren Angaben entnehme ich jetzt, dass ich mich an der TU-Dresden nicht für Verfahrenstechnik einschreiben kann. Habe ich das Richtig verstanden?


:huh::blink::wacko: exmatrikuliert als imma jahrgangler 07 schreibt doch jetzt gerade erstmal die klausur -
bitte um aufklaerung ?