Bombentrichter
Also soweit ich das verstanden habe ist es für den Prüfungsanspruch egal, ob man zwangsexmatrikuliert wurde oder dem selbst zuvorgekommen ist - er ist bei entsprechend viel Fehlversuchen halt weg. Da braucht bzw. kann man auch nicht weiter studieren, weil man ja sein Studium nicht komplett abschließen kann. Weder sofort, noch später - ist der Prüfungsanspruch weg, bleibt er das und das bundesweit für das entsprechende Fach, wodurch man quasi auch für den Studiengang bundesweit "gesperrt" ist.Es könnte aber sein, dass man aufgrund seiner alten Diplom-Prüfungsordnung und der neuen Bachelor-Prüfungsordnung irgendwie doch wieder reinkommt. Je nach Formulierung. Wobei dem aber mittlerweile wahrscheinlich einheitlich vorgebeugt wurde.Aber ohne Gewähr! Am Besten fragst du mal an der Quelle (Studienberatung) nach, dort kriegst du beste Auskunft.
ronmen, ich würde dir raten deinen Zahnrädern ein bißchen Flankenspiel zu verpassen. Auf jeden Fall solltest du den Achsabstand vergrößern, da es bei dir zu Fußeingriffen kommt...
na nur das du bei einer Eigenexma deinen Studiengang weiter studieren kannst an einer anderen Universität, bei einer Zwangsexma darfst du das nicht (ich glaube dann nur an einer FH)
Bei einer Eigenexma hast du ja bei Mathe noch nicht alle Versuche verbraucht und kannst dich an einer anderen Uni neu Immatrikulieren
Ich wurde wegen Mathe bei MB geext. Aber nicht weil i die Prüfung nicht bestanden habe, sondern weil i den verdammten Termin verpennt habe.:cry:
Ich wurde wegen Mathe bei MB geext. Aber nicht weil i die Prüfung nicht bestanden habe, sondern weil i den verdammten Termin verpennt habe.:cry: Euren Angaben entnehme ich jetzt, dass ich mich an der TU-Dresden nicht für Verfahrenstechnik einschreiben kann. Habe ich das Richtig verstanden?