Author Topic: drohende exmatrikulation  (Read 29202 times)

qwertzuiop

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drohende exmatrikulation
« on: March 01, 2008, 11:04:39 am »
hallo lieber fsr,
 
ich habe gestern an der mathe-I prüfung teilgenommen und bin mir nicht sicher, ob ich bestanden haben könnte oder durchgefallen bin. nun war das allerdings schon meine 2. wiederholung - sprich der ultimativ letzte versuch.
meine frage ist nun:
soll ich mich jetzt selbst exmatrikulieren, in der "hoffnung", dass sich in ein paar wochen/monaten rausstellt, dass ich die prüfung tatsächlich in den sand gesetzt hab oder kann ich auf das ergebnis warten und mich im falle eines nichtbestehens dann immernoch selbst exmatrikulieren?
ach ja, gesetzt dem fall, ich habe nicht bestanden: wie ist das mit dem semesterbeitrag, wenn ich ein studium in einem neuen studiengang beginnen wollte (da müsste sich ja der studentenausweis entsprechend änder, den semesterbeitrag für das nächste semester in meinem jetzigen studiengang hab ich aber natürlich schon gezahlt - muss ich nochmal zahlen?), bzw. wenn ich gar nicht mehr studiere und ne lehre anfange (bekomme ich das geld dann zurück?)???
 
ich hoffe sehr, dass ihr mir weiterhelfen könnt, in dieser verzwickten lage und wünsche euch noch schöne ferien!

Brühe

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drohende exmatrikulation
« Reply #1 on: March 01, 2008, 11:26:44 am »
Eine Möglichkeit der drohenden Zwangsexmatrikulation zu entgehen:
einfach mal bei den Mathe-Leuten nachfragen, ob sie dir das Ergebnis sagen können, bevor sie es ans Prüfungsamt melden. Dann kannst du dich exmatrikulieren, bevor es das Prüfungsamt tut.
Im Falle einer Exmatrikulation kannst du dir den Semesterbeitrag zurückzahlen lassen. Einfach mal bei StuRa anfragen.
\"Beim Fliegen muss man nüchtern sein! Das ist nicht wie beim Autofahren!\" Homer J. Simpson :)

Mind Eraser

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drohende exmatrikulation
« Reply #2 on: March 01, 2008, 11:41:37 am »
Solltest du die Prüfung nicht bestanden haben, wirst du nicht sofort zwangs-exmatrikuliert. Du bekommst erst einen Brief und dann erhälst du 4 Wochen zeit, bevor dur Zwangs-exmatrikuliert wirst. In dieser Zeit kannst du wechseln oder dich freiwillig exmatrikulieren lassen. solltest du wechseln, bekommst du einen komplett neuen Semesterbogen und musst den alten abgeben. Ob du das Geld zurück bekommst, wenn du aufhörst, kann ich dir nicht sagen.

mfg mind eraser
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Quote
Free-cutting, the only way to do it.
Ich spreche immernoch in der alten Rechtschreibung!!!!

Quote
Wenn die Welt erst ehrlich genug sein wird, um Kinder vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird von ihr was zu hoffen sein.
Arthur Schopenhauer
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[align=center] Andreas Lehmann
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[align=center] ehemaliges FSR-Mitglied, Moderator
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Darthwader

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drohende exmatrikulation
« Reply #3 on: March 01, 2008, 12:55:11 pm »
ma ne Frage: was hatten das fürn Sinn ob ich mich selber Exmatrikuliere oder Zwangsgeext werde. Wenn ich ne 2. W nich bestanden habe, darf man doch das Fach an keine Uni mehr studieren oder wie läuft das?

Brühe

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drohende exmatrikulation
« Reply #4 on: March 01, 2008, 01:35:26 pm »
Wenn du dich exmatrikulierst, kannst du das Fach an einer andren Uni wieder studieren. Wenn du zwangsexmatrikuliert wirst, kannst du das nicht.
\"Beim Fliegen muss man nüchtern sein! Das ist nicht wie beim Autofahren!\" Homer J. Simpson :)

sandmann

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« Reply #5 on: March 01, 2008, 01:37:11 pm »
auch wieder mit den (bei uns üblichen) maximal 3 versuchen!? oder dann nur einer :blink:
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Kessel

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drohende exmatrikulation
« Reply #6 on: March 01, 2008, 01:45:59 pm »
Ich würde sagen. sobald du eine Prüfung entgültig nicht bestanden hast ist es egal, wie du nun exmatrikuliert wirst, weil du nach der Prüfung geext wurdest. So würde ich das sehen.
Entgültig ist Entgültig. Und Rückwirkend exen geht nicht.
schöne Grüße,
Martin Keßler

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qwertzuiop

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drohende exmatrikulation
« Reply #7 on: March 01, 2008, 02:37:45 pm »
wow,
 
vielen dank für die rege beteiligung - so viel interesse und hilfsbereitschaft hatte ich nich erwartet und vor allem nich so schnell...also danke nochma!
es sind einige sehr nützliche tipps dabei, ich denke ich schließ mich ma mit den mathe leuten kurz und geh so auf nummer sicher.
 
mfg

quidde

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« Reply #8 on: March 02, 2008, 03:02:38 pm »
erzähl uns mal wie das ist mit dem weiterstudieren, Maschinenbau, an einer anderen uni, wenn man nicht zwangs-geext wird...geht es wirklich, kann man Prüfungen von der TU-D mitnehmen? würde mich auch interessieren.
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nyphis

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drohende exmatrikulation
« Reply #9 on: March 02, 2008, 05:40:15 pm »
auch wenn Du wegen einer 2.W selber ext, darfst Du das Fach nirgendwo wieder studieren ... ebenso wirst Du Probleme bekommen bei Fächern wo das gleiche Fach (in dem Du geext wurdest) angeboten wird (also z.B. Verfahrenstechnik hier an der TUD) ...

wenn Du Dich *jetzt* exmatrikulierst (also solange das Ergebnis nicht bekannt gegeben wurde) solltest Du wieder mit Maschinenbau anfangen können ... aber frag' da bitte nochmal bei Frau Friedrich nach (Studienberatung / ZEU 214) - die kann Dir das ganz genau sagen ...


das Geld für den Semesterbogen bekommst Du nur wieder, wenn Du Dich ext, bevor das neue Semester angefangen hat und Du den kompletten Bogen wieder abgibst ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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qwertzuiop

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« Reply #10 on: March 02, 2008, 06:17:11 pm »
also, was ich definitiv weiß, ist, dass es vorteile hat, wenn man sich selbst exmatrikuliert bevor es die uni tut. wie genau sich eine selbst-exmatrikulation im gegensatz zur zwangs-exmatrikulation nun auswirkt, kann ich (noch) nicht sagen.
das mit dem weiterstudieren des studienganges an einer anderen uni hab ich auch schon gehört...da müsste ich mich aber nochma informieren.
für die leute, die in einer ähnlichen lage stecken kann ich ja ma sagen, was ich tun werde:
1) ich sorge dafür, dass meine prüfung schnell korrigiert wird und ich mein ergebnis vorzeitig erhalte
2) im falle eines nichtbestehens beantrage ich eine 3. - mündliche - wiederholung beim prüfungsauschuss
3) wenn diese genehmigt wird pack ichs :-)
und wenn diese abgelehnt wird, ex ich mich selber...
 
ps: es könnte sein, dass zu diesem thema etwas in der prüfungsordnung steht, also für die, die an dem thema exmatrikulation und wiederholungsprüfungen etc interessiert sind...

Caipiranha

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« Reply #11 on: March 02, 2008, 06:23:33 pm »
Quote from: qwertzuiop
im falle eines nichtbestehens beantrage ich eine 3. - mündliche - wiederholung beim prüfungsauschuss
Das wird leider nichts. Eine 3.W gibt es definitiv nicht!
Toni Steinke

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qwertzuiop

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drohende exmatrikulation
« Reply #12 on: March 02, 2008, 07:11:03 pm »
ja...besonders zuversichtlich bin ich auch nich, aber es gibt diesbezüglich mehrere meinungen und manche sagen halt, dass es durchaus sinn macht, eine 3.w zu beantragen. ich mein, fragen kost ja nix...

Caipiranha

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« Reply #13 on: March 02, 2008, 07:30:50 pm »
Mag sein, dass es da unterschiedliche Ansichten gibt, aber als ehemaliges Mitglied des Prüfungsausschusses kann ich dir verläßlich sagen, dass es keine 3.W gibt. Die einzige Möglichkeit besteht darin, die 2.W annulieren zu lassen. Dazu sind allerdings 1. schwerwiegende Gründe erforderlich und 2. darf man nicht erst das Ergebniss der Prüfung abwarten.
 
Ach ja, ein weiteres Problem dabei ist, dass es meistens eine Weile dauert bis der Prüfungsausschuss tagt (ca. 2-3mal pro Jahr). D.h. dass es bis dahin wahrscheinlich zu spät sein wird sich selbst zu exen.
Toni Steinke

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nyphis

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« Reply #14 on: March 02, 2008, 10:31:00 pm »
Quote from: qwertzuiop
im falle eines nichtbestehens beantrage ich eine 3. - mündliche - wiederholung beim prüfungsauschuss
wie Caipi schon sagt, gibt es keine 3. Wiederholungsprüfung ... darauf hat und Prof. Klöden (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) mehrmals hingewiesen ...

eine 3. Wiederholungsprüfung ist im SächsHG nicht vorgesehen (SächsHG §23 (3)) - nach dem SächsHG gibt es sogar 2. Wiederholungsprüfungen nur in Ausnahmefällen ... die Fakultät MW spielt in diesem Falle sehr für die Studenten! (bei den BWL'ern gibt's kaum 2.W's) ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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