Author Topic: Zweitwohnsitzsteuer  (Read 15174 times)

tiefenbass

  • Hero Member
  • *****
  • Posts: 1876
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
    • http://www.fjp-media.de
Zweitwohnsitzsteuer
« Reply #30 on: October 08, 2007, 10:38:57 pm »
Öhm, nur mal zur Info: wenn man nur vorübergehend in Dresden wohnt (<6 Monate, z. B. "Übergangslösung WG" um ne vernünftige Wohnung zu suchen) und beabsichtigt, in den "Speckgürtel" zu ziehen (Absicht reicht ^^), brauch man sich nicht ummelden und es wird auch nicht die Z-Steuer fällig...
trifft z.B. auf mich zu.. wenn man allerdings in dieser "Übergangswohnung wohnen bleibt oder innerhalb von Dresden ne Wohnung bezieht, dann kann man für die 6 Monate nachträglich für Z-Steuer veranlagt werden (10% vonner Ganz-Kaltmiete).
Man wird zwar veranlagt dann, jedoch kann die Stadt Dresden kein Bußgeldverfahren wg dem Nicht-Ummelden der "Übergangswohnung" innerhalb der Meldefrist anstrengen ^^
Nachzulesen unter anderem hier: http://zweitwohnsitzsteuer.de/archiv/zweitwohnungssteuerdresden.pdf


MfG, Matthias

PS: Ja, diese Leute die nachschauen gibt es tatsächlich (sind in der Regel Angestellte des Ordnungsamt-Außendienstes)
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

----------------------------------------
Matthias Zagermann
Jünger der polyphonen PVC/PVAc-Scheiben

[/align]
 
Quote
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten

Bramauer

  • Jr. Member
  • **
  • Posts: 52
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Zweitwohnsitzsteuer
« Reply #31 on: April 25, 2012, 07:51:53 pm »
Gibt es eigentlich inzwischen ein urteil in sachen zweitwohnsteuer für studenten?

tiefenbass

  • Hero Member
  • *****
  • Posts: 1876
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
    • http://www.fjp-media.de
Zweitwohnsitzsteuer
« Reply #32 on: April 27, 2012, 08:16:32 pm »
Ja und Nein:
Das erste Verfahren wurde von der Studentenschaft rechtskräftig gewonnen.

Da daraufhin die Stadt Dresden die Satzung zur ZWS (= Zweitwohnsitzsteuer) durch Streichung von zwei Worten geändert hat und dadurch eine juristisch "neue" Satzung vorliegt, musste eine neue Klage angestrengt werden. Dieses ist gerate in der 2. Instanz.

Was für dich (als Steuerzahler) zutrifft und was du machen solltest:
geh bitte mal mit deinem Bescheid zu der Beratung des StuRas bzgl. ZWS (Link). Dort kann dir dann genau gesagt werden, was für dich zutreffend ist und wie du weiter verfahren kannst.

LG, Matthias
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

----------------------------------------
Matthias Zagermann
Jünger der polyphonen PVC/PVAc-Scheiben

[/align]
 
Quote
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten