Author Topic: Darf das ein Copyshop?  (Read 4752 times)

Trääcks

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Darf das ein Copyshop?
« on: November 06, 2006, 02:01:09 pm »
Folgendes Problem:
Anfang des Semestern im Copyshop gewesen und Skripte gekauft. Unter anderem auch MAT, allerdings hat unser Prof. seine Skripte nicht im Copyshop. Sprich wir haben die von einem anderen Prof gekauft, der auch MAT unterrichtet.

Gut Fehlkauf, also wieder zurückbringen und Portmonaie wieder mit Geld füllen. Weit gefehlt: Der Copyshop rückt das Geld nicht raus. Zumindest nicht sofort, sondern erst wenn alle Skripte verkauft sind, kriegen wir das Geld zurück.

Hat man in einem Copyshop keine 2 Wochen Rückgaberecht?? Letzlich wurden die Skripte nicht von uns in Auftrag gegeben, sondern vom Prof. und der Copyshop hat eine gewisse Anzahl gedruckt. Doch nun bleibt er auf einem Restbestand sitzen. Und solange dieser existiert, sehen wir unser Geld nicht wieder - zumindest wenn es nach dem Copyshop geht.

Ist das legitim was der Copyshop da macht?


s.
Etikette tötet
Stell dir vor es sind Prüfungen und keiner geht hin

foo

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Darf das ein Copyshop?
« Reply #1 on: November 06, 2006, 08:34:08 pm »
sowas wie mit dem 2 wochen rückgabe gilt doch nur nach fernabsatzgesetzt, sprich wenn du was übers inet kaufst.


aber du hast ja zivilrechtliche rechte..
irrtum schau einfach mal im bgb nach. du kannst es zu 100% nach gesetz zurückgeben. so fälle ham wir damals im wirtschaft/recht lk zu hauf gemacht.
eof.

T.Flex

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Darf das ein Copyshop?
« Reply #2 on: November 06, 2006, 09:40:41 pm »
kannst ja auchmal nach den schrieftlichen agb's ge shop fragen :P aber meines wissens nach hat überall ein rückgaberecht, ich hab z.b. schon mal benutzte powerstrips zurückgegeben weil die nicht gehalten haben :D

tomcat

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Darf das ein Copyshop?
« Reply #3 on: November 07, 2006, 08:09:12 am »
Quote from: T.Flex
ich hab z.b. schon mal benutzte powerstrips zurückgegeben weil die nicht gehalten haben :D



das hat dann aber einen anderen grund, hier gab es dann nämlich mängel an der ware und dann darfst du auf alle fälle zurückgeben, umtauschen oder eine preisminderung verlangen,
wie es mit irrtum bzw. nichtgefallen aussieht (das wäre ja wohl bei dem script der fall) kann ich nicht sagen

aber wir haben an der uni ja auch noch ne juristische fakultät, vielleicht hat dort die fachschaft ja auch ein forum und du kannst dort kostenlos juristischen beistand erhalten^^



„Mein Lieblingssport ist BIERtransport“

ChrisW

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Darf das ein Copyshop?
« Reply #4 on: November 07, 2006, 08:15:13 am »
Ich sag mal so: Wenn es dein Fehler war bist du auf die Kulanz des Copyshops angewiesen.

Und mit einem Umtausch (gegen das selbe natürlich ) wäre dir ja auch nicht geholfen...
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Weitere Kontaktdaten: Siehe Wiki
Heutige Ausrede:

foo

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Darf das ein Copyshop?
« Reply #5 on: November 07, 2006, 08:48:30 am »
achso du hast das falsche gekauft, ich dachte die ware war falsch ausgezeichnet oder so. dann sieht das anders aus.
eof.

Lasse Bierström

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Darf das ein Copyshop?
« Reply #6 on: November 07, 2006, 09:47:23 am »
Quote from: Trääcks
...sondern erst wenn alle Skripte verkauft sind, kriegen wir das Geld zurück...


Kauf doch die restlichen Skripte auch noch und gib dann alle zurück :lol:
[align=left]
Quote from: Christian Morgenstern
Es gibt Menschen, die  sich immer angegriffen wähnen, wenn jemand eine Meinung ausspricht.
[/align]

Brühe

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Darf das ein Copyshop?
« Reply #7 on: November 08, 2006, 10:01:29 am »
wer sich vorsätzlich das skript von einem anderem prof kauft und sich dann wundert, dass das nicht mit der vorlesung vom eigenen prof übereinstimmt, sollte sein geld nicht wieder kriegen dürfen...
\"Beim Fliegen muss man nüchtern sein! Das ist nicht wie beim Autofahren!\" Homer J. Simpson :)

ottokar

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Darf das ein Copyshop?
« Reply #8 on: November 08, 2006, 11:38:32 am »
Es gibt keine zwei Wochen Rückgaberecht, zumindest wenn keine Mängel an der Ware vorliegen. Außer bei Fernabsatz oder Haustürgeschäften oder es steht ausdrücklich in den AGB. Alles andere ist Kulanz des Verkäufers.

Hab z.B. schonmal ein Buch im Buchladen für ne Prüfung "geliehen" (also zurückgebracht, nicht geklaut :laugh:) , weil es in der SLUB nicht zu bekommen war. Aber Anspruch auf Rücknahme hat man nicht.