Author Topic: Nicht bearbeitete Praktika = 5, oder nicht zur Prüfung zugelassen?  (Read 2499 times)

sJSin

  • Newbie
  • *
  • Posts: 2
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Hey, hab in letzter zeit meine WT praktika ein bisschen schleifen lassen da physik einfach viel schwerer ist und die beide auf aufeinanderfolgenden tagen sind. dadurch habe ich 2 praktika verpasst. ansonsten hatte ich in allen praktika aber immer 1,3-2,7 oder so. Also insgesamt würde ich easy einen schnitt von 3 trotzdem rausholen können. nur muss ich die versäumten praktika immerhin einmal nachholen (wo ich dann theoretisch gleich wieder gehen könnte mit ner 5) oder reicht das auch so um zur prüfung zugelassen zu sein? ist mir ziemlich wurscht ob ich da mit 3,0 oder 2,1 rausgehe.

Ich hatte die sufu benutzt, und da wurde im wortlaut immer erwähnt, dass wenn alle praktika "bearbeitet" sind und der durchschnitt besser als 4,0 ist, man zugelassen ist. Oder sollte ich da nochmal bei frau galle nachfragen? prüfungsordnung hab ich auch durchgeguckt aber nix konkretes gefunden.

danke!

Black Dragon

  • Hero Member
  • *****
  • Posts: 2074
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Nicht bearbeitete Praktika = 5, oder nicht zur Prüfung zugelassen?
« Reply #1 on: June 24, 2016, 09:43:48 am »
Die Klausur und das Praktikum sind zwei verschiedene Prüfungsleistungen. Beide musst du im HISQIS anmelden. Beide setzen keine Prüfungsvorleistungen voraus.
Du musst das Praktikum mit mindestens der Note 4,0 ("ausreichend") abschließen, um das Modul zu bestehen. Die Gesamtnote des Moduls muss ebenfalls mindestens ausreichend sein, um das Modul zu bestehen. (siehe unten)


Quote from: Modulbeschreibung
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Die  Leistungspunkte  werden  erworben,  wenn  die  Modulprüfung bestanden  ist.
Die  Modulprüfung  besteht  aus  einer  Klausurarbeit von 120 Minuten Dauer (P) und einer sonstigen Prüfungsleistung in   Form   einer   Protokollsammlung   (Pr).   Die   Bewertung   der Protokollsammlung   mindestens   mit   „ausreichend“   ist Voraussetzung für das Bestehen der Modulprüfung.

Leistungspunkte und Noten
Durch  das  Modul  können  6  Leistungspunkte  erworben  werden. Die  Modulnote (F)  ergibt  sich  aus  dem  gewichteten  Durchschnitt der Noten der Prüfungsleistungen:
N = 1/5 (4P + Pr)
.
It’s not that I’m not a “morning person”. I love mornings.
I’m just not a “waking up person”.

sJSin

  • Newbie
  • *
  • Posts: 2
  • Karma: +0/-0
    • View Profile
Nicht bearbeitete Praktika = 5, oder nicht zur Prüfung zugelassen?
« Reply #2 on: June 24, 2016, 12:28:31 pm »
Okay, sorry das hatte ich im titel falsch formuliert. Also zählen nicht bearbeitete Praktika als 5, wodurch ich die Praktikum Prüfungsleistung bestehen würde?