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allgemeine Fragen
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Topic: allgemeine Fragen (Read 102743 times)
Christoph
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allgemeine Fragen
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Reply #135 on:
September 26, 2008, 08:17:43 pm »
Ich hätte auch nochmal ne Frage...
Bin zur Zeit im 6. Grundstudiumssemester bzw. komme ins eigentlich 5. und habe meinen Bericht noch nicht abgegeben. Muss das bis zum 30.09. geschehen sein oder hat man da noch ein wenig Zeit. Konnte leider niemanden aus dem Praktikantenamt erreichen.
Sonst müsste ich nächste Woche extra hinfahren um das zu regeln...
Hat sowas gleich eine Exmatrikulation zur Folge??
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Dinoso
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Reply #136 on:
September 29, 2008, 07:54:00 pm »
moin moin
ich hab auch noch ne kleine Frage bezüglich Fügen.
Ihr redet ja alle immer vom schweißen (was ich nicht machen durfte) ich hab halt hauptsächlich geklebt oder baugruppen zusammengebaut (nockenpackete etc)
aber wie soll ich jetzt beim kleben ne skizze anfertigen? soll ich da die chemikalischen prozesse beim härten des klebers aufzeichnen oder was? und beim zusammenbaun wars auch hauptsächlich schrauben und stecken. da gibts auch nich viel zu malen ,...:unsure:
MfG
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Interpunktion und Orthographie dieses Postings sind frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Caipiranha
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Reply #137 on:
September 29, 2008, 09:16:01 pm »
Du musst beachten, es werden
thermische
Fügeverfahren verlangt! Kleben sollte also ok sein, aber wenn du in den Bericht was von Zusammenschrauben schreibst, kannst du das Ding vermutlich gleich nochmal anfertigen.
Zu den Skizzen: Da gibt es bestimmt einige Möglichkeiten. Du kannst ja z.B. die zu verklebenden Teile skizzieren und die Klebstellen markieren. Oder schau einfach mal in ein paar Fachbücher unter der Rubrik Kleben, was dort so für Bilder verwendet wurden.
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Toni Steinke
Save the Earth, it\'s the only planet with chocolate
Christian S.
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Reply #138 on:
November 01, 2008, 05:10:59 pm »
Hallo!
Ich habe vor ein paar Monaten mein Grundpraktikum gemacht, 6 Wochen bei einem Betrieb (Zerspanen, Montage), 2 Wochen bei einem anderen (Schweißen und Umformen).
Jetzt guck ich beim Praktikantenamt und sehe, es werden keine Teilanerkennungen mehr gemacht?! Was heißt das jetzt für mich? Denn die 6 Wochen bei dem einen Betrieb beinhalten ja nicht alle Bereiche, die ich brauche.
Oder heißt das nur, dass ich mein gesamtes Praktikum mit einem Mal abgeben muss?
Ich hoffe das mal.
Und gibt es eine Frist, wie alt das Praktikum sein kann, bis ich es abgebe? Denn ich kann wegen dem Studium in Dresden nicht gleich zum Betrieb und das unterschreiben lassen, weil die halt ganz woanders sitzen. Es könnte also noch etwas dauern, bis ich es hinschaffen kann, und dann wieder abholen kann.
Nicht, dass es bis Ende November abgegeben sein muss oder so
Danke im Voraus!
Gruß
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jleu
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Reply #139 on:
November 01, 2008, 05:20:23 pm »
Keine Teilanerkennung heißt einfach nur, dass du die Berichte über die 6 Wochen (oder länger) gemeinsam abgeben musst. Also nicht dieses Semester mal 2 Wochen Praktikumsbericht und nächstes Jahr dann die restlichen 4 Wochen abgibst. Egal ob du das Ganze bei einem oder bei 3 Betrieben absolviert hast.
Ansonsten gibt es keine genaue Zeitbegrenzung. Du musst allerdings um zu den Prüfungen im 4. Semester, mit denen du dein Vordiplom abschließt, zugelassen zu werden, das anerkannte Grundpraktikum nachweisen(soweit die DPO). Das heißt du solltest die Berichte spätestens im Laufe des 4. Semesters abgeben, sodass noch genügend Zeit bleibt eventuell nochmal nachzubessern. (Mein Bericht wurde beim 3. Versuch endlich akzeptiert, hab mich aber auch dusselig angestellt)
Warum schickst du den Bericht nicht einfach per Post zum Unternehmen?
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Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Christian S.
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Reply #140 on:
November 02, 2008, 02:44:44 pm »
Ich bedanke mich!
Wegen der Post, wär auch eine Möglichkeit. Aber ich werd das jetzt wohl mal meiner Familie geben und die geben es an den Betrieb weiter. Wir kennen den einen Meister ganz gut, da brauchen wir nicht bis zum Betrieb damit gehen.
Gruß
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roland
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Reply #141 on:
December 04, 2008, 10:38:14 am »
mal ne frage, also ich hab 3 der 4 bereiche gemacht, hab aber in meiner letzten woche nur poliert, kann ich das mit in den bericht schreiben und unter oberflächenbearbeitung laufen lassen, oder ham die guten damen da was dagegen, weil das ni gefordert ist???
danke für die antworten, der roland
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:nudelholz:
Stöpselinchen
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Reply #142 on:
December 04, 2008, 11:14:05 am »
naja ist spanendes Fertigungsverfahren und solange du die drei Bereiche abdecken kannst und spanen nicht nur durch polieren, denke ich gibt es keine Probleme! kannst es ja im praktikumsbericht mit aufführen und toll erklären! :happy:
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[SIZE=\"3\"]Lernen ist Wettbewerbsverzerrung! :whistling:[/SIZE]
FaTaMa 2010
nyphis
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Reply #143 on:
December 04, 2008, 11:14:17 am »
also Polieren ist spanende Bearbeitung mit unbestimmter Schneide ... da brauchste nix zu verdrehen - Du hast schon das richtige gemacht ...
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schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]
Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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[/INDENT]
roland
Newbie
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Reply #144 on:
December 04, 2008, 11:41:57 am »
Schweinegeil, von der Seite hab ich es noch garni gesehen!
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:nudelholz:
Excavadora
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Reply #145 on:
December 22, 2008, 08:14:02 pm »
Guten Tag,
wenn ich meine Anerkennung des Grundpraktikums beantrage, muss ich da den Praktikumsvertrag mit schicken? In der Praktikumsordnung steht nur, dass ich die Praktikumsbescheinigung, den Bericht und den Antrag schicken muss. Wäre cool ob mir jemand die Bestätigung dafür geben könnte, weil ich mir halt nich ganz so sicher bin.
Danke schon mal im Vorraus!
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sandmann
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Reply #146 on:
December 22, 2008, 09:48:41 pm »
dieser vertrag ist wenn überhaupt nur für dich relevant. dient quasi dafür, dass du notfalls (für was auch immer) nen vertrag hast.
den damen vom p-amt isses völlig wurscht, ob sowas abgeschlossen worden ist, oder nich :happy:
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Körperklaus
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Reply #147 on:
February 22, 2009, 10:46:24 am »
hallo, hab auch nochmal ne frage zwecks grundpraktikum. auch auf die gefahr hin, das die frage schon beantwortet wurde, möchte ich nochmal eine genaue antwort haben. und zwar, wann muss der bericht für das grundpraktikum spätestens abgegeben wurden sein, um keine probleme zwecks prüfungsanmeldung, im 4. semster oder erhalt des vordiploms nach dem 4. semester, zu bekomen.
Noch ne andere simple Frage, wie sollte die Praktikumsbestätigung aussehen?? frag ich da einfach im betrieb nach, das die mir das bitte ausstellen???
Vielen dank
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Lederjacke
Jr. Member
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Reply #148 on:
February 22, 2009, 11:36:01 am »
nen zettel für die praktikumsbestätigung befindet sich im anhang der grundpraktikumsordnung.
zum rest kA
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ciw07
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Reply #149 on:
February 22, 2009, 01:05:11 pm »
Die aktuellen Formulare gibts alle hier:
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/praktikum_formulare_ordnungen
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