Author Topic: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen  (Read 22706 times)

Anni13

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Also zurückmelden als Nebenhörer geht als Fernstudent, aber es scheint  so, als haben sie die Regelung geändert (zum 01.02.2014)... Das Formular vor 2 Jahren  hatte die Klausel bzgl Teilzeit/Fernstudium noch nicht drinnen... Ich würde also auch vermuten, dass es nicht mehr geht, aber sonst einfach bei Fr. Mäke nachfragen

subbi

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Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
« Reply #1 on: August 31, 2015, 12:34:14 am »
Hallo,
weiß jemand ob es möglich ist sich im Fernstudium Maschinenbau einzuschreiben wenn man schon an einer anderen Universität eingeschrieben ist?
Bin nämlich schon an einer Uni im anderen Bundesland eingeschrieben und würde gerne Maschinenbau im Fernstudium studieren,nur für mich siehts so aus als würde das nicht mehr gehen(wurde zuletzt was geändert?).
Denn nach den Gesetzen müsste man sich wohl als Nebenhörer einschreiben,(oder ist eine Immatrikulation bei 2 Unis beim Fernstudium möglich?) ,doch in dem verlinkten Formular vom Threadersteller(http://tu-dresden.de/studium/organisation/bewerbung_und_immatrikulation/pdf_dateien/nebenhoerer.pdf) steht,dass das fürs Fernstudium leider nicht geht;-(.Es wird sich auf die Ordnung des Teilzeitstudium berufen(http://www.verw.tu-dresden.de/AmtBek/PDF-Dateien/2014-02/sonstO01.02.2014.pdf),wo steht: Die Beantragung eines Parallelstudiums gemäß § 8 Immatrikulationsordnung der Technischen
Universität Dresden ist für Studierende im Teilzeitstudium nicht möglich.
Doch leider fällt das Studium als Nebenhörer unter Paragraph 8 der Immatrikulationordnung,oder?(http://www.verw.tu-dresden.de/AmtBek/PDF-Dateien/2012-03/immao01.06.2012.pdf),denn dort steht: Studierende, die bereits an einer anderen deutschen Hochschule studieren, werden bei Vorliegen
aller Immatrikulationsvoraussetzungen und der Voraussetzungen für die Aufnahme eines
Parallelstudiums an der Technischen Universität Dresden als Nebenhörer immatrikuliert.

Sieht so aus als sei es nicht möglich,oder?weis jemand mehr.wäre echt schade wenn das nicht gehen würde

Fouriertrafo

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Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
« Reply #2 on: June 29, 2014, 01:30:28 pm »
Hallo zusammen,

ich interessiere mich für das Maschinenbaudiplomfernstudium, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich es auch als Zweit-/Nebenhörer (oder wie es offiziell an der TU Dresden heißt) beginnen kann. Da ich als Doktorand an meiner 'Heimathochschule' als Ersthörer eingeschrieben sein muss, fällt diese Option für mich weg. Zur Nebenhörerschaft finde ich jedoch nur widersprüchliche Infos. Daher: Ist es möglich, sich als Nebenhörer einzuschreiben? Bei der Suche ist mir dieses Formular (http://tu-dresden.de/studium/organisation/bewerbung_und_immatrikulation/pdf_dateien/nebenhoerer.pdf) in die Hände gefallen - reicht es aus, das an das zuständige Prüfungsamt zu schicken und zu warten, bis man Rückmeldung hat? Und ändert sich durch die Beantragung der Nebenhörerschaft etwas an der Immatrikulationsfrist?

Vielleicht weiß jemand Rat und mag etwas Licht ins Dunkel bringen. Würde mich freuen.:)

PS: Ach ja: Der Diplomaufbaustudiengang setzt vermutlich, so wie es schwarz auf weiß geschrieben steht, ein abgeschlossenes Maschinenbaustudium voraus - weiß jemand, ob auch naturwissenschaftliche oder andere technische Studiengänge als Voraussetzung anerkannt werden?

m1ra

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« Reply #3 on: June 29, 2014, 06:07:15 pm »
Ich war bis zum Abschluss meiner Promotion als Nebenhörer in Dresden eingeschrieben. Das war kein Problem, man muss nur einen halbwegs schlüssigen Antrag schreiben, warum das Doppelstudium zweckmäßig ist. Rückmeldung erfolgt dann durch Vorlage der Imma-Bescheinigung von der Ersthochschule, Rückmeldegebühren gibt es nicht. Zuletzt gab es Stress und Exmatrikulationen wegen verspäteter Überweisungen der Rückmeldegebühren. Inwieweit das auch die Vorlage der Imma-Bescheinigung betrifft, kann ich nicht beurteilen. Da würde ich mal im Imma-Amt nachfragen, genauso, was die Frist zur Einschreibung betrifft.

tiefenbass

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« Reply #4 on: June 29, 2014, 11:33:24 pm »
Für die Immatrikulation als Nebenhörer gelten die gleichen Fristen wie für die Direktstudenten. Der Rest ist in der Immatrikulationsordnung unter §9 - Parallelstudium - geregelt.

LG, Matthias
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

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Matthias Zagermann
Jünger der polyphonen PVC/PVAc-Scheiben

[/align]
 
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Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten

TasmDevil

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« Reply #5 on: July 02, 2014, 11:22:21 am »
Ich hab den normalen Imma-Antrag (mit Kreuzchen auf Nebenhörer)  und den Zusatzbogen Nebenhörer plus Erklärung "warum ich es will"  abgegeben.
Meine Voraussetzungen waren damals Berufsausbildung, Student der Fernuni-Hagen und momentane Technikerausbildung, aber kein Abi.  
Das hat schon gereicht. Damit sollten Deine Voraussetzungen fürsMB-Diplom locker durch gehen.
Ob Du gleich in den Aufbaustudiengang kommst, wird da Imma-Amt Dir sagen können.
Kommt halt drauf an was Du schon vorher gemacht hast.
Ansonsten kann man sich auch Scheine anerkennen lassen (scheint aber immer spannend zu sein).
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AufbauWS13

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« Reply #6 on: July 03, 2014, 06:09:44 pm »
Für das Parallelstudium: füll das Formular aus und reiche es bei der AG Fernstudium ein.
Ich habe mich eingeschrieben und mit den Immatrikulationsunterlagen kam dieses Formular. Ausfüllen und zurück schicken. Kein Problem, kann nur etwas dauern. Für die Begründung hast du eh nicht viel Platz, da sollte sich wohl etwas finden. Ansonsten bin ich laut Studentenausweis als regulärer Student im Aufbaustudiengang eingeschrieben. Nichts von wegen Zweithörerstatus.

Fouriertrafo

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« Reply #7 on: July 04, 2014, 12:41:14 pm »
Danke schon (wobei, schon ist gut, ich hätte ruhig früher mehr schreiben können, anstatt nur auf "Danke" zu drücken) einmal für die vielen Antworten! Insbesondere die PNs. :)

Die Onlineeinschreibung ist durch, der Antrag auf Nebenhörerschaft geht nun heute oder morgen zur Post - kommt der zu mir zurück oder wird der, nachdem der Gutachter unterschrieben hat, direkt zum Imma.-amt weitergeleitet? Davon hängt ja auch ab, ob ich meine restlichen Unterlagen schon auf den Weg schicke.

Ach ja, stimmt es, dass ich als Nebenhörer nichts (keinen Semesterbeitrag...) zu zahlen habe? Gibt es (abgesehen von zusätzlichen Skripten) noch irgendeine Gebühr, die ich zahlen muss? Ich möchte alles möglichst schnell erledigen, damit ich gerade bei den Grundmodulen weiß, welche ich belegen muss - die Anrechnunganträge können sich ja, wie ich hier lese, *lange* hinziehen... :laugh:

AufbauWS13

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« Reply #8 on: July 05, 2014, 09:13:56 am »
Da kommt gar nichts zurück. Irgendwann bist du eingeschrieben und erhälst deine Unterlagen. Das wars. Ich muss die regulären Gebühren zahlen. Nichts von wegen Zweithörerstatus Ermässigung. Habe aber auch den regulären Studentenstatus bekommen. Heißt 176€ ab diesem Semester.
Ja, Anrechnungsanträge können sich ewig hinziehen...:nudelholz:

Fouriertrafo

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« Reply #9 on: July 05, 2014, 11:18:22 am »
Quote from: AufbauWS13
Da kommt gar nichts zurück. Irgendwann bist du eingeschrieben und erhälst deine Unterlagen. Das wars. Ich muss die regulären Gebühren zahlen. Nichts von wegen Zweithörerstatus Ermässigung. Habe aber auch den regulären Studentenstatus bekommen. Heißt 176€ ab diesem Semester.
Ja, Anrechnungsanträge können sich ewig hinziehen...:nudelholz:

 Ok, jetzt bin ich etwas verwirrt: Ich dachte, ich müsste erst den Antrag auf Nebenhörerschaft dem Prüfungsausschuss über die AG Fernstudium zukommen lassen, diesen bestätigt zurückerhalten und dann meine Unterlagen im Gesamten an das Imma.-amt schicken?  Und den regulären Studentenstatus möchte ich ja nicht (das kann auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn man als regulärer Ersthörer an zwei Hochschulen eingeschrieben ist).

m1ra

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« Reply #10 on: July 05, 2014, 03:28:48 pm »
Im Formular Antrag auf Immatrikulation als Nebenhörer - Technische Universität ...
steht, dass für Nebenhörer keine Rückmeldebeträge zu entrichten sind. @AufbauWS13, möglicherweise hast du die umsonst bezahlt?

TasmDevil

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« Reply #11 on: July 06, 2014, 03:36:35 pm »
Als Nebenhörer braucht man keinen Semesterbeitrag bezahlen. Ich hatte auch erst brav gezahlt. Im Telefonat mit Frau Woischwill ist das dann zufällig aufgefallen und das Geld wurde zurücküberwiesen.

Als Fernstudent, der vermutlich nicht in Dresden oder Nähe wohnt, solltest Du aber Kosten wie Anfahrt und Unterkunft einkalkulieren. Teilweise kann das ziemlich teuer werden.  

Du bekommst auch als Nebenstudent einen normalen Studentenausweis der TU Dresden. Dieser ermöglicht dann auch die speziellen Angebote der TUD in Anspruch zu nehmen zB Slub und Mensaermässigung. Das steht jetzt auch nicht in Konflikt mit zweimal Student.
Das ich Nebenstudent bin merke ich nur einmal im Semester wenn ich mich rückmelde, sonst ist alles wie bei den anderen.

Ansonsten soltest Du vielleicht mal direkt mit Frau Woischwill oder Frau Mäke telefonisch die Formalitäten abklären, was sie jetzt noch an Unterlagen brauchen. Die beiden Damen kann ich Dir nur sehr ans Herz legen, sind beide sehr angagiert und hilfsbereit.
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Fouriertrafo

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« Reply #12 on: July 06, 2014, 09:44:14 pm »
Danke, dann frage ich da noch einmal nach.

Für die Kosten gibt es glücklicherweise noch die Steuererklärung, die das Ganze ein wenig wieder ausgleichen dürfte. :happy:

Fouriertrafo

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« Reply #13 on: August 22, 2014, 09:38:09 am »
So, mittlerweile habe ich meine Immatrikulationsunterlagen hier liegen und beschäftige mich mit der Organisation für das erste Semester.

Da ich leider an der Einführungsveranstaltung nicht teilnehmen kann:

Ist es möglich, (auch für Präsenzstudenten) mehrsemestrige Kurse wie Konstruktionslehre in einem Semester zu bearbeiten und abzuschließen - oder stellen sich Hürden wie nicht zur Verfügung stehende Lehrmaterialien, fehlendes Prüfungsangebot oder Ähnliches in den Weg?

Ich wollte mich für das kommende Semester auf
TM - Statik, Konstruktionslehre und Chemie stürzen - und zwar komplett. Für letztere scheint es zumindest keine gedruckten Unterlagen bei der AG Fern zu geben. Für Chemie gibt es ja allerdings ein Skript, von dem ich ohne das Posting im Forum wohl nicht erfahren hätte.
Wie stelle ich sicher, von allen Skripten zu erfahren? Vor Semesterbeginn bei der AG Fern anfragen, OPAL zum Semesterstart durchwühlen, FSR in den Wahnsinn treiben...? :whistling:

Ach ja, stimmt es, dass alle drei Veranstaltungen mit "nur" einer PL am Ende abgeschlossen werden? Wo schaut man das am besten nach - das Modulhandbuch reicht hierfür ja nicht vollständig.
Und wie stark ist der Arbeitsaufwand für die gewählten Veranstaltungen?
Und wie viele Monate sollte ich für die Anrechnungsanträge einplanen? Aus dem Erststudium habe ich noch ein paar Dinge, von denen ich zwar glaube, dass sie angerechnet werden könnten - aber das scheint ein Unterfangen mit vielen Überraschungen zu sein, wenn man das hier so im Forum liest.

Viele Grüße!

TasmDevil

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« Reply #14 on: August 22, 2014, 12:07:48 pm »
Die Einführungsveranstaltung ist sicher interessant, aber ich habs auch ohne geschafft..;-)

Theoretisch kannste die Prüfungstermine frei wählen, wenn Du Dich fit fühlst.
Der Studienplan ist mehr eine Empfehlung.

Chemie und TM-Statik ist aufjedenfall im ersten Semester ohne Präsenz zu packen.
Für Chemie schnapp dir den Riedel, das Skript und die Musterklausur vom FSR...
Für Statik wird der Balke empfohlen. Ich bin mit dem allerdings nicht so gut zu Recht gekommen und hab andere Literatur genutzt.

Bei Konstruktionslehre kommt es sicher auf deine Vorkenntnisse an. Ich bin da ein unbeschriebenes Blatt, vermutlich ist es deshalb viel Stoff für mich..Aber sich schonmal draufstürzen kann ja nicht schaden..
Ob du dann schon mitschreiben willst, wirste dann ja schnall merken.

"Wie stelle ich sicher, von allen Skripten zu erfahren? " , ja das würde ich auch gern wissen..
Opal hat einiges, Kommunitionen haben meist noch irgentwo was anders her..
Also alle Möglichkeiten nutzen .. Bombentrichter, Mitstudies, Opal, Präsenzveranstaltungen, .....

Ich schick Dir gleich noch mal ein PN...
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