"Dritthörer" gibt es im dem Sinne nicht, was du meinst ist eine Nebenhörerschaft (Bezeichnung bezieht sich auf eine oder mehrere Immatrikulationen neben einem bestehenden Direktstudium).
Die Ordnungen der Studentenschaft (
Link) kennt nur drei Arten von Studenten: Studenten (hierzu zählen Direktstudenten im Vollzeit oder Teilzeitstudium, die Studenten in Nebenhörerschaften sowie die Promotionsstudenten), Fernstudenten sowie die Rechtlosen (aus der Studentenschaft ausgetretene Studenten).
Die Ordnungen der Universität (
Link) gibt es eine detailliertere Untergliederung der Statusgruppe der Studenten, hierzu zählen beispielsweise Promotionsstudenten, Direktstudenten, beurlaubte Studenten, Nebenhörer sowie Fernstudenten (diese Aufzählung ist ohne Gewähr und wahrscheinlich gar unvollständig). Weiterhin gibt es noch nach diesen Ordnungen die Gasthörer (Gasthörer haben keinen Studentenstatus).
Deine Rechte und Pflichten an der Uni und in der Studentenschaft orientieren sich an dem, was du letztlich immatrikulierst bzw. anmeldest. Hier ein paar Beispiele:
- als Fernstudent kannst du nicht das Semesterticket (Link) von VVO und DB Regio Südost nutzen
- als Nebenhörer dagegen darfst du es nachträglich erwerben
- als Gasthörer werden dir bis auf das Recht, die beantragten Lehrveranstaltungen zu besuchen, keine weiteren Rechte und auch nicht der Studentenstatus an der TU Dresden eingeräumt
- Wenn du ausschließlich als Fernstudent an einer anderen Hochschule in Deutschland bist, kannst du nur Rechte der Fernstudenten im Sinne der Ordnungen der Studentenschaft erlangen.
- Solange du als Student nicht aus der Studentenschaft aus trittst, darfst du Beratungsangebote, Veranstaltungen und auch Service-Angebote der Fachschaftsräte und des Studentenrates nutzen.
Je nachdem, was du letztlich machst, wirst du also entsprechende Rechte (Leistungen der Studentenschaft wie beispielsweise das Semesterticket) und Pflichten (beispielsweise unterschiedliche Gebühren und zusätzliche Entgelte in Abhängigkeit deines Status) haben.
Meine Empfehlung: wenn du zusätzlich zu deinem Direktstudium an der TU Dresden studieren möchtest, dann hol dir eine Nebenhörerschaft. Damit steht dir das maximale Spektrum an wahrnehmbaren Rechten an dieser Uni offen (z.B. das Wahlrecht oder dem optionalen Nachkauf eines Semestertickets), da du die hier erworbenen Leistungen offensichtlich für einen anderen Abschluss anrechnen lassen möchtest.
LG, Matthias