Author Topic: Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)  (Read 17392 times)

Charmin

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Quote from: OlegOSNA
Moin,

mal ein paar ganz konkrete Fragen zum Thema Fahrtkosten etc.

Also bislang habe ich gelesen, dass die An- und Abfahrt mit dem PKW immer beidseitig mit 30ct/km angerechnet wird.

Beispiel für mich:
Entfernung 500km --> 1000km a 30ct/km pro Präsenztermin --> 300€ anrechenbar --> ca. 100€ bar an mich :D

Jetzt reise ich aber eigentlich mit DB Sparpreis incl. Bahncard an, das macht ca. 80€ Hin und Zurück --> ca. 25€ bar an mich ;)

Es liegt auf der Hand, was sich mehr lohnt. Bin ich daher verpflichtet meine Bahnanreise anzugeben? Ist das erlaubt, Grauzone, Kavaliersdelikt oder gar schon Betrug???

Was muss ich im Normalfall einreichen? Gar nix oder eher alles (z.B. Fahrtenbuch). Wie gestaltet es sich mit dem Nachweis von Lerntreffen mit Kommilitonen?

Danke & Gruß


Hi,

wenn du was angibst was nicht stimmt, ist es wohl Betrug ;-)
Du kannst deine Kilometerpauschale angeben (dann aber nicht die Bahn),
musst aber bedenken, das du in Beweispflicht stehst.
Ich habe diese Woche meine Steuererklärung zurück bekommen und wurde alles
zu 100% genehmigt ohne Nachweise.

Gruß David
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Charmin

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #1 on: December 07, 2015, 06:53:27 pm »
Arbeitszimmer ist ja auch ein Arbeitszimmer keine Bibliothek.

Zum Beispiel als Home-Office kannst du ein Arbeitszimmer einrichten.
Schon mal geschaut was für Voraussetzungen du brauchst, ab wann man ein Zimmer
als Arbeitszimmer bezeichnen darfst?

Als Fernstudent ein Arbeitszimmer geltend zu machen ist zweifelhaft.
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m1ra

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #2 on: December 08, 2015, 10:44:17 am »
Aber sicher kenne ich die Voraussetzungen, unter denen man ein Zimmer als häusliches Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne bezeichnet. Siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszimmer

Was das jetzt mit "Bibliothek" oder "Home Office" zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.

Wieso ist es zweifelhaft, ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen? Wenn, dann ist es zweifelhaft, ob das Finanzamt das anerkennt. Und genau deswegen habe ich ja diesen Thread hervorgekramt.

m1ra

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #3 on: December 07, 2015, 10:08:14 am »
Hallo, ich krame den Thread nochmal hervor.
Hat es jemand von euch geschafft, sein Arbeitszimmer, das für das Fernstudium vorgehalten wird, als häusliches Arbeitszimmer für eben diesen Zweck abzusetzen? Theoretisch dürfte es ja bis 1250 Euro pro Jahr abziehbar sein, da man keinen anderen Arbeitsplatz dafür hat. Andererseits verwirrt mich der Fragebogen des Finanzamtes zu diesem Thema, der nach einem festen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber fragt. Den habe ich ja, aber nutzen fürs Fernstudium kann ich den ja kaum bis gar nicht.

OlegOSNA

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #4 on: April 07, 2015, 09:18:29 pm »
Moin,

mal ein paar ganz konkrete Fragen zum Thema Fahrtkosten etc.

Also bislang habe ich gelesen, dass die An- und Abfahrt mit dem PKW immer beidseitig mit 30ct/km angerechnet wird.

Beispiel für mich:
Entfernung 500km --> 1000km a 30ct/km pro Präsenztermin --> 300€ anrechenbar --> ca. 100€ bar an mich :D

Jetzt reise ich aber eigentlich mit DB Sparpreis incl. Bahncard an, das macht ca. 80€ Hin und Zurück --> ca. 25€ bar an mich ;)

Es liegt auf der Hand, was sich mehr lohnt. Bin ich daher verpflichtet meine Bahnanreise anzugeben? Ist das erlaubt, Grauzone, Kavaliersdelikt oder gar schon Betrug???

Was muss ich im Normalfall einreichen? Gar nix oder eher alles (z.B. Fahrtenbuch). Wie gestaltet es sich mit dem Nachweis von Lerntreffen mit Kommilitonen?

Danke & Gruß

m1ra

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #5 on: November 16, 2013, 03:08:00 pm »
Habe hier noch keinen Fred mit diesem Thema entdeckt, obwohl es wohl für die meisten Fernstudies, die hauptberuflich arbeiten, interessant sein dürfte.
Es naht ja die Abgabefrist 31.12.2013 für die Steuererklärung 2009. Für das Jahr 2008 habe ich die Kosten für mein FS als Sonderausgaben geltend gemacht bis 4000 Euro. Ich habe das für günstiger gehalten, weil ich kaum Werbungskosten hatte und den damals gültigen Pauschbetrag von 920 Euro Werbungskosten nicht erreicht habe. Auch inhaltlich war das Studium ein Zweitstudium ohne erkennbaren Bezug zur Erwerbstätigkeit. Nun nähere ich mich aber dem Diplom und möchte danach als Ingenieur arbeiten. Damit wäre das FS auf die künftige Erwerbstätigkeit gerichtet. Kann ich nun die Kosten von den Sonderausgaben zu den Werbungskosten herüberziehen? Vorteil wäre, dass sie unbegrenzt abziehbar sind und Verlustvortrag ermöglichen (evtl. erfreulich bei geringen Einkünften). Hat jemand Erfahrung damit?

TopGun

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #6 on: November 17, 2013, 02:15:02 am »
Man sollte nicht 4 Jahre warten, um seine Steuererklärung abzugeben.

Ich ziehe es vor, meine Steuererklärung abzugeben, immer für das vergangene Jahr und nehme mir einen Steuerberater.

Schulmaterialen sind absetzbar, ebenso die Fahrt- und Unterkunftskosten.

m1ra

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #7 on: November 17, 2013, 04:15:06 pm »
Man kann aber vier Jahre warten damit, sofern man nicht zur Abgabe verpflichtet ist.

Ich wollte aber eigentlich wissen, ob es möglich ist, die Kosten von den Sonderausgaben zu den Werbungskosten zu verschieben.

Eric78

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #8 on: November 28, 2013, 12:41:40 pm »
Hi

Also bei einem Aufbaustudium handelt es sich um ein Zweitstudium. Das ist bei mir so anerkannt worden. Und du kannst alle Kosten die dir entstanden sind als Werbungskosten absetzten. Hier ein paar Anregungen

Fahrten zu den Präsenzterminen
Fahrten zu den Klausuren
Übernachtung.
Verpflegungspauschalen(DU musstest dich doch an den Wochenenden auch verpflegen)
Das Arbeitszimmer was du dir neu hergerichtet hast um ordentlich arbeiten zu können
Die dauernden Telefonate um sich mit den Kommilitonen ab zu stimmen
Die Fahrten zur Bibliothek der Hochschule bei dir um die Ecke.(Einen Ausweis zu haben kann sich lohnen)
Die Lerngemeinschaft die sich einmal die Woche getroffen hat.
Schulmaterial
etc.(Wem noch was einfällt melden)


Das kommt auf deine Werbungskosten und wenn du die 1000 Euro Pauschale nicht erreichst. Hiermit erreichst du sie.

Somit sind die Kosten für das Studium überschaubar. Es wird im Wesentlichen deine Zeit und dein Einsatz verlangt.

Ach ja noch ein Kommentar zu meinem Vorredner. „ Man macht seine Steuererklärung nicht nach 4 Jahren“ Sehr konstruktiv wie Mutti „Mecker Mecker Mecker“

Kamikater

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #9 on: November 28, 2013, 06:44:04 pm »
Hallo Eric,

wenn ich dazu noch eine Frage stellen darf: Übernachtungskosten. Kann man hier alles absetzen? Oder eine Pauschale? Da könnte ich ja bei jedem Besuch dort ein 5-Sterne Hotel nehmen und möglichst Do Anreisen und So wieder fahrn?

Gruß Tim

m1ra

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #10 on: November 29, 2013, 01:44:45 pm »
Also ich bin nicht sicher, aber ich glaube, ihr habt meine Frage nicht verstanden.
Ich setze die Kosten für das FS schon ab und zwar als Zweitstudium. Damit handelt es sich um Sonderausgaben, die bis zu 4000, neuerdings 6000 Euro abzugsfähig sind. Wenn man aber nachweist, dass das Studium eine Fortbildung, passend zum ausgeübten oder angestrebten Beruf ist, handelt es sich um Werbungskosten, die unbeschränkt abzugsfähig sind. Das lohnt sich also, wenn man mehr als 4000 bzw. 6000 Euro an Kosten hat.

Meine Frage ist nun, kann ich meine Kosten, die bisher als Sonderausgaben laufen, zu Werbungskosten machen?

Zum Thema, Abgabe der Erklärung nach 4 Jahren empfehle ich die folgende Lektüre:
http://www.experto.de/verbraucher/geld-sparen/steuern-sparen/6-prozent-erstattungszins-top-geldanlage-beim-finanzamt.html

Topgun, dass dein Steuerberater deine Erklärung schnell nach Ablauf des Steuerjahres machen will und dich nicht auf die Verzinsung hinweist, ist ja klar, sonst würde er ja fürn paar Jahre arbeitslos.

m1ra

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #11 on: November 29, 2013, 11:05:07 pm »
Quote from: Kamikater
Hallo Eric,

wenn ich dazu noch eine Frage stellen darf: Übernachtungskosten. Kann man hier alles absetzen? Oder eine Pauschale? Da könnte ich ja bei jedem Besuch dort ein 5-Sterne Hotel nehmen und möglichst Do Anreisen und So wieder fahrn?

Gruß Tim


Habs mal recherchiert. Es gibt keine Obergrenze, aber die Übernachtungskosten sollten angemessen sein.

Du bekommst ja auch vom Finanzamt nicht die vollen Kosten wieder, sondern dein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich um die abgesetzten Kosten.

Im übrigen kann man keine Pauschale mehr absetzen seit 2008, sondern nur noch mit Belegen.

Kamikater

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #12 on: December 01, 2013, 12:13:54 pm »
Joa, das Absetzen <> Zurückbekommen habe ich auch erstmal lernen müssen. :(
Aber bei mir dürften trotzdem so um die 30% zurückkommen. Da muss man ja alles nutzen was zur Verfügung steht.

Danke für den Hinweis, dann kann ich also auch bedenkenlos Donnerstag anreisen um nicht Fr in aller Frühe aufstehen zu müssen. Ich glaube dann wird die Sache schon effizienter.

Wenn ich das richtig verstanden habe geht aber die Anreise schon über die km-Pauschale wenn man PKW nutzt. Beim Zug natürlich entsprechend mit den Belegen.

Wenn ich noch irgendwelche Nützlichen Dinge finde, die man absetzen kann werde ich die Liste hier gerne ergänzen.

Gruß Tim

m1ra

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #13 on: December 01, 2013, 12:35:49 pm »
km-Pauschale dürfte für die meisten besser sein, als Zugtickets ...

Die Rückmeldegebühren sowie etwaige Bib-Gebühren dürften auch absetzbar sein.

HodenHolger

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #14 on: December 02, 2013, 01:08:09 pm »
Verstehe ich das richtig, dass ich die Fahrten zu den Prüfungen etc. mit dem PKW einfach pro km absetzen kann?