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Topic: Bafögbescheid (Read 4775 times)
9sameyer
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Bafögbescheid
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on:
January 28, 2013, 10:37:28 pm »
Hallo
wusste nicht so recht wo ich des Thema reinstecken sollte, hoff des ist hier okay.
Und zwar: Um Bafög weiter zu erhalten ( nach dem Vordiplom) muss man ja nen Nachweis über seine bestandenen Module erbringen. Geht soweit ich weiß ja im 3 und im 4 Semester. Jetzt hab ich bisher gelesen, dass wenn man diesen Nachweis im 3. Semester abgeben muss nur die Prüfungen bestanden haben muss, dessen Module auch nach dem 3. abgeschlossen sind. Wie sieht es den jetzt aus wenn ich ein Modul offen hab ( Beispielsweise Informatik) und mein Praktikum noch nicht hab und mir Englisch 2 fehlt. Würde ich dann den Bafögbescheid erhalten oder wie wäre es in diesem Fall
schon mal dankeschön
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Black Dragon
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Bafögbescheid
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Reply #1 on:
January 29, 2013, 01:09:26 am »
Sieh dir den Regelstudienablaufplan an und überprüfe, welche Module du im 3. Semester abgelegt haben musst. Davon kannst du eines offen haben, um das Formblatt 5 positiv bescheinigen zu lassen.
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It’s not that I’m not a “morning person”. I love mornings.
I’m just not a “waking up person”.
joe-ker
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Bafögbescheid
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Reply #2 on:
February 05, 2013, 12:07:34 pm »
Ich hab auch noch eine Frage zum Formblatt 5 bzw. Leistungsnachweis fürs BaFöG.
Also ich will den Schein fürs abgeschlossene 3. Semester abgeben. Eine Prüfungsleistung darf ich ja, soweit ich das aus anderen Forenbeiträgen rauslesen konnte, offen haben.
Das wäre bei mir Mathe 1. Allerdings weiß ich nicht wie sich das mit Studium Generale verhält. Also ich habe die 4SWS Sprache gemacht und bestanden, und Umweltschutz dürfte auch bestanden sein. Mir fehlen also nur noch 2WS für eine andere Vorlesung als Studium Generale.
Meine Frage: Ist das Studium Generale relevant für den Leistungsschein nach dem 3. Semester, oder erst nach dem 4. Semester? Laut Studienablauf gibt es ja keine direkte zeitliche Vorschrift dazu, außer dass es fürs Vordiplom notwendig ist...
Kann mir bitte jemand helfen?
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Steven
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Bafögbescheid
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Reply #3 on:
February 05, 2013, 04:29:11 pm »
Wenn es nur für das Vordiplom notwendig ist, ergibt sich daraus, dass das Modul erst nach dem 4. Semester abgeschlossen sein muss, somit dürfte es nicht zu den offenen Leistungen zählen.
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