Bombentrichter
Insbesondere der Anspruch an die Erfindungshöhe ist bei den meisten Fertigungsteilen in keinster Weise gegeben.
Und in wie weit ist unser Patentrecht vorsintflutlich?
Mein Beitrag kann Spuren von Sarkasmus enthalten
Es trennt die Entscheidung über den weiteren Vertrieb eines Produkts aufgrund einer vermeintlichen Patentverletzung von der Entscheidung, ob ein Patent überhaupt Bestand hat.
Das führt zu der absurden Situation, dass man seinen Wettbewerber aufgrund eines Patents verklagt, eine einstweilige Verfügung erwirkt, der Wettbewerber muss das Produkt vom Markt nehmen, seine Produktion vernichten und seinen Kundenkreis offenlegen
während den Kläger höchstens das Risiko trifft, dass seiner Klage nicht statt gegeben wird und er seine Anwälte umsonst bezahlt hat
Das hat ja nun wirklich nichts mit dem Patentrecht zu tuen, sondern ist einfach das Prinzip der einstweiligen Verfügung.
Da müssen schon glaubhafte Beweise vorliegen
Der Patentinhaber kann durchaus Schadenersatzansprüche gegen den Kläger geltend machen!