Author Topic: IPA im Fachpraktikum  (Read 24488 times)

Lasse Bierström

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IPA im Fachpraktikum
« Reply #15 on: March 10, 2010, 05:38:57 pm »
Es ist möglich, den großen Beleg als interdisziplinäre Projektarbeit beim Praktikum zu schreiben. Jedenfalls hat das einer meiner Komillitonen so gemacht.
[align=left]
Quote from: Christian Morgenstern
Es gibt Menschen, die  sich immer angegriffen wähnen, wenn jemand eine Meinung ausspricht.
[/align]

WNKN aka KRG reloaded

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IPA im Fachpraktikum
« Reply #16 on: March 10, 2010, 05:41:46 pm »
Schön, dass es wenigstens einer gecheckt hat:)
dauerfestigkeit federn??
wieso das? sind die nicht eh wenn sie aus ner din kommen dauerfest?
... bzw wie oft denkst du das jemand da \"nen stock reinsteckt\"  :up:

...Caschu wirds schon richten.....:wub:

ciw-olé

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IPA im Fachpraktikum
« Reply #17 on: March 10, 2010, 05:56:08 pm »
einen kleinen Beleg gibt es laut studienordnung nicht, so wird die IPA aber umgangssprachlich bezeichnet. auch wenn man, den großen beleg mit dem praktikum verbindet, heißt er noch großer beleg und nicht IPA.

@Bommis: bei uns ciwlern steht auch in der studienordnung §28, dass die laufzeit 6 monate beträgt:

Quote
"(4) In der Regel werden die Interdisziplinäre Projektarbeit im 7. Semester und der Große
Beleg im 9. Semester studienbegleitend angefertigt. Der Bearbeitungsaufwand für
die Interdisziplinäre Projektarbeit beträgt 300 Stunden und für den Großen Beleg 500
Stunden und die Laufzeit jeweils sechs Monate. Für die Durchführung gelten § 19 Abs.
2 und 4 sinngemäß. Eine Verlängerung der Laufzeit um maximal zwei Monate kann in
begründeten Fällen beim betreuenden Hochschullehrer beantragt werden."

Ich nehme an, das ist bei euch genauso geregelt. Also gibt es schon gleiches recht für alle.

Caipiranha

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IPA im Fachpraktikum
« Reply #18 on: March 10, 2010, 05:56:53 pm »
Quote from: Lasse Bierström
Es ist möglich, den großen Beleg als interdisziplinäre Projektarbeit beim Praktikum zu schreiben. Jedenfalls hat das einer meiner Komillitonen so gemacht.

Ihr werft da grade die Begriffe durcheinander. Es gibt eine interdisziplinäre Projektarbeit (umgangssprachlich: kleiner Beleg) und den großen Beleg. Mit dem Praktikum hat das nichts zu tuen.
Toni Steinke

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Maschbauer

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IPA im Fachpraktikum
« Reply #19 on: March 25, 2010, 09:53:23 am »
Muss ich wenn ich Allgemeiner und Konstruktiver studiere die Diplomarbeit auch an einem in der Übersicht zugeordneten Institut schreiben? Oder könnt ich auch bei der Produktionstechnik schreiben?
 
 
edit: Ich hab gerade bei IWM angerufen und die meinten das ginge. Nur haben die gesagt dass SIE das Thema vorschreiben und das nix mit dem Betrieb zu tun hat. Sprich ich das nebenbei machen soll noch. WIE ich das machen solle, konnte er mir allerdings nicht beantworten. Da ich Praktikumsbedingt jeden Tag erst um 1900 zu hause bin. Und ob dass dann trotzdem als Praktikumsbericht gilt konnte er mir auch nicht beantworten.
 
So nun bin ich noch mehr verwirrt als vor dem Telefonat.
 
Jetzt nochmal endgültig: Ich wollte ein Thema was ich im Betrieb bearbeiten kann. Bzw. eins wo ich vllt ein paar Messungen mit den im Betrieb gefertigten Teilen in der Uni machen muss. Ist sowas überhaupt möglich? Der Herr meinte dass würden wohl alle Institute nicht machen, da sie ja sonst kostenlose Forschung für das Unternehmen machen. -.-
 
mfG

Jule

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« Reply #20 on: April 23, 2010, 12:29:05 am »
Quote from: Lasse Bierström
Es ist möglich, den großen Beleg als interdisziplinäre Projektarbeit beim Praktikum zu schreiben. Jedenfalls hat das einer meiner Komillitonen so gemacht.
Auch wenn man dabei im Urlaubssemester ist? Mit dem neuen HSG geht ja bei Beurlaubung wohl so ziemlich alles, aber kann mir auch jemand 100% bestätigen, dass das auch praktisch reibungslos klappt?
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar.]

Ultimate Toni

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« Reply #21 on: January 11, 2011, 05:43:10 pm »
Hi,

ich bin "auch" grad im Praktikum und möchte relativ kurzfristig noch die IPA mit abhandeln. Beim Prüfungsamt wurde mir gesagt, ich solle direkt an den Professor herantreten. Das werde ich wohl auch versuchen, aber ist es nicht vielleicht geschickter, auch einzelne Mitarbeiter anzufragen?
Habt ihr Erfahrungen?

Grüße
Sie fliegen um zu siegen, fliegen Fracht und fliegen Ziegen, fliegen bis die Fetzen fliegen sie sind Sieger wenn sie fliegen.

XFire

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« Reply #22 on: January 11, 2011, 06:04:44 pm »
Schreibe eine email an den Prof. der wird dich dann sicher eh an jemand anderes weiterleiten. So lief das bei mir. Habe davor extra noch im Sekretariat angerufen und gefragt ob das der "richtige" Weg ist. Hat alles super geklappt.

Tyson

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« Reply #23 on: April 23, 2011, 12:33:57 pm »
hätte auch mal eine frage zur IPA während des praktikums: Muss das Thema schon vor dem Praktikum stehen? D.h. muss man das beim Prakt.-amt vorher einreichen? Und wie sieht der Kontakt zu dem Betreuer an der Uni aus? Kontrolliert der das am Ende nur oder muss man mit dem ständig in Kontakt stehen, was man denn gerade so macht usw.?
Und welche bedeutung hat der betreuer im betrieb? Er soll einem sicherlich helfen die jeweilige Tätigkeit durchzuführen aber bewertet der am ende auch mit?

Über eine antwort würde ich mich sehr freuen.

basislager_oberelbe

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« Reply #24 on: April 23, 2011, 01:09:47 pm »
Quote from: Tyson
hätte auch mal eine frage zur IPA während des praktikums: Muss das Thema schon vor dem Praktikum stehen? D.h. muss man das beim Prakt.-amt vorher einreichen? Und wie sieht der Kontakt zu dem Betreuer an der Uni aus? Kontrolliert der das am Ende nur oder muss man mit dem ständig in Kontakt stehen, was man denn gerade so macht usw.?
Und welche bedeutung hat der betreuer im betrieb? Er soll einem sicherlich helfen die jeweilige Tätigkeit durchzuführen aber bewertet der am ende auch mit?

Über eine antwort würde ich mich sehr freuen.


Hi
Also das ist so: das thema muss nich unbedingt stehen, nur der betreuer sollte klar sein. Du musst beim Praktikantenamt auch gar nix einreichen. Bei mir war's so, mein Thema hat sich erst in den letzten 2-3 monaten ergeben und dann hab ichs einfach geschrieben. Zu meinem unibetreuer hab ich nur minimal kontakt gehabt (war in Stuttgart) und mal gefragt ob das Thema i.O. ist, außerdem hat er mir ne Vorlage geschickt, wie er sich die arbeit wünscht, hab ich mich aber auch nich dran gehalten, weil das schwierig gewesen wäre (vom Thema her wars sehr konstruktiv) und die Vorlage war aber eher auf wissenschaftliche Arbeiten (Diplom) ausgelegt.
Am Ende hat mein Unibetreuer sich nen notenvorschlag gewünscht, da er ja kaum einblick hatte, was ich da im betrieb alles gemacht hab. der ist dann auch zu etwa 50% mit eingegangen... also wie gesagt: in der Regel wünscht sich der unibetreuer einen vorschlag vom betreuer in der Firma, er bewegt sich sonst auf dünnem eis, wenn es kaum konsultationen o.ä. gegeben hat!

viel spaß dabei
servus

moeringer

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« Reply #25 on: May 16, 2011, 11:14:41 am »
Hi,

ich habe während meines Fachpraktikums meine 16-wöchige Projektarbeit geschrieben. Für die Anerkennung würde ich sie unter Punkt 13: "Fachspezifische praktische
Tätigkeit entsprechend der gewählten Studienrichtung im Studiengang" einordnen.

Jetzt sind ja noch die 4 Wochen Betriebsdurchlauf offen. Kann ich da den Punkt 12: "Entwicklung, Konstruktion, Arbeitsvorbereitung, Industrielle Forschung" mit dazu nehmen? Weil irgendwie scheinen diese 2 Punkte ja zu einer "Gruppe" zu gehören.

Danke schonmal.

Leticron

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« Reply #26 on: May 16, 2011, 03:58:29 pm »
Laut (meiner Deutung) der Praktikumsordnung kannst du das als eine der 4 Tätigkeiten nehmen.

nook1e

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« Reply #27 on: May 17, 2011, 11:51:13 am »
Quote
Für die Anerkennung würde ich sie unter Punkt 13: "Fachspezifische praktische
Tätigkeit entsprechend der gewählten Studienrichtung im Studiengang" einordnen.

...vergiss aber nicht das Thema dahinter zu schreiben, sonst gibt´s Ärger bei den netten Damen!  :glare:

waldrallye

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« Reply #28 on: July 20, 2013, 04:24:58 pm »
Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage was die IPA im Praxissemester betrifft:
Kann ich das auch während eines Urlaubssemesters machen?
Kann ich im Urlaubssemester Klausuren schreiben, die ich noch nicht versucht habe?
Die Suche ergab, dass das 2006 zumindest nicht ging, aber wie ist es heute?

gruß
Nico
wir können alles - ausser hochdeutsch

mArKuZZZ

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« Reply #29 on: July 20, 2013, 05:32:38 pm »
klar kannst du IPA im urlaubsemester machen. gibt es ja extra als befreiuungsgrund, fachpraktikum.
und mittlerweile kannst du alles im urlaubssemester machen, sogar an präsenzveranstaltungen wie praktika und übungen etc teilnehmen. as urlaubssemester is mittlerweile ein reguläres semester ohne semesterzähler
Fear the beard!