Author Topic: 2. Wiederholungsprüfung nicht schreiben  (Read 5655 times)

Der_Schwede

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2. Wiederholungsprüfung nicht schreiben
« on: July 23, 2013, 01:52:20 pm »
Moin!

Ich will zum Wintersemester den Studiengang wechseln. Nun bin Ich aber vom Prüfungsamt netter Weise zur zweiten WH in ME und ET eingetragen wurden -.-

würde die Prüfungen gern weglassen, das sie mir in meiner neuen Studienrichtung nichts bringen, würde aber den Prüfungsanspruch nur ungern endgültig verlieren (man weis ja nie, ob man das "alte" Studium nicht doch irgendwann mal wieder aufnehmen möchte...)  

Hat jemand n Plan, wie ich auf akzeptable weise um die Prüfungen rum komm?

MfG Schwede

p.s.: könnte ich trotz endgültig nicht bestandener Prüfung an der Uni das gleiche Fach an ner FH belegen?

edit: habe im übrigen mittlerweile 3 E-Mails an die Studienberatung geschrieben und noch keine Antwort. Das sieht den freundlichen Damen dort garnicht ähnlich - haben die Betriebsurlaub oder ähnliches?

Black Dragon

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2. Wiederholungsprüfung nicht schreiben
« Reply #1 on: July 23, 2013, 02:10:24 pm »
Die Lage ist so, dass du die 2. Wiederholungsprüftung zum nächstmöglichen Prüfungstermin schreiben musst, sonst zählt diese danach automatisch als nicht bestanden.

Wenn du dich davor schützen willst, hilft eigentlich nur, vor der Prüfung den Studiengang zu verlassen.

Versuch dir nicht den Kopf übers Umgehen einer Prüfung zu zerbrechen, es reicht schon, wenn du dafür lernst. Bei dem Wetter kann man leicht nen Hitzschlag bekommen, wenn man sich überanstrengt oder ’ne Sommergrippe.
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Der_Schwede

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2. Wiederholungsprüfung nicht schreiben
« Reply #2 on: July 23, 2013, 02:21:35 pm »
Danke für deine schnelle Antwort!

Ich habe eben leider nicht das Gefühl, das lernen reicht. Sonst wäre es nicht zur 2. WH gekommen ;)

Grundlagenverständnis ist absolut gegeben, aber die konkreten Berechnungen haun mich jedes Mal wieder raus - deshalb auch der Studiengangwechsel ;)

noname101

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2. Wiederholungsprüfung nicht schreiben
« Reply #3 on: July 23, 2013, 03:13:55 pm »
Quote from: Black Dragon
Bei dem Wetter kann man leicht nen Hitzschlag bekommen, wenn man sich überanstrengt oder ’ne Sommergrippe.

Entscheidend an der Antwort war dieser Absatz. ;)

Der_Schwede

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2. Wiederholungsprüfung nicht schreiben
« Reply #4 on: July 23, 2013, 03:48:57 pm »
dessen war ich mir durchaus bewusst. ist aber eine weniger schöne "lösung"...

Steven

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2. Wiederholungsprüfung nicht schreiben
« Reply #5 on: July 23, 2013, 04:27:41 pm »
Exmatrikuliere dich doch einfach jetzt und schreibe garnichts mit...

Der_Schwede

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2. Wiederholungsprüfung nicht schreiben
« Reply #6 on: July 23, 2013, 04:50:55 pm »
Das war auch mein Gedanke. Mir wurde in der Studienberatung aber gesagt, dass ich mich nicht exmatrikulieren muss, wenn ich den Studiengang wechsle.

Jetzt hab ich die Befürchtung, das mir aus eine Exmatrikulation Nachteile entstehen könnten, auch wenn ich nicht weis, welche das sein sollen...

Der_Schwede

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2. Wiederholungsprüfung nicht schreiben
« Reply #7 on: July 29, 2013, 11:03:08 am »
Für alle die es noch interessiert, hier meine lösung des problems:

1.) exmatrikulieren lassen
2.)formloses schreiben an den prüfungsausschuss mit der bitte, aufgrund erfolgter exma die          2.wh nicht schreiben zu müssen (beim prüfungsamt abgeben)
3.) exma-bescheinigung als anlage an das schreiben

den hinweis mit dem formlosen antrag habe ich übrigens von den damen vom prüfungsamt bekommen, als ich mir meine notenübersicht abgeholt hab. danke nochmal dafür!

vielleicht hilfts ja jemandem weiter...

mfg
Schwede

Hirschin

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2. Wiederholungsprüfung nicht schreiben
« Reply #8 on: July 29, 2013, 11:24:32 am »
Quote from: Der_Schwede
Das war auch mein Gedanke. Mir wurde in der Studienberatung aber gesagt, dass ich mich nicht exmatrikulieren muss, wenn ich den Studiengang wechsle.

Jetzt hab ich die Befürchtung, das mir aus eine Exmatrikulation Nachteile entstehen könnten, auch wenn ich nicht weis, welche das sein sollen...


Letztendlich willst du dich doch exmatrikulieren, weil dir der Studiengang nicht mehr zusagt oder? Warum sollten dir dann Nachteile entstehen?
Du kannst natürlich eingeschrieben bleiben in deinem alten Studiengang, musst aber weiterhin dafür Studiengebühren zahlen. Oder legst ein paar Urlaubssemester ein, und probierst dich an deinem neuen Studiengang. Danach kannst du dann abwägen ob du dich beim alten Studiengang ganz exmatrikulieren willst oder ihn vll doch nochmal angehen möchtest...

Der_Schwede

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2. Wiederholungsprüfung nicht schreiben
« Reply #9 on: August 04, 2013, 01:51:13 pm »
ich glaube, wenn ich hätte ein oder mehrere urlaubssemster einlegen wollen, dann hätte die prüfungen nicht erlassen bekommen.

mein antrag, die prüfungen aufgrund erfolgter exmatrikulation erlassen zu bekommen ist im übrigen angenommen wurden.