Bombentrichter
§ 11Bestehen und Nichtbestehen(1) Eine Fachprüfung ist bestanden, wenn die Fachnote mindestens „ausreichend“ (4,0)ist. In diesem Fall können Leistungspunkte auf der Grundlage des an der Fakultät Maschinenwesenzur Anwendung kommenden Leistungspunktesystems erworben werden.