Bombentrichter
Gesetzliche Grundlage Gemäß § 11 Immatrikulationsordnung der TU Dresden (ImmaO) muss sich jeder Student zu jedem Semester form- und fristgerecht zum Weiterstudium zurückmelden. Sofern der Studierende dieser Pflicht nicht nachkommt, ist er gemäß § 13 ImmaO vom Studium zu exmatrikulieren.
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten