Author Topic: Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung  (Read 8636 times)

Litschi

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Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung
« on: March 29, 2011, 04:48:06 pm »
Moin,

habe 3 von 4 möglichen Prüfungen in meiner Vertiefung gemacht, also die nötigen 12 SWS voll.
Von der übrigen bin ich regulär zurückgetreten,weiß jemand ob ich die trotzdem nachholen muss?

mfg

r0bSe

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Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung
« Reply #1 on: March 30, 2011, 02:04:16 pm »
Quote from: Litschi
Moin,

habe 3 von 4 möglichen Prüfungen in meiner Vertiefung gemacht, also die nötigen 12 SWS voll.
Von der übrigen bin ich regulär zurückgetreten,weiß jemand ob ich die trotzdem nachholen muss?

mfg

Hallo. ich weiß es nicht genau. Aber da man Prüfungen, die keine Pflichtprüfungen sind ja eh nicht schreiben muss, würde ich sagen nein. Darunter würde dann ja auch diese fallen.

teddy

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Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung
« Reply #2 on: April 04, 2011, 02:30:24 pm »
Das würde mich auch interessieren, davon wusste ich bis jetzt noch nichts, dass man Prüfungen nachholen soll, von den man zurückgetreten ist. Wie kommst du darauf Litschi? Man ist doch zurückgetreten und hat sie nicht verschoben. Es müsste eigentlich so sein, als ob man sich nie angemeldet hätte.

Litschi

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Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung
« Reply #3 on: April 04, 2011, 04:26:46 pm »
dachte, weil das eben ein Modul is

teddy

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Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung
« Reply #4 on: April 04, 2011, 04:42:47 pm »
Mit einer Antwort beim PA wäre man auf der sicheren Seite.

cadman

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Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung
« Reply #5 on: April 04, 2011, 11:28:53 pm »
Im Endeffekt musst du lediglich immer nur das Modul mit dem Gesamtnotendurchschnitt 4,0 bestehen. Dazu musst du aber von jedem Teilfach eine Note bekommen haben (dazu musst du aber zu der Prüfung angetreten sein) . Eine Note 5 zählt natürlich auch.

teddy

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Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung
« Reply #6 on: April 05, 2011, 11:13:00 am »
Was meinst du mit "man muss von jedem Teilfach eine Note bekommen"?
Man braucht doch in jeder Vertiefung nur 12 SWS.

cadman

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Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung
« Reply #7 on: April 05, 2011, 12:36:36 pm »
Was du für das Abschließen eines Moduls brauchst, ist in der jeweiligen Modulbeschreibung beschrieben.

Schau mal hier nach:

http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/ordnungen_studium/studienordnung_mb/mb_2006

teddy

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Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung
« Reply #8 on: April 05, 2011, 01:32:02 pm »
Ich sehe zu dem, was ich vorhin geschrieben habe keinen Widerspruch- 12 SWS jeweils aus beiden Vertiefungsrichtungen.

"(4) Das Vertiefungsstudium (2. Teil des Hauptstudiums) umfasst vier Wahlpflichtmodule, die sich aus zwei Vertiefungsmodulen im Umfang von 24 SWS (bei der Studienrichtung Produk-tionstechnik 22 SWS) und einem Technischen und einem Nichttechnischen Wahlpflichtmo-dul mit je vier SWS zusammensetzen."

jleu

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Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung
« Reply #9 on: April 05, 2011, 02:17:15 pm »
Bevor du zu unserem überlasteten PA gehst, frag doch erstmal in deinem Institut nach. Meistens genügt bei sowas schon eine Mail an die Sekretärin.

Ich habe das bisher auch so wie teddy verstanden: Du musst aus deinen Vertiefungsmodulen mindestens soviele Fächer belegen und abschließen, wie du SWS dafür benötigst. Welche du davon machst ist idR deine Sache. Bevor du nicht alle nötigen SWS hast, wirst du eh nicht zum Diplom zugelassen.

Kann ich, wenn ich mehr Prüfungen bestanden habe, als ich brauche, mir die anzurechnenden Noten aussuchen entsprechend der SWS oder wird automatisch aus allen vorhandenen Noten eine Modulnote gebildet?

Auf jeden Fall wird eine Prüfung, die du nicht angemeldet hast bzw. von der du zurückgetreten bist nicht automatisch mit 5,0 bewertet.
Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

teddy

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Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung
« Reply #10 on: April 05, 2011, 02:24:14 pm »
Soweit ich weiß, kann man sich dann bei der Kontenklärung die Prüfungsnoten aussuchen, die zur Bildung der Gesamtnote herangezogen werden sollen, vorausgesetzt, man hat mehr Prüfungen abgelegt, als es nötig war. (also mehr als 12 SWS)

Litschi

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Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung
« Reply #11 on: April 05, 2011, 04:57:07 pm »
hat sich erledigt, die Rücktrittsmeldung wurde gelöscht...

teddy

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Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung
« Reply #12 on: April 06, 2011, 12:26:23 pm »
Bei mir steht der Rücktritt in den alten Kontoauszügen noch drin.

personalmarkus

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Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung
« Reply #13 on: April 06, 2011, 03:45:02 pm »
Hey,
 
weiß einer von euch, ob ich theoretisch eine Prüfung aus der Vertiefungsrichtung, die mit 5,0 bewertet wurde, wiederholen darf? Sogesehen ist die Vertiefung ja ein Modul und damit wurde einem bis jetzt ja immer die Chance genommen sollche Modulteilprüfungen zu wiederholen (Info, Wärmeübertragung, ET ...), wenn das Modul durch eine gute Note in einer Modulteilprüfung des gleichen Moduls, als bestanden gilt.
 
mfg

cadman

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Rücktritt von Vertiefungsrichtungs-Prüfung
« Reply #14 on: April 06, 2011, 07:48:43 pm »
Falls die Note schon beim PA angekommen ist, dann wird es sicherlich kompliziert.