Also nochmal zum schwankenden Moment:
Die Überlegung ist prinzipiell sicher richtig, aber ich hab heute nochmal Herrn Kupfer gefragt und der meinte das so. Zum Einen steht in de Aufgabe, dass der Wellendurchmesser mit MtH bestimmt werden soll. Da ist keine Forderung nach irgendwelchen Sicherheiten.
Die Sicherheit gegen Rutschen ist deshalb nicht unbedingt so zu verstehen, dass das Moment schwankt (was es sicherlich tun wird, aber im Beleg egal ist). Die Überlegung ist einfach, dass man die Kupplung für ein bestimmtes Haftmoment auslegt und dem Kunden sagt, dass die Kupplung das Haftmoment übertragen kann. Nach einigen Wochen Betrieb ist es aber so, dass die Lamellen verschlissen sind und folglich das Haftmoment nichtmehr übertragen werden kann, wenn man nicht irgendne Sicherheit gegen genau diesen Verschleiß berücksichtigt hat. Also legt man die Kupplung für ein größeres Moment aus und kann gewährleisten, dass selbst bei Verschleiß noch das Haftmoment übertragen wird.
So genug dazu
