Author Topic: Anerkennung von Scheinen  (Read 7638 times)

Pen

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Anerkennung von Scheinen
« on: April 21, 2010, 03:08:42 pm »
Hallo;
Ich hab im fünften Semester den Beleg in der fakultativen Lehrveranstaltung FEM gemacht und wollte mal fragen, ob so etwas auch im HISQIS eingetragen wird? Momentan ist der nämlich nirgendwo dort zu finden ... ich hab aber das Gefühl, dass er das sollte. Oder werden fakultative Leistungen nicht im HISQIS eingetragen?

Jule

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Anerkennung von Scheinen
« Reply #1 on: April 21, 2010, 04:23:36 pm »
Nee, von alleine taucht das nicht auf, du hast ja nen Schein bekommen. Du kannst damit dein TWF-Modul mit SWS füllen, wenn du das noch nicht voll hast.

Ob man sich damit auch eine Zusatzleistung anerkennen lassen kann, weiß ich nicht, glaube ich aber nicht, zumindest hat mal irgendjemand behauptet, dass für ein Fach unter der Rubrik "Zusatzleistungen" auf dem Diplom-Zeugnis auch eine Prüfung einhergegangen sein muss.
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nyphis

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Anerkennung von Scheinen
« Reply #2 on: April 22, 2010, 11:17:26 am »
damit der FEM-Schein auf dem Diplom auftaucht, musst Du ihn nur schön aufheben und dann bei der Beantragung des Diploms mit als Zusatzleistung angeben.
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
[/align]
 
[/INDENT]

Pen

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Anerkennung von Scheinen
« Reply #3 on: April 23, 2010, 09:13:12 am »
Quote from: nyphis
damit der FEM-Schein auf dem Diplom auftaucht, musst Du ihn nur schön aufheben und dann bei der Beantragung des Diploms mit als Zusatzleistung angeben.
Gilt das auch für Scheine, die nicht durch eine Prüfung (also keine Note) erworben wurden? Sprich: Teilnahmescheine?

nyphis

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Anerkennung von Scheinen
« Reply #4 on: April 25, 2010, 05:59:42 pm »
jawoll ...

Du kannst alle Fächer angeben, die nicht zum "Pflicht-Programm" gehören ... alles ohne Note steht dann als "teilgenommen" drin ...

und Du kannst bei Sachen mit Note sogar angeben, ob die Note auftauchen soll oder ob da nur teilgenommen aufgeführt werden soll ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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[/INDENT]

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Anerkennung von Scheinen
« Reply #5 on: April 26, 2010, 11:52:34 am »
kann ich das sws budget fürs ntwf auch mit Sitzscheinen(also kein benoteter/unbenoteter Leistugsnachweis) auffüllen?

irgendwie komm ich nämlich mit den bezeichnungen durcheinander ;(
in diesem pdf vom prüfungsamt steht, dass man die (n)twf's mit einem leistungsnachweis auffüllen kann. zählt dafür also auch ein sitzschein?
Wirklich unabhängige Berichterstattung:

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Kessel

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Anerkennung von Scheinen
« Reply #6 on: April 26, 2010, 12:06:03 pm »
Du musst am Ende im Prüfungsamt einen Schein abgeben, auf dem drauf steht, dass du bestanden hast. Ein Teilnahmebestätigung an der Vorlesung reicht nicht.
schöne Grüße,
Martin Keßler

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Nebukadnezzar

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Anerkennung von Scheinen
« Reply #7 on: April 26, 2010, 12:07:08 pm »
salut, es zählen nur leistungsscheine, d.h. scheine für bestandene testate, mündliche prüfungen o.ä.
Le monde est à nous

Pen

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Anerkennung von Scheinen
« Reply #8 on: April 27, 2010, 05:37:46 pm »
Könnte ich höflichst darum bitten, dass hier bitte keine falschen Informationen mehr verbreitet werden?
Ich war nämlich zum Glück vorhin beim Prüfungsamt und es ist genau andersherum als beschrieben:
 
Leistungsnachweise ohne Prüfungsleistung (selbst solche, die als "bestanden" gewertet werden, wie zB im Falle vom fakultativen FEM für Maschinenbauer, wo man die Prüfung nicht mitgeschrieben hat) können im HISQIS eingetragen werden lassen. In jedem Fall aber stehen sie nicht auf dem Diplomzeugnis, unabhängig davon, ob man das will oder nicht, weil das Diplomstudium modular aufgebaut ist und nur abgeschlossene Module aufgeführt werden können, bzw Noten in technischen/nichttechnischen Wahlpflichtfächern.
 
Sprich: Ein Leistungsnachweis ohne Note ist im Grunde völlig bedeutungslos, sofern man kein persönliches Interesse am Stoff hegt oder es zum auffüllen des (n)twfs benutzt.

nyphis

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Anerkennung von Scheinen
« Reply #9 on: April 28, 2010, 08:31:35 am »
okay - dann scheint sich das mit dem neuen SächsHG geändert zu haben ...

auf meinem Diplom stehen Leistungsscheine ohne Note und bei einem Schein mit Note hab' ich keine hinschreiben lassen ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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[/INDENT]

Wills

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Anerkennung von Scheinen
« Reply #10 on: April 29, 2010, 09:35:59 pm »
zusatzleistungen MIT note stehen doch aber auf dem diplom, oder hat sich das auch geändert?
darf man sich es da evtl aussuchen, ob es drauf steht oder nicht?

zu einem modul gehören die zusatzleistungen ja auch nicht

MRT83

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Anerkennung von Scheinen
« Reply #11 on: May 01, 2010, 12:37:20 pm »
@Pen

Wie ist es denn nun mit Auffüllen. Kann man den FEM-Beleg zum Auffüllen des TWF nehmen, auch wenn man die Prüfung nicht mitgeschrieben hat und nur den Schein für den Beleg hat?
Würde mich nämlich auch betreffen.

Pen

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Anerkennung von Scheinen
« Reply #12 on: May 31, 2010, 03:50:35 pm »
Quote from: MRT83
@Pen
 
Wie ist es denn nun mit Auffüllen. Kann man den FEM-Beleg zum Auffüllen des TWF nehmen, auch wenn man die Prüfung nicht mitgeschrieben hat und nur den Schein für den Beleg hat?
Würde mich nämlich auch betreffen.
Ja das kannst du. Du bekommst die SWS gutgeschrieben, allerdings hast du ja keine Note nachzuweisen und musst in deinem TWF bzw NTWF ja einige Noten nachweisen, soweit ich weiß, von daher kannst du dein WF nicht ausschließlich aus Teilnahmescheinen zusammensetzen. ;)
 
Sprich: Teilnahmescheine kannst du dir als "mehr als gefordert" ins WF eintragen lassen. Allerdings musst du trotzdem die geforderte mindeststundenzahl an benoteten Fächern haben.
 
Quote from: Wills
zusatzleistungen MIT note stehen doch aber auf dem diplom, oder hat sich das auch geändert?
darf man sich es da evtl aussuchen, ob es drauf steht oder nicht?
 
zu einem modul gehören die zusatzleistungen ja auch nicht
Ja, benotete Zusatzleistungen können (müssen aber nicht) aufgeführt werden.