Author Topic: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?  (Read 21999 times)

mArKuZZZ

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Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
« on: December 02, 2009, 03:22:02 pm »
wieso haben die diese regelung nicht schon vor 2 jahren einführen können? -.- wieso kommt diese regel erst wenn ich gerade fertig bin mit englisch -.-
wengistens habts ihr jetzt besser. ich habe drei semester lang jede woche wertvolle 1,5h meines lebens im sprachengebäude verloren und dabei aufgrund meiner bereits vorhandenen vorqualifikation in englisch null dazugelernt :(
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mermaid

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Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
« Reply #1 on: December 05, 2009, 07:04:58 pm »
Hägar spielt darauf an, dass man als mb´ler englisch nicht machen muss ... ;)

mArKuZZZ

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Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
« Reply #2 on: December 05, 2009, 07:45:18 pm »
dessen war ich mir durchaus bewusst^^ aber da ich auch, wie oben bereits erläutert, keine lust hatte mich mit einer anderen sprache auseinanderzusetzen habe ich halt die lange weile in kauf genommen ;)
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robin89

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Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
« Reply #3 on: December 02, 2009, 03:16:22 pm »
Ihr seid die Glücklichen, bei denen das nun nicht mehr der Fall ist. ;)

Nachzulesen hier: http://bombentrichter.de/showthread.php?t=15636
[align=center][/align]

mArKuZZZ

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Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
« Reply #4 on: December 05, 2009, 06:34:44 pm »
habe englisch und französisch gelernt. letzteres hab ich nicht so gern dass ichs nochmal machen wöllte und ne neue sprache war aus zeitaufwandsgründen keine option. also englisch reinsetzen und langweilen
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schmiddl

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Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
« Reply #5 on: December 02, 2009, 03:08:08 pm »
Um die allgemeine Unsicherheit zu klären, ist die 80%-Regelung nun Pflicht oder nicht?

Hägar

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Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
« Reply #6 on: December 05, 2009, 05:46:54 pm »
Quote from: mArKuZZZ
wieso haben die diese regelung nicht schon vor 2 jahren einführen können? -.- wieso kommt diese regel erst wenn ich gerade fertig bin mit englisch -.-
wengistens habts ihr jetzt besser. ich habe drei semester lang jede woche wertvolle 1,5h meines lebens im sprachengebäude verloren und dabei aufgrund meiner bereits vorhandenen vorqualifikation in englisch null dazugelernt :(
Warum hast du nicht eine andere Sprache gewählt? Hätteste die Zeit sinnvoller genutzt...

heppy

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Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
« Reply #7 on: January 08, 2010, 04:11:09 pm »
tjo, so richtig funktioniert das hier auch noch net:

war jetzt 3 mal net bei englisch, konnte mich auch net nachtragen, weil die lehrerin das total ernst sieht und diejenigen sofort durchstreicht in der liste. auch von anderen kann man sich net eintragen lassen, weil sie jedesmal nachzählt. so:

kommt die nach der stunde zu mir und meinte so, dass ich halt 3 mal gefehlt habe und sie mich deshalb wahrscheinlich nicht bestehen lassen kann, denn es handelt sich bei EBW1 nicht um einen kurs, der von dem neuem gesetz betroffen ist, ihre begründung: es zählt nur dann, wenn am ende des kurses eine prüfung stattfindet, aber bei EBW1 ist die "Prüfung" 80% teilgenommen zu haben und bei EBW2 ist dann die Prüfung. :nudelholz:

Also versucht doch lieber 80% da zu sein, das erspart euch zumindest im 1. Teil ärger, ich muss da nomma weiter recherchieren, oder vllt weiß jemand von euch da genauer bescheid.

sie meint nur, dass sie es überdenkt, mich durchfallen zu lassen, wenn ich die letzten kurstage jedesmal da bin :blink:

tiefenbass

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Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
« Reply #8 on: January 10, 2010, 08:10:49 pm »
komm bitte mal mit deinem Anliegen im FSR-Büro vorbei, dann schauen wir mal was man da machen kann.
Ansonsten sprich noch mal mit der Dozentin. Da die Leitung TUDIAS das Schreiben des Prorektors auch für die Sprachkurse als bindend ansieht, kannst du ja - wenn es nicht anders geht - mit einer entsprechenden Beschwerde bei ihrem Vorgesetzten/ bei der Leitung TUDIAS drohen. Sollte sie einen Selbsterhaltungstrieb haben, dürfte allein die Drohung bereits reichen.

Es ist ja schon eine Schweinerei, dass Dozenten es trotz Stellungnahme TUDIAS-Leitung mit den Anwesenheitslisten als Prüfungsgrundlage versuchen :nudelholz:

LG, Matthias
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

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Matthias Zagermann
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[/align]
 
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reini128

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Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
« Reply #9 on: January 11, 2010, 12:48:31 am »
Hallo!
Hätte mal ne Frage: Muss man EBW1 und EBW2 direkt in zwei aufeinander folgenden Semestern absolvieren? Ich habe im 2. Sem. EBW 1 absolviert, kam aber leider im 3. nicht dazu, EBW 2 zu machen.
Ist jetzt der EBW1 Abschluss immer noch gültig?

Danke für alle Antworten!

mArKuZZZ

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Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
« Reply #10 on: January 11, 2010, 02:58:59 am »
du kannste deine kursteilnahmen terminieren wie du möchtest. musst halt nur 2 semester sprachen gemacht haben bis zum vordiplom
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heppy

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Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
« Reply #11 on: January 11, 2010, 10:02:28 pm »
jo, danke matthias. werde erstmal abwarten, wie sich das jetzt weiter entwickelt. sollte sie sich am ende quer stellen, würde ich mir das eh net einfach so gefallen lassen. bin ja da auch net alleine, bei mir im kurs alleine trifft das glaube ich 3 oder 4 Leute.

mfg

Sonny Frank

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Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
« Reply #12 on: February 08, 2010, 12:44:46 pm »
Ich war gerade bei LSKonline und musste mit Schrecken feststellen, dass mein EBW1 Kurs als nicht bestanden aufgeführt ist. Als einzige Voraussetzung zum Bestehen war die Anwesenheit genannt, aber die gilt doch eigentlich nicht mehr?! Bin unsicher was ich jetzt machen soll...

mermaid

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Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
« Reply #13 on: February 08, 2010, 12:58:35 pm »
Ich würde bei Frau Hantke oder Frau Morbitzer vorsprechen: klick mich

mArKuZZZ

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Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
« Reply #14 on: February 08, 2010, 01:05:12 pm »
Quote from: Sonny Frank
Als einzige Voraussetzung zum Bestehen war die Anwesenheit genannt, aber die gilt doch eigentlich nicht mehr?!

ööh... die hauptvoraussetzuung zum bestehen des kurses ist das bestehen des schriftlichen tests in der vorletzten unterrichtsstunde. ich hoffe du hast den nicht verpennt und hast regelgerecht am test teilgenommen. wenn du den test bestanden hast sollte der kurs eig bestanden sein
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