Author Topic: Nachholprüfung  (Read 2262 times)

Stefan

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Nachholprüfung
« on: November 05, 2009, 11:11:55 am »
Hey,


Ich habe mich im 5.Semester für zwei prüfungen angemeldet und bin von denen auch rechtzeitig zurückgetreten. Nun weis ich aber nicht, wie weit ich diese hinausschieben darf.
Eine weitere Frage ist, ob es mit dem einfachen Rücktreten getan war oder musste ich noch irgendwelche Gründe im Prüfungsamt angeben angeben?
Nach der Prüfungsordnung gilt für nichtbestandene Prüfungen:

"Eine nichtbestandene Fachprüfung muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches wiederholt werden. Bei Versäumnis der einjährigen Wiederholungsfrist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, der Kandidat hat das Versäumnis nicht zu vertreten."

Da es sich ja um keine nichtbestandene Prüfung handelt, sondern um eine zurückgezogene, möchte ich da mal um rat fragen.

Caipiranha

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Nachholprüfung
« Reply #1 on: November 05, 2009, 01:23:45 pm »
Also wenn du regulär zurückgetreten bist, brauchst du das nicht gesondert zu begründen und auch keine zusätzlichen Fristen einhalten, als wenn du dich gar nicht eingeschrieben hättest.
D.h. es gibt für dich in diesem Fall keine Fristen für die beiden Prüfungen sondern nur die allgemeinen Zeiten bis zum Erlangen des Diploms.

(Ich gehe hierbei mal davon aus, dass du beide Prüfungen zum ersten Mal schreiben wolltest.)
Toni Steinke

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