Bombentrichter
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Voting closed: August 06, 2009, 10:07:20 am
Du musst einen Beleg abgeben und dieser muss auch anerkannt werden. Das man ihn bestehen muss kann man so nicht sagen da er Punktemässig mit der Prüfung verrechnet wird und aus der Gesamtpunktzahl dann die Note wird. Mit dem Beleg allein lässt sich allerdings nicht Info 2 bestehen da fehlen paar Punkte für die 4,0.Aber wie gesagt wenn ihr euren Beleg dem Herrn Kumichel überreicht und anschliessend das ganze anerkannt ist darfste dir Info 2 schenken.
In der Prüfungsortnung steht: Für das Modul können 8 Leistungspunkte erworben werden. Die Modulnote F berechnet sich aus der Klausurnote des 1. Semesters K1, der Klausurnote aus dem 2. Semester K2 und der Note Pr für das Praktikum im 2. Semester zu F=0,5(K1 +2/3K2+1/3Pr).
wenn man dann schon eine 3,0 in info 1 hatte hat man schon bestanden. info 1 zählt 50% und info 2 zählt auch 50 %. der unterschied bei info 2 ist nur, die note setzt sich aus beleg und prüfung zusammen, also zum bsp prüfung 120 punkte und beleg 40 punkte( die punktangaben sind von mir erfunden und nicht bindent, soll nur ein beispiel sein).
Falsch, denn in der Prüfungsordnung steht: Modulnote = 1/2 x ( Info II Klausur + 1/3 Praktikum/Beleg + 2/3 Info II)Somit MUSS es auf den Beleg eine Note geben, die dann wiederrum mit der Klausur Info II sowie Info I verrechnet wird. Alles andere würde gegen die geltenden Prüfungsordnung verstoßen. Sowie es auch die Bedingung, mindestens den Beleg machen zu müssen, tut. Dass die Belegnote nicht im Hisqis auftaucht/auftauchen kann, hat wohl was mit Qis an sich selbst zu tun.
Nichts anderes hat Plotau gesagt.
die note setzt sich aus beleg und prüfung zusammen, also zum bsp prüfung 120 punkte und beleg 40 punkte
Falsch, denn in der Prüfungsordnung steht: Modulnote = 1/2 x ( Info II Klausur + 1/3 Praktikum/Beleg + 2/3 Info II)
wenn man da jetzt ein paar rechenregeln drauf anwendet steht da nichts anderes als das was plotau gesagt hat
Free-cutting, the only way to do it.
Wenn die Welt erst ehrlich genug sein wird, um Kinder vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird von ihr was zu hoffen sein.