Bombentrichter
da ist es schon fahrlässig, die Angestellten ihre PCs selbst administrieren zu lassen
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten
Ziel von Netflow ist es ungewöhnlichen Traffic zu isolieren. Bewerten muss ja dann der Admin. Vielen Dank auch..da warte ich ganz gespannt auf den nächsten patch day
eine Pflicht zur Vorratsspeicherung besteht beim ZIH nicht, da kein kommerzieller Netzanbieter.. vielleicht sollte man sich an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden, der hiesige Landesdatenschutzbeauftrage soll ja angeblich das Konzept des ZIH unterstützen...
Um eine Abwägung zwischen Wirksamkeit des Frühwarnsystems und den Grundrechten der betroffenen Benutzer zu ermöglichen, sollte das System nach einem angemessenen Zeitraum einer Evaluation unterzogen werden.
Eine Abwägung zwischen dem Nutzen für die Sicherheit des Netzes und dem Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen sollte in diesem Fall zugunsten der Nutzer ausfallen!
1 Überwachungssystem a.k.a. FrühwarnsystemnDas ZIH will so schnell wie möglich ein Überwachungssystem einführen. Dort sollen alle Verbindungsdatenetc. 5 Tage gespeichert und automatisch auf Anomalien untersucht werden.Weitere Informationen im Anhang. Oder auf wikileaks unter ”Entwurf Betriebsordnung TUDresden zum Stealthwatch Fruehwarnsystem, 2009”.Sind wir gegen die Einführung des so genannten ”Frühwarnsystems?”?Ja: 10Nein: 0Enthaltung: 0Beschluss: Ja, wir sprechen uns entschieden dagegen aus!Der FSR Elektrotechnik ist strikt gegen jedwede Art von Vorratsdatenspeicherung. Vor allemda der tatsächliche Nutzen nicht glaubwürdig ist. Der FSR Informatik hat schon eineausführliche Stellungnahme veröffentlicht, die dies klar macht (s. Anhang).
So sollen insbesondere die in den Informationen enthaltenen E-Mail-Adressen in einem automatisierten Verfahren durch Pseudonyme ersetzt werden, um die Erstellung von Kommunikationsprofilen zu verhindern.
Die Befugnis zur Übermittlung der Daten an Sicherheitsbehörden wird zudem eingeschränkt auf die umkämpften "Hackerparagraphen" in der Strafprozessordnung.
Nachgebessert hat die Koalition ferner beim Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung.
Bei der Aufdeckung von Sicherheitslücken soll das BSI laut dem Kompromiss in der Regel zunächst die Hersteller betroffener Produkte informieren.
Es bleibe beim Grundprinzip, dass das BSI Berge von Daten anhäufen könne. Dies diene laut den bei einer Anhörung zu Wort gekommenen Experten nicht der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die eingefügten Schutzmaßnahmen seien zudem "lächerlich". (Stefan Krempl)