Author Topic: Konsultation  (Read 8910 times)

Thomas_S

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Konsultation
« on: February 25, 2009, 06:11:12 pm »
Guten Abend allerseits!

In meiner vorletzten Energielehre-Übung hat der Übungsleiter den Vorschlag gemacht, am Freitag vor der Prüfung nochmal eine Konsultation zu machen. Den Ort wollte er in der nächsten, also letzten Übung, bekanntgeben. Leider konnte ich da nicht kommen.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Meine Übung war immer mittwochs in der 4. DST.
Vielen Dank im Voraus!

Zathrass

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Konsultation
« Reply #1 on: February 25, 2009, 06:29:54 pm »
Die Konsultation findet am Freitag, den 27.2.09 in der 2. DS im Zeu/148 statt.
Ich bin nicht verpflichtet so zu sein, wie Ihr es von mir erwartet.
Es ist Euer Irrtum, nicht mein Fehler.

(R. P. Feynman)

Bitte keine Fragen als PM. Andere suchen evtl. die gleiche Antwort.

Wittwer

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Konsultation
« Reply #2 on: February 27, 2009, 02:20:33 pm »
Was mich brennden interessiert ist, sind eigentlich die Antworten, wie in den Übungs- sowie Klausuraufgaben auch in der zu schreibenden Klausur mit auf dem Aufgabenblatt oder nicht?
Die Frage kommt daher, dass ich merke, dass es ab und zu mehr als einen möglichen Rechenweg gibt, die ähnlich aussehen, trotzdem auf verschiedene Ergebnisse führen. Deshalb hätte ich gern die Kontrolle wie in den Übungen durch die vorhandenen Lösungen.

Grüße

Zathrass

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Konsultation
« Reply #3 on: February 27, 2009, 02:26:40 pm »
Die Lösungen stehen in der Prüfung natürlich NICHT auf dem Aufgabenblatt.

Die Lösungen der letzten Klausuraufgaben wurden nach der eigentlichen Klausur ergänzt, so dass man sich beim Rechnen kontrollieren kann und nichts falsches lernt. In der Prüfung muss man dann auf seine Lösung (die hoffentlich richtig ist) vertrauen.
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RubyRhod

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« Reply #4 on: February 28, 2009, 01:49:03 pm »
Ich hatte keine Lust noch einen überflüssigen Thread zu dieser Klausur aufzumachen, deswegen frage ich einfach mal hier:

Dürfen wir Laptops mit in die Klausur nehmen?
Unser Übungsleiter meinte, dass dies erlaubt sei, wenn der Laptop keine Verbindung zu anderen Geräten herstellen könnte (deaktiviert man halt die Netzwerkkarte..).

Auf der HP steht in den PDFs zur Raumaufteilung bzw Prüdungsmodalitäten allerdings nur, dass alles SCHRIFTLICHE erlaubt sei...

Also doch keine elektronischen Hilfsmittel? Ich druck die 100 Seiten Aufgaben+Musterlösungen doch nicht aus...

Kappi

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« Reply #5 on: February 28, 2009, 03:25:37 pm »
Ich denk mal nicht das Notebooks erlaubt sind, es ist überall nur von schriftlichen Unterlagen die Rede. Gabs ja glaube auch noch nie dass die erlaubt waren.

Und notfalls mehrere Seiten auf ein A4 Blatt drucken, dann passt das ;)

Lottchen008

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« Reply #6 on: February 28, 2009, 03:29:42 pm »
Also ich meine, es wurde in der letzten Vorlesung gesagt, dass jegliche Hilfsmittel zugelassen sind, solange sie nicht mit der Außenwelt in Verbindung stehen.
Es wurden sogar ausdrücklich Laptops erwähnt, hat allerdings den Nachteil, dass ständig einer der Aufsichtsführenden in deiner Nähe "rumlungert", damit du ja nicht die Möglichkeit hast dein Wlan zu aktivieren und dich mit irgendwem außerhalb in Verbindung zu setzen.

RubyRhod

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« Reply #7 on: February 28, 2009, 04:00:56 pm »
Das ist mir egal, herumspicken gibt es ja per Definition nicht =)

Also ich werd mir gleich sämtliche Musterlösungen runterladen, den Laptop einpacken und notfalls rausholen.

Ich sitz doch nicht in der Klausur und such dann manuell nach der passenden Aufgabe... SRTG+F und gut ist.. =)

Zathrass

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« Reply #8 on: February 28, 2009, 08:35:30 pm »
Notebooks sind erlaubt. Du darfst nur nicht mit anderen Kommunizieren (wie bereits gesagt).

Es wird höchst wahrscheinlich vor der Prüfung gefragt, wer ein Notebook benutzen möchte. Melde Dich einfach und stell es von Anfang an auf den Tisch. Damit spielst Du mit offenen Karten.

Gewertet wird jedoch nur was auf den ausgeteilten Aufgabenzetteln steht. Wenn Du Dein Notebook als Rechenknecht verwenden möchtest, dann musst Du alles abschreiben. Als PDF-Anzeige-Gerät ist er jedoch ideal und auch zugelassen.
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ciw07

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« Reply #9 on: February 28, 2009, 09:17:43 pm »
Notebook erlaubt? Das ist mal krass, dann wirds natürlich eingepackt, fürn Notfall :)

themett

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« Reply #10 on: March 01, 2009, 02:37:32 pm »
da der laptop zugelassen ist, heißt das ja soviel wie das man ihn sicher nicht brauchen wird.
formelsammlung + taschenrechner und gutt is, alles andre verschwindet sinnlos die knapp bemessene zeit:P

RubyRhod

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« Reply #11 on: March 02, 2009, 03:34:18 pm »
Ok... ich kriegs nicht raus:

In der Klausur war doch die Aufgabe mit der feuchten Luft - zuerst wurde sie übersättigt und dann erwärmt, wobei sie danach ungesättigt war.
Die Aufgabe lautete, wie hoch die Temperatur sein muss, damit die Luft nach der Erwärmung genau gesättigt ist.
Wie mach ich das?

phi ist schonmal 1, mit dem Trockenluftmassestrom lässt sich der Wassergehalt x ausrechnen..
Aber wie komm ich an die Temperatur ran?

Lottchen008

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« Reply #12 on: March 02, 2009, 03:38:55 pm »
durch den Sattdampfdruck, den du aus der Gleichung zur Ermittlung von phi ermitteln kannst. und dann hinten in der tabelle gucken & ggf. interpolieren.

Zathrass

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Konsultation
« Reply #13 on: March 02, 2009, 06:28:33 pm »
Aus der relativen Feuchte und dem Sättigungsdruck bei Zustand 2 kannst Du den Wasserdampfpartialdruck mittels:

[latex]$p_{S,2^*} = p_W = \varphi_2 \cdot p_{S,2}$[/latex]

berechnen. Dieser ist dann der gesuchte Sättigungsdruck im Zustand 2*.

Damit gehst Du in Tabelle 9.4a und interpolierst die Temperatur.

Edit:
Eine zweite Variante ist:

[latex]$\varphi_2^* = 1$[/latex] und Berechnung eines Sättigungsdrucks mittels [latex]$1 = \frac{p}{p_S(t_2^*)} \cdot \frac{x_2}{0,622+x_2}$[/latex]. Dieser Druck wird dann in der Tabelle 9.4.a interpoliert.
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RubyRhod

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« Reply #14 on: March 04, 2009, 11:03:30 pm »
OK das kannte ich nicht und ich muss mich nicht ärgern Punkte verschenkt zu haben.
Vielen Dank euch zweien.