Also grundsätzlich kannst du dein Praxissemester erst mit Erhalt des Vordiploms antreten, da erst dann eine Anrechnung der Tätigkeiten 12 und 13 möglich ist. Davor geht das nicht und ohne eins der beiden ist das Industriepraktikum nicht vollständig. Ob die Regelung mit den Urlaubssemestern noch gilt, weiß ich nicht. Sollte das mit der Regelung für Prüfungen einhergehen, gilt das nicht mehr (Prüfungen können im Moment auch im Urlaubssemester zum ersten Mal angetreten werden - dem SächsHG sei dank?!?). Ich weiß leider auch nicht, an welcher Stelle das in den Ordnungen steht.
Trittst du aber als regulärer Student an, sollte nach dem Vordiplom dem nichts im Wege stehen. Nach dem Vordiplom gibt es erst einmal keine Fristen, außer die der Studienzeitbegrenzung auf 14 Semester.