ich glaube, du hast irgendwo einen denkfehler drin!? deine folgerung: dann ist keine funktion in ihrem extrempunkt differenzierbar, verstehe ich schonmal nicht. wenn eine funktion einen extrempunkt hat, dann kann doch der links- und der rechtsseitige grenzwert gegen diesen extremwert streben.
mit der bertrachtung der beiden grenzwerte kriegst du nur raus, ob die funktion stetig ist oder nicht. wenn du raus bekommst, dass sie nicht stetig ist an einer bestimmten stelle, dann ist sie dort auch nicht differenzierbar. denn stetigkeit ist eine notwendige bedingung für differenzierbarkeit.
wenn du herausfindest, dass die funktion an der stelle stetig ist, dann musst du sie jetzt noch auf differenzierbarkeit überprüfen (hintergrund: stetigkeit ist eine notwendige, aber keine hinreichende bedingung für differenzierbarkeit).
das machst du im elementarsten fall über den differenzenquotinent bzw den differentialquotient.
hoffe ich konnte dir helfen,
liebe grüße und genieß die ferien :happy: