Hi,
Die entsprechende Prüfung schreibst du in dem Semester in der letzten Vorlesungswoche, in dem du Sprache machst (bei EWB 1 [2 SWS] und EWB 2 [2 SWS] ist das so, da diese jeweils nur ein Semester lang laufen). Im Umkehrschluss haben all die Leute, die dieses Semester keine Sprache gemacht haben, keine Prüfung (abgesehen von Wiederholer).
Natürlich gibt es auch Leute, die Englisch nicht im 1. Semester machen (ist ja auch nicht gefordert von der DPO). Man muss eben erst zur Beantragung des Vordiploms den Leistungs-Nachweis (Leistungs-Nachweis == bestanden/nicht bestanden) über 4 SWS Sprache erbringen. Man kann daher auch später mit der Sprachausbildung beginnen. Ich persönlich bin der Meinung: was weg ist, ist weg, daher sobald es geht die Stunden für Studium Generale und Sprache abreißen.
Kreuzeltest muss nicht sein, wir hatten damals (das war WS2007/08) keinen, hängt aber sicherlich auch vom Referenten ab. Die Texte die wir hatten: einer bezog sich auf Filtertechniken und ökologisches von einem Kohlekraftwerk und ein anderer auf mechanische Elemente (Zahnräder etc.)...
LG, ich