Das besagt die Information, die im Netz steht:
"- Wird in 3 und 1 SWS aufgeteilt, ist für das Lehrfach mit dem größeren SWS-Anteil eine
Prüfungsnote, für den Rest mindestens ein Leistungsnachweis zu erbringen.
- Wird in 2 und 2 SWS aufgeteilt, ist für mindestens eines der Fächer eine Prüfung, für das
andere mindestens ein Leistungsnachweis abzulegen. "
Also ein Sitzschein genügt leider in keinem Fall.
Darf ich fragen, was du als NTW besuchst?