Bombentrichter
§3 Fristen(1) [...](2) Die Hochschule stellt durch die Studienordnung und das Lehrangebot sicher, dass Prüfungsvorleistungen und Modulprüfungen in den im Studienjahresablaufplan festgesetzten Zeiträumen abgelegt werden können.[...]
Zitat von DPO 2006 §3(2) §3 Fristen(1) [...](2) Die Hochschule stellt durch die Studienordnung und das Lehrangebot sicher, dass Prüfungsvorleistungen und Modulprüfungen in den im Studienjahresablaufplan festgesetzten Zeiträumen abgelegt werden können.[...]