Bombentrichter
Wichtige Hinweise zur Prüfungsanmeldung über das System HISQIS 1. Rechtswirksamkeit: Ihre Prüfungsanmeldung bzw. Ihre Rücktrittserklärung wird erst dann rechtswirksam, wenn das aktuelle Anmeldeformular (ggf. kombiniert mit dem Rücktritt von Prüfungsanmeldungen), mit Datum und Unterschrift versehen, termingemäß im Prüfungsamt eingeht. Bei mehreren abgegebenen Formularen gilt das späteste Datum. 2. Die Prüfungsanmeldung ist nur in dem festgelegten Zeitraum aktiviert. Außerhalb dieses Zeitraums können Sie keine Prüfungsanmeldung vornehmen. 3. Eine Anmeldung zur Prüfung kann nur für das aktuelle Semester erfolgen. Zur Auswahl stehen Ihnen die aktuell angebotenen Prüfungen. (Beachten Sie einschränkende Informationen bei einigen Prüfungen, die beim Versuch der Anmeldung erscheinen.) 4. Auf dem Formular sind nur Prüfungsanmeldungen von Hand zur ergänzen, die Sie an anderen Fakultäten ablegen wollen und vom System nicht angeboten werden. Ggf. müssen Sie sich an der anderen Fakultät zusätzlich anmelden. 5. Sie können sich nicht über diese Funktion anmelden, wenn Sie * nicht in einem der einbezogenen Studiengänge immatrikuliert sind oder nach einer anderen Prüfungsordnung (Version) studieren; * nicht für das aktuelle Semester als "zurückgemeldet" im Immatrikulationsamt registriert sind; * im aktuellen Semester beurlaubt sind und an einer Prüfung im Erstversuch teilnehmen wollen; * Prüfungsvoraussetzungen nicht erfüllt, Fristen überschritten, den Prüfungsanspruch bereits verloren oder schon einen bestimmten Fortschritt in Ihrem Studium erreicht haben, der einer Anmeldung zu einer bestimmten Prüfung entgegensteht. Unter bestimmten Umständen können Sie dennoch zur Prüfungsanmeldung berechtigt sein. Wenden Sie sich dafür bitte direkt an Ihr Prüfungsamt. 6. Reguläre Rücktritte von angemeldeten Prüfungen können innerhalb der Rücktrittsfrist für die jeweilige Prüfung vorgenommen werden. Die Rücktrittsfrist ist abhängig vom Prüfungsdatum. (Beachten Sie die rechtlichen Regelungen für den Rücktritt siehe Punkt 1!)
Aber weiß jemand definitiv, wann man ein Teil des 1.Leistungsnachweises nachholen kann?Stimmt das mit einem Samstag im November?Und wann kann man, bzw. muss man sich dafür einschreiben/anmelden?
Originally posted by n-w@13.6. 2005 - 12:13 Wir müssen jetzt nix beim Prüfungsamt abgeben, Ausdruck nur für einen selbst, oder?
Originally posted by Snipe@14.6. 2005 - 7:03 find die online-einschreibung ziemlich genialblos irgendwie fallen bei uns TechMech A und Werkstofftechnik beide auf den 18.7.05werkstoffe müsste eigentlich am 21.7.05 geprüft werden... hab mal ne mail ans prüfungsamt geschrieben, hoffe die melden sich mal was da los ist, hab eigentlich keine lust am ersten prüfungstag 2 prüfungen zu schreiben!