Author Topic: Anerkennung von Prüfungen  (Read 2732 times)

oakley23

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Anerkennung von Prüfungen
« on: October 03, 2007, 06:11:54 pm »
Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01.10. auch Student an der TU. Allerdings starte ich nicht als sog. "Erstie"
sondern bin in W06 eigestuft worden, was auch immer das bedeuten mag.

Aus meinem vorangegangenen Studium habe ich bereits einige abgelegte Prüfungen mitgebracht. Ich habe auch schon den entsprechenden Antrag auf Anerkennung gestellt, jedoch noch keine Rückmeldung erhalten. Hat irgenwer Erfahrungen mit dem Anerkennungsverfahren?

Naja, am Freitag, oder auch übermorgen komme ich zu ersten Mal an die Uni um mir ein Bild von der Lage vor Ort zu machen. :wacko: Bin mal gespannt was mich erwartet.

Würde mich freuen, wenn ich mir jemand ein paar Infos zur Anerkennung geben kann.

Bis dann

Gruß

Lars

masch05

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Anerkennung von Prüfungen
« Reply #1 on: October 04, 2007, 10:26:45 am »
Hi Lars,

ich bin Aufbaustudi im 5. Sem. (W05 - MB/P Produktionstechnik) und habe mir auch einige Fächer des Aufbaublocks anerkennen lassen können. Wie ich deinem Beitrag entnehme, hast Du bereits ein Studium hinter dir und wirst demzufolge sicher auch ein Aufbaustudium begonnen haben? Deine Einstufung in W06 bedeutet dass Du mit den Leuten beginnst die schon ein Jahr dabei sind und den Anpassungsblock bereits abgeschlossen haben (sofern Sie alle Prüfungen beim ersten mal geschaft haben). Dieser Sachverhalt ist etwas verwunderlich, da der Anpassungsblock eigentlich von allen Aufbaustudies gleichermaßen erbracht werden muss (hier kann man sich in der Regel auch leider nichts anerkennen lassen). Nun weis ich nicht ob dein Erststudium an einer FH oder UNI war und was Du studiert hattest. Wenn Du an einer UNI warst und bereits ein entsprechendes Fach studiert hast, kann es vielleicht sein dass man Dir den Anpassungsblock erspart. Wenn das so ist, dann herzlichen Glückwunsch (das schlimmste ist vorbei ;)).

Bezüglich der Anerkennungsanträge kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es bei manchen Fächern bis zu drei Monaten dauern kann, bis Du bescheid bekommst. Die Anträge werden von der AG an die entsprechenden Institute weitergeleitet, wo sie dann vom entsprechenden Prof. genehmigt werden müssen. Wenn der gerade nicht im Hause ist (Forschungssemester usw.), kann das schonmal etwas länger dauern. Nach Genehmigung durch den Prof. muss der Antrag noch durch den Prüfungsausschuss. Das ist aber in der Regel nur noch reine Formsache. Du bekommst nach erfolgreicher Anerkennung einen Brief von der AG in dem auch die Note steht. Und wenn Du dich für den E-Mail Notenservice angemeldet hast (Genaueres erfährst Du bei der Einführungsveranstaltung), kommt in der Regel vor dem Brief schon eine Mailbenachrichtigung.

Ich habe auch bereits vor einem Jahr einen Beitrag zu diesem Thema hier im Forum geschrieben. ( http://www.bombentrichter.de/showthread.php?t=9003 ). Vielleicht Helfen Dir die Infos darin (speziell zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag) auch etwas weiter.

Solltest Du noch Fragen Haben, einfach melden.

Gruß

Carsten
Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit. (Marie von Ebner-Eschenbach, öst. Schriftst. 1830-1916)