Author Topic: Rücktritt von Prüfungen  (Read 36041 times)

nyphis

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #15 on: June 18, 2007, 04:12:55 pm »
Quote from: interroma
wenn ich aber die physik-prüfung dieses semester nicht mit schreiben will muss ich mich dann trotzdem für die praktika einschreiben oder nicht?
JA! Du musst Dich für beides separat einschreiben! Hat den Vorteil, dass Du die Praktika dann auf jeden Fall schon mal auf dem Papier stehen hast - auch wenn Du die Prüfung jetzt noch nicht schreibst/schreiben willst.
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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Bommis

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #16 on: June 18, 2007, 07:15:22 pm »
...Nochmal für die ganz unsicheren: Die Einschreibung für Prüfungen und Praktika läuft ja seit heute. Soll ich mich dann jetzt schon für beide Praktika einschreiben, auch wenn ich noch nicht alle gemacht habe, oder noch warten, bis alle durch sind. Sollte ja eigentlich klar sein, dass man das jetzt schon machen muss, weil die Einschreibefrist ja nicht so lange ist. Aber ich hab mir gerade gedacht, ich geh lieber nochmal auf Nummer sicher :-)
Einst fragte Gott die Steine: \"Wollt ihr U-Boot Kapitäne werden?\" Doch die Steine antworteten: \"Nein, wir sind nicht hart genug!\"

n-w

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #17 on: June 18, 2007, 07:24:09 pm »
schreib dich jetzt ein :flower:

Bommis

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #18 on: June 18, 2007, 07:45:25 pm »
Ok, danke
Einst fragte Gott die Steine: \"Wollt ihr U-Boot Kapitäne werden?\" Doch die Steine antworteten: \"Nein, wir sind nicht hart genug!\"

NuffNuff

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #19 on: July 11, 2007, 03:48:27 pm »
jetzt sind ja alle völlig ab vom thema!

Reicht es nun wenn man sich Do. von ner Prüfung am Mo. austrägt oder nicht?

Bauch das auch ganz dringent!!!
!!!  www.bautzener-poebel.de -- vorbeischauen lohnt sich!!!!

Zaubi

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #20 on: July 11, 2007, 04:05:41 pm »
Reicht, aber weiß nicht wozu du das brauchst. da Montag nur das Testat geschrieben wird. Würde mich da nur austragen wenn du nen dringenden Grund hast da nicht zu erscheinen. Wenn du aber den Stoff nicht kannst probier es trotzdem. Kannst ja oft wiederholen. So hast wenigsten nen Übungsmöglichkeit.

nyphis

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #21 on: July 11, 2007, 04:53:48 pm »
ich bin der Meinung, das reicht nicht ... Du musst Dich meiner Meinung Dienstag schon abmelden (Mi + Do + Fr = 3 Werktage)

schau mal ins HISQuiz ... da sollte im Prüfungsanmeldungsbaum mittlerweile ein Datum *vor* dem Prüfungstermin stehen - und zwar genau drei Werktage (bei den Prüfungen für die Du bis jetzt eingetragen bist) ...
das Datum was jetzt dasteht ist der spätestmögliche Rücktrittstermin!
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
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Luke

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #22 on: July 11, 2007, 10:56:04 pm »
Laut deutschem Arbeitsrecht (Quelle: Wikipedia) gilt der Samstag als Werktag. Immerhin liegen auch Prüfungen mitunter auf einem Samstag, Geschäfte haben geöffnet, etc. Lediglich Sonn- und Feiertage zählen nicht als Werktage. Meiner Meinung nach reicht es daher, sich donnerstags für eine Prüfung am Montag auszutragen!

Zaubi

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #23 on: July 12, 2007, 08:31:15 am »
Dachte auch es geht, da ich im 2 Semester von GL zurücktreten mußte. Habe es Do gemacht und war heil froh das es ging. Aber um sicher zu gehen findet sich sicher jemand der am Montag ne Prüfung hat und heute zu experimentellen Zwecken zurücktritt. :-D

Freakkiller

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #24 on: February 07, 2008, 12:46:03 pm »
Hi, ich habe zwei Fragen zum Prüfungsrücktritt.

1. Ich habe mich heute für die ME-Klausur nächste Woche Di ausgetragen. Ist das rechtzeitig? (Do + Fr + Mo = 3 Werktage vor der Prüfung???)

2. Bekommt man im HISQIS irgendeine Meldung ala "es sind weniger als 3 Werktage vor Prüfung, sie können von dieser Prüfung nicht mehr zurücktreten" wenn ein Rücktritt nicht mehr erlaubt ist?

bye Freakkiller

Maschinen-Wesen

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #25 on: February 07, 2008, 01:11:47 pm »
Also eigentlich solltest du es ausreichend vorher gemeldet haben. Ich habe mich letztens mit einer ähnlichen Konstallation von TAgen ausgetragen. Allerdings habe ich erst heute die Rückmeldung bekommen, wobei heute die Prüfung gewesen wäre...

Du kannst ja mal bei den angemeldeten Prüfungen schauen, ob es da schon vermerkt ist. Theoretisch müsste das ja automatisch laufen. Ansonsten musst du warten, bis die zuständige DAme das umgestellt hat. Aber wie gesagt: eigentlich sollte es geklappt haben :)
Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dümmere das Sagen!

Freakkiller

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #26 on: February 07, 2008, 01:34:54 pm »
Danke für die schnelle Antwort. :)

Im HISQIS (unter angemeldete Prüfungen und auch beim Kontoauszug) steht schon bei der Prüfung der Vermerk "Rücktritt". Ich war mir halt nicht sicher, ob das immer automatisch kommt und ob dann jemand vom Prüfungsamt checkt ob das auch so okay ist. Oder ob das HISQIS so programmiert ist das es selber überprüft ob so ein Rücktritt zulässig ist.

bye Freakkiller

Caschu

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #27 on: February 07, 2008, 03:37:12 pm »
Wenn du nicht mehr zurücktreten kannst, dann geht auch diese Option weg meine ich. So wars zumindest bei mir einma und ich musste dann halt ran.

schnuer

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #28 on: February 25, 2008, 05:26:00 pm »
Hallo,
 
hab da folgendes Problem:
 
ich suche die genaue postanschrift, wo man seine krankmeldungen an das prüfungsamt hinschicken kann. Da ich zurzeit in meinem Heimatort bin und das in paar kilometer sind, muss ich die Unterlagen hinschicken.
Daher wollte ich fragen ob folgendes zutrifft:
 
TU Dresden
Fakultät Maschinenwesen
Georg-Bähr-Str 3c ( Zeunerbau)
Zi 214 (bei Fr C. Schubert)
01062 Dresden (stimmt die PLZ?)
 
Wäre über schnelle Antworten dankbar

foo

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #29 on: February 25, 2008, 06:57:45 pm »
Hier solltest du fündig werden:
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pruefungsamt Ich denke das muss eher an c/o Frau G. Höfer da diese ja Maschinenbau Grundstudium ab IJ 2005 zuständig ist?? Aber ich weiß es jetzt auch nicht.
eof.