Author Topic: Rücktritt von Prüfungen  (Read 36047 times)

Tody

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Rücktritt von Prüfungen
« on: January 26, 2007, 11:20:10 am »
Hallo,

wie ja bekannt sein sollte, kann man ohne Probleme 3 Tage vor einer Prüfung zurücktreten.
Was zählt genau zu diesen 3 Tagen? Nur Werktage, oder auch Wochenende?

Mein konkretes Problem:
Der Prof gibt erst am Donnerstag bekannt, was in der Prüfung so dran kommt und wie sie  in etwa aussieht. Davon möchte ich meine Teilnahme abhängig machen. Die Prüfung findet aber schon am Montag darauf statt. Reicht da noch ein Rücktritt am Donnerstag nach Bekanntgabe der Prüfungsschwerpunkte?

Danke

Tody

Alex

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #1 on: January 26, 2007, 11:30:21 am »
Quote from: Tody
Hallo,
 
wie ja bekannt sein sollte, kann man ohne Probleme 3 Tage vor einer Prüfung zurücktreten.
Was zählt genau zu diesen 3 Tagen? Nur Werktage, oder auch Wochenende?
 
Mein konkretes Problem:
Der Prof gibt erst am Donnerstag bekannt, was in der Prüfung so dran kommt und wie sie in etwa aussieht. Davon möchte ich meine Teilnahme abhängig machen. Die Prüfung findet aber schon am Montag darauf statt. Reicht da noch ein Rücktritt am Donnerstag nach Bekanntgabe der Prüfungsschwerpunkte?
 
Danke
 
Tody

Ich glaube man braucht drei Werktage und als Werktage gelten die Tage Mo-Sa. Aber ob der Tag der Prüfung und/oder der Tag des Rücktritts mit reinzählt weiss ich auch nicht. ... Würde mich auch mal interessieren.
 
MfG Alex :)
Luat eienr Stduie der Cambrdige Unievrstiät speilt es kenie Rlloe in welcehr Reiehnfogle die Buhcstbaen in eniem Wrot vorkmomen, die eingzie whctige Sahce ist, dsas der ertse und der lettze Buhcstbaen stmimt. Der Rset knan in eienm völilegen Duchrienanedr sein und knan trtozedm prboelmols gelseen wreden. Das ist, weil das menchsilche Ague nicht jeedn Buhcstbaen liset.
Ertsuanlcih, Nihct?

Kane

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #2 on: January 26, 2007, 11:34:04 am »
Ja stimmt es zählen nur Werktage. Der Tag der Prüfung gehört natürlich nicht dazu, nur die Tage davor. Aber wenn Sa, Fr und Do gelten würde es gehen. Oder müssen das volle Tage sein, also späteste Abmeldung Mi?

Alex

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #3 on: January 26, 2007, 12:56:57 pm »
Quote from: Kane
Ja stimmt es zählen nur Werktage. Der Tag der Prüfung gehört natürlich nicht dazu, ....

Weisst du das genau? ... Ich würde es auch so sehen, vom normalen Menschenverstand her. Aber bei den Bürokraten weiss man ja nie.
 
 
MfG Alex :)
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Kane

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #4 on: January 26, 2007, 01:19:55 pm »
Naja in der Aufforderung zur Einschreibung steht: "bis drei Arbeitstage vor der Prüfung"
Ich denke das trifft also zu.

Alex

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #5 on: January 26, 2007, 02:19:17 pm »
Quote from: Kane
Naja in der Aufforderung zur Einschreibung steht: "bis drei Arbeitstage vor der Prüfung"
Ich denke das trifft also zu.

Ok verstehe. Steht also nur noch die Frage im Raum ob der Tag des Rücktritts mitzählt oder nicht. Weiss das wer?
 
MfG Alex :)
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ChrisW

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #6 on: January 26, 2007, 03:19:15 pm »
Der iterative Lösungsweg ergibt, dass Donnerstag reicht.
Donnerstag = 1 Tag vor Freitag = 2 Tage vor Sonnabend = 3 Arbeitstage vor Montag.

Dass das Prüfungsamt das auch so sieht kann ich aber leider nicht garantieren.
Twitter:@UniversalistDD
Jabber: universalist@jabber.ccc.de
Mail: codestudent@gmail.com
Weitere Kontaktdaten: Siehe Wiki
Heutige Ausrede:

Tody

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #7 on: January 29, 2007, 03:36:18 pm »
Ich habe eine mail ans Prüfungsamt geschickt. Wenn ich eine Antwort habe, werde ich es hier rein schreiben.
Hoffe, die antworten mir überhaupt.... die letzte mail wurde nicht beantwortet :(

Alex

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #8 on: January 29, 2007, 04:01:10 pm »
Quote from: Tody
Ich habe eine mail ans Prüfungsamt geschickt. Wenn ich eine Antwort habe, werde ich es hier rein schreiben.
Hoffe, die Antworten mir überhaupt.... die letzte mail wurde nicht beantwortet :(

Und hoffentlich kommt sie nicht zu spät. :wallbash:
 
MfG Alex :)
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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #9 on: January 30, 2007, 10:39:46 am »
So das ging doch schnell. Die Antwort lautet, dass Samstag kein Arbeitstag und somit kein Werktag ist.
Mehr wurde nicht in der Antwort mitgeteilt. Daraus schließe ich, dass Donnerstag zu kurz wäre.

Gruß

Tody

Samy

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #10 on: March 14, 2007, 01:07:02 am »
Hallo,

ich hatte am 5.03.07 eine Chemie Prüfung.
Konnte nicht teilnehmen , da ich krank war.Hab dafür alle Formalitäten erledigt.
Meine Frage lautet nun, woher ich erfahre, wann ich diese Chemie Prüfung nach schreibe bzw. woher erhalte ich weitere Informationen.

Danke im voraus.

mfg

Trääcks

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #11 on: March 14, 2007, 01:50:24 am »
nächster termin sollte auf jeden fall in der nächsten prüf-periode sein. sollte dann auf der chemieseite irgendwo zu finden sein.
oder besser: gleich ne email an den prof und ihn direkt fragen, vllt. stellt sich ja sogar heraus, dass es im sem. eine geben wird
Etikette tötet
Stell dir vor es sind Prüfungen und keiner geht hin

tigerente

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #12 on: March 15, 2007, 11:47:24 pm »
Und falls es so aussehen sollte als ob es selbst in der nächsten Prüfungsperiode keinen Wiederholungstermin gibt, muss man sich einfach nur freundlich aber bestimmt an den Prof wenden und schon ist das Problem geklärt... sollte es jedenfalls:P
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Dennis

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #13 on: March 16, 2007, 03:45:07 am »
Quote from: Kane
Ja stimmt es zählen nur Werktage. Der Tag der Prüfung gehört natürlich nicht dazu


Drei Werktage, Montag - Freitag, einschließlich Prüfungstag

interroma

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #14 on: June 18, 2007, 03:37:45 pm »
HE!Ich hab auch mal ne frage!wir mussten ja dieses semester die physik-praktika absolvieren!und dafür müssen wir uns jetzt einschreiben im hisquis!wenn ich aber die physik-prüfung dieses semester nicht mit schreiben will muss ich mich dann trotzdem für die praktika einschreiben oder nicht?danke schonmal!