Bombentrichter
"§11 (3) Für die Diplomprüfung wird eine Gesamtnote gebildet. In die Gesamtnote der Diplomprüfung gehen die Endnote der Diplomarbeit mit 45-fachem Gewicht und die gemäß Leistungspunkten gewichteten Modulnoten gemäß Anlage 1 ein. Die Endnote der Diplomarbeit setzt sich aus der Note der Diplomarbeit mit vierfachem Gewicht und der Note des Kolloquiums mit einfachem Gewicht zusammen. Für die Module gemäß Anlage 2 wird ebenfalls eine gemäß den Leistungspunkten gewichtete Gesamtnote gebildet. Für die Bildung der Gesamt- und Endnoten gilt Absatz 2 Satz 2 und 3 entsprechend."
§27 (1) Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt 5 Monate (im Fernstudium 10 Monate), es werden 29 Leistungspunkte erworben. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Dip-lomarbeit sind von dem Betreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Diplo-marbeit eingehalten werden kann. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag des Studieren-den der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um höchstens 2 Monate verlängern, die Anzahl der Leistungspunkte bleibt hiervon unberührt.(2) Das Kolloquium hat einen Umfang von 60 Minuten. Es wird 1 Leistungspunkt erworben.