Author Topic: Berechnung Diplomnote nach PO2012  (Read 5732 times)

Stemmi

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Berechnung Diplomnote nach PO2012
« on: August 18, 2016, 06:30:48 pm »
Hallo zusammen,

ich habe gerade das 8.Semester hinter mich gebracht und das Ende des Studiums rückt näher. Damit einhergehend wollte ich natürlich wissen, was denn meine bisherigen Prüfungsleistungen für einen Einfluss auf die Endnote haben.
Leider werde ich aus der PO einfach nicht schlau, welchen Einfluss die Diplomarbeit hat. In der alten Ordnung war das irgendwie eindeutiger geschrieben.

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"§11 (3) Für die Diplomprüfung wird eine Gesamtnote gebildet. In die Gesamtnote der Diplomprüfung gehen die Endnote der Diplomarbeit mit 45-fachem Gewicht und die gemäß Leistungspunkten gewichteten Modulnoten gemäß Anlage 1 ein. Die Endnote der Diplomarbeit setzt sich aus der Note der Diplomarbeit mit vierfachem Gewicht und der Note des Kolloquiums mit einfachem Gewicht zusammen. Für die Module gemäß Anlage 2 wird ebenfalls eine gemäß den Leistungspunkten gewichtete Gesamtnote gebildet. Für die Bildung der Gesamt- und Endnoten gilt Absatz 2 Satz 2 und 3 entsprechend."
Mir ist klar, dass die Leistungspunkte (LP) die Wichtung des jeweiligen Modules angeben. Dabei ist doch sehr verwunderlich, dass der ehemalige "Große Beleg" nur noch 11 LP, die IPA mit dem Fachpraktikum dagegen mit 30 LP gewertet wird. Ob das bei den Anforderungen an die jeweiligen Arbeiten schon Berücksichtigung findet, mag ich an dieser Stelle einmal stark anzweifeln.
Mich verwirrt jedoch, dass die Diplomarbeit mit Kolloquium 30 LP einbringt, in der obigen Beschreibung jedoch etwas von 45-fachem Gewicht steht. :huh:
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§27 (1) Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt 5 Monate (im Fernstudium 10 Monate), es werden 29 Leistungspunkte erworben. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Dip-lomarbeit sind von dem Betreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Diplo-marbeit eingehalten werden kann. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag des Studieren-den der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um höchstens 2 Monate verlängern, die Anzahl der Leistungspunkte bleibt hiervon unberührt.
(2) Das Kolloquium hat einen Umfang von 60 Minuten. Es wird 1 Leistungspunkt erworben.
Kann mich bitte jemand darüber aufklären! :rolleyes:
Danke!